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Beitrittserklärung
Der ArbeitnehmerHilfe e.V. München ermöglicht seinen Mitgliedern kostenfreie Beratung durch (Fach-)Anwälte zu allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen. Hier finden Sie die Beitrittserklärung.
Beitrags- und Gebührenordnung
(beschlossen in der Vorstandssitzung vom 28.12.2008, gültig ab 01.01.2009):
1. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 € pro Kalenderjahr für jedes ordentliche Mitglied.
2. Beitragspflicht, Fälligkeit
Bei Bestehen der Mitgliedschaft sind die Jahresbeiträge im Voraus für das laufende Kalenderjahr bis jeweils zum 28.02. eines Jahres zu entrichten. Bei Neueintritt während eines Kalenderjahres werden die vollen Jahresbeiträge sofort fällig.
3. Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an. Beim Eintritt soll das Mitglied einen Abbuchungsauftrag erteilen.
4. Rücklastgebühr
Kommt es durch Verursachung des Mitgliedes zu einem Rückläufer im Lastschrifteinzugsverfahren, werden die dem Verein hierdurch entstehenden Kosten, mindestens jedoch 5 € dem Mitglied geschuldet und in Rechnung gestellt.
5. Mahngebühr
Ausstehende Beiträge können angemahnt werden. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 5 € erhoben. Bei Restforderungen aus einem Beitragsjahr unter 10 € verzichtet der Verein auf eine Zahlungserinnerung. Offene Beiträge werden der nächsten Jahresrechnung zugeschlagen.
6. Sondermaßnahmen
Sondermaßnahmen des Vereins für ein Mitglied, über beratende Tätigkeit hinaus, sollen grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Soweit dies dennoch zur Wahrnehmung dringlicher Interessen des Mitglieds erfolgt, sind diese Tätigkeiten kostenlos.
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