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Kündigung nach Sozialplan im Arbeitsrecht 

Erklärung, Punktesystem und Abfindung

Bei hohem Personalabbau in einem Betrieb werden Kündigungen nach dem Maß an Schutzbedürftigkeit eines Arbeitnehmers ausgesprochen. Wie wird dieses Maß an Schutzbedürftigkeit errechnet? Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung nach Sozialplan? In diesem Artikel erhalten sie alle wichtigen Erklärungen zur Kündigung nach Sozialplan im Arbeitsrecht von den Rechtsanwälten der ArbeitnehmerHilfe München.



Erklärung zur betriebsbedingten Kündigung nach Sozialplan

Kriterien, Kündigungsschutz und Ausnahmen der Sozialauswahl

Die Kündigung nach Sozialauswahl erfolgt durch vorgegebenen Kriterien. Es werden nur Arbeitnehmer*innen mit Kündigungsschutz in die Sozialauswahl eingeschlossen. Bestimmte Arbeitnehmer*innen können aus der Sozialauswahl heraus genommen werden.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten eine betriebsbedingte Kündigung nach Sozialplan aufgrund von außerbetrieblichen oder innerbetrieblicher Gründen. Diese wird in den meisten Fällen in großen Unternehmen bedingt durch Umstrukturierung, Auftragseinbruch oder Massenentlassungen ausgesprochen. Hierbei ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, nach dem Gesetz vorgegebene Kriterien, in die Sozialauswahl einzubeziehen:

  • Lebensalter des Arbeitnehmers
  • Betriebszugehörigkeitsdauer
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

 

In die Sozialauswahl wird nicht jeder Arbeitnehmer*in miteinbezogen. Voraussetzung ist, dass der Kündigungsschutz greift. Der Kündigungsschutz liegt bei allen Arbeitnehmern vor, die eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit haben und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, bei welchen der Kündigungsschutz nicht greift, werden nicht in der Sozialauswahl berücksichtigt. Ebenfalls ausgeschlossen aus dem Sozialplan sind Arbeitnehmer, die besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Leistungen haben oder zum Erhalt einer ausgewogenen Personalstruktur des Unternehmens beitragen.


Punktesystem im Sozialplan

Schutzbedürftigkeit und Punktevergabe bei der Sozialauswahl

Umso mehr Punkte ein Arbeitnehmer*in in der Sozialauswahl erzielt, desto schutzbedürftiger ist dieser.

Der Sozialplan ist eine Tabelle, wo Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einer ähnlichen Position beschäftigt sind nach der sozialen Schutzbedürftigkeit miteinander verglichen werden. Wie schutzbedürftig ein Arbeitnehmer*in ist, ist abhängig von den erreichten Punkten. Umso mehr Punkte der Arbeitnehmer erzielt, desto schutzbedürftiger ist er.
Bei der Punktevergabe hat der Arbeitgeber einen gewissen Spielraum, welchen er nicht überschreiten darf. Orientierungswerte bietet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.09.2007. Diese Rechtsprechung besagt, dass die dort angewandten Punkte vom Bundesarbeitsgericht als in Ordnung angesehen werden:

  • Alter des Arbeitnehmers wird mit 1 Punkt pro Lebensjahr gewertet.
  • Die Betriebszugehörigkeit wird ebenfalls mit einem 1 Punkt pro Jahr gewertet.
  • Die Unterhaltspflichten für den Ehepartner werden mit 4 Punkten gewertet.
  • 2 Punkte werden für jedes unterhaltspflichtige Kind vergeben.

Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung nach Sozialplan

Die betriebsbedingte Kündigung nach Sozialplan als beste Angriffsmöglichkeit für eine Kündigungsschutzklage.

Häufige Fehler im Sozialplan führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Mit Hilfe der Kanzlei Kronbichler kann die Abfindungshöhe gesteigert und weitere Bedingungen verbessert werden. 

Für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gibt es kaum eine bessere Angriffsmöglichkeit als bei einer betriebsbedingten Kündigung nach Sozialauswahl. Nicht nur, dass die erstellten Sozialpläne der Arbeitgeber häufig fehlerhaft sind, auch führen diese Fehler dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Davon abgesehen hat der Arbeitnehmer*in durch den Sozialplan einen direkten Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindungshöhe, die ein Rechtsanwalt für Arbeitnehmer*in erzielen kann, unterscheidet sich in der Regel deutlich von der im Sozialplan festgelegten. Zudem können weitere Bedingungen durch einen Anwalt für Arbeitnehmer verbessert werden und zum Beispiel Probleme mit der Agentur für Arbeit vorbeugen, Arbeitszeugnis oder Urlaubsansprüche einfordern, welche Ihnen zustehen. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die im Sozialplan festgelegte Abfindungshöhe nicht minimiert werden kann, sondern nur erhöht.


Möchten Sie Ihre betriebsbedingte Kündigung von Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München kostenlos überprüfen lassen und kostenlose arbeitsrechtliche Beratung zum weiteren Vorgehen erhalten? Dann melden Sie sich gerne online in der ArbeitnehmerHilfe München an und vereinbaren im Anschluss gerne online einen Termin bei den Rechtsanwälten für Arbeitnehmer:

 


Weitere Informationen zur Kündigung nach Sozialplan: 

Die Ermahnung im Arbeitsrecht

Die Rechtsgrundlage für eine Ermahnung ist eine Verletzung, der im Arbeitsvertrag, geregelten Pflichten. Der Arbeitgeber kann jederzeit eine Ermahnung aussprechen...

Die Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

Fristen, gilt es einzuhalten. Dies betrifft auch die Kündigungsfrist. Der Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und der damit einhergehende Arbeitsbeendigung...

Kündigungsschutzklage

Haben sie eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten und möchten deswegen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen...


Haben Sie weitere Fragen zur Kündigung nach Sozialplan?

Dann rufen Sie uns gerne jederzeit an oder vereinbaren Sie kurzfristig einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin bei unseren Rechtsanwälten vom ArbeitnehmerHilfe Verein. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
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80803 München

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