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Die Ermahnung im Arbeitsrecht

Herr Philipp Müller ist seit zwei Jahren bei der NIKA GmbH beschäftigt.

Leider ist er in letzter Zeit, seinem Arbeitgeber Herrn Justus Schneider, durch regelmäßige Verspätungen am Freitag negativ aufgefallen. Herr Justus Schneider sucht das Gespräch zu Herrn Philipp Müller, der sich leider immer wieder in Ausreden verwickelt. Nachdem sich das Verhalten von Herrn Philipp Müller in den letzten Wochen nicht geändert hat, beschließt sein Arbeitgeber ihm eine schriftliche Ermahnung zuzusenden, damit Herrn Philipp Müller deutlich wird, dass der Arbeitgeber das Fehlverhalten und somit den Verstoß von arbeitsrechtlichen Pflichten nicht duldet. Herr Justus Schneider möchte keine Abmahnung oder Schlimmeres aussprechen, da er mit der Arbeitsleistung von Philipp Müller sehr zufrieden ist. Der Arbeitgeber möchte mit der Ermahnung lediglich eine Rüge erteilen, nicht das Arbeitsverhältnis gefährden. 

Sollte ihnen diese Situation bekannt vorkommen, hilft häufig ein ehrliches Gespräch mit dem Arbeitgeber. Haben sie allerdings ungerechtfertigt eine Ermahnung erhalten, zeigen ihnen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München alle rechtlichen Mittel, mit welchen sie sich gemeinsam gegen die Ermahnung wehren können.



Rechtsgrundlage und Fristen der Ermahnung

Die Rechtsgrundlage für eine Ermahnung ist eine Verletzung, der im Arbeitsvertrag, geregelten Pflichten. Der Arbeitgeber kann jederzeit eine Ermahnung aussprechen. Sollte diese allerdings zu spät ausgesprochen werden verliert sie an Aussagekraft.

Die Rechtsgrundlage für eine Ermahnung stellt das pflichtwidrige Verhalten des Arbeitnehmers dar, d.h. es liegt eine Arbeitsvertragsverletzung oder ein anderweitiges Fehlverhalten vor.

Für die Erteilung einer Ermahnung muss der Arbeitgeber keine Frist beachten, d.h. die Ermahnung kann am Tag des Fehlverhaltens ausgesprochen werden, sobald nachgewiesen ist, dass die Schuld für das Fehlverhalten beim Arbeitnehmer lag. Liegt nachweislich ein verschuldetes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, die Ermahnung wird aber beispielsweise erst ein Jahr danach ausgesprochen, hat diese kein Gewicht mehr. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Arbeitgeber das Fehlverhalten vom Arbeitnehmer als störend empfindet und ihn durch die Ermahnung dazu auffordern möchte, dies in Zukunft zu unterlassen. Wird die Ermahnung erst nach längerem Zeitraum ausgesprochen, zeigt das Vorgehen des Arbeitgebers, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht gravierend gewesen sein muss, wenn er mit der Aussprache der Ermahnung so lange warten konnte. Das Gesetz geht hierbei sogar einen Schritt weiter: Wird der Arbeitnehmer nicht auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht, kann sich das Fehlverhalten zum vom Arbeitgeber anerkannten Gewohnheitsrecht umformen.


Form der Ermahnung

Eine Ermahnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die schriftliche Ermahnung muss nicht zwingend den Titel „ Ermahnung“ tragen. Inhaltlich muss die Ermahnung eine Rügefunktion und eine Aufforderungsfunktion enthalten.

NIKA GmbH
Justus Schneider
Regenbogenstr. 1
00011 München

Philipp Müller
Musterstr. 23
00211 München

Ermahnung                                                                                                                  19.10.2021

Sehr geehrter Herr Müller,

zum Bedauern der NIKA GmbH mussten wir feststellen, dass uns mehrere Fälle von verspäteten Arbeitsantritten vorliegen. Es handelt sich dabei konkret um Freitag, den 01.10.2021, Freitag, den 08.10.2021 und Freitag, den 15.10.2021. An allen Freitagen erschienen Sie statt um 08:00 Uhr erst um 08:45 Uhr auf Ihrem Arbeitsplatz. Somit haben Sie die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten missachtet und Ihre Pflichten als Arbeitnehmer gegenüber der NIKA GmbH verletzt.
(Rüge)

Die NIKA GmbH weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Verspätungen dulden und ermahnen Sie hiermit offiziell. In Zukunft fordern wir Sie auf, die arbeitsrechtlichen Pflichten einzuhalten und somit immer pünktlich um 08:00 Uhr in der Arbeit zu erscheinen.
(Aufforderung)

Die Ermahnung wird als Kopie in Ihre Personalakte hinterlegt.

Mit freundlichen Grüßen

 

NIKA GmbH
Geschäftsführung Justus Schneider

 

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München bieten im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlose Überprüfungen von arbeitsrechtlichen Dokumenten an. Sollten Sie eine Ermahnung erhalten, können sie diese gerne auf ihre Richtigkeit von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Erwerben Sie ganz einfach online die Mitgliedschaft und vereinbaren anschließend jederzeit online einen Termin.

 


Entfernung der Ermahnung aus der Personalakte

Grundsätzlich gilt bei der Entfernung der Ermahnung aus der Personalakte, das der Inhalt der Ermahnung ausschlaggebend ist. Schadet der Inhalt einer Ermahnung einem Arbeitnehmer in seiner zukünftigen Berufslaufbahn, kann diese entfernt werden. Eine Ermahnung kann aber auch nach einer bestimmten Zeit, in der Praxis beträgt dies 1-3 Jahre, entfernt werden. Der Arbeitnehmer hat dabei das Recht Einsicht in seine Personalakte zu erhalten (§83 BetrVG).

Grundsätzlich ist die Entfernung der Ermahnung in der Personalakte sehr umstritten. Auf der einen Seite argumentieren die Gerichte, dass die Entfernung der Ermahnung aus der Personalakte nicht zwingend notwendig ist, da keine Rechtsschutzbedürftigtkeit besteht. Die Ermahnung ist - nicht wie die Abmahnung - eine Vorstufe zur Kündigung, sondern soll lediglich auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers aufmerksam machen. 
Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass niemand einen Fleck auf seiner weißen Westen haben möchte, denn auch wenn eine Ermahnung keine Vorstufe zur Kündigung darstellt, kann sie dennoch die zukünftige Berufslaufbahn gefährden. 
Um die Entfernung der Ermahnung aus der Personalakte vor dem Gericht oder dem Arbeitgeber zu erwirken, muss belegt werden, ob es sich um eine ungerechtfertigte oder gerechtfertigte Ermahnung handelt. Handelt es sich dabei, um eine ungerechtfertigte Ermahnung muss diese aus der Personalakte entfernt werden, dies liegt z. B. vor, wenn der Vorwurf über Fehlverhalten falsch ist oder der Vorwurf über das Fehlverhalten nicht konkret beschrieben ist. Anders ist es bei gerechtfertigten Ermahnungen, Dadurch, dass sich der Arbeitnehmer nicht an die Vertragspflichten hält, hat er die Ermahnung selbst zu verschulden.


Weitere Informationen zur Ermahnung: 

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