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Kündigungsexperten in München

Sie suchen einen Kündigungsexperten in München?

Sie haben eine Kündigung erhalten und benötigen einen kompetenten Anwalt, um die Kündigung einzuschätzen und für Sie die Optionen einer höchstmöglichen Abfindung oder einer Weiterbeschäftigung zu bewerten? Dann sind Sie bei dem ArbeitnehmerHilfe e.V. München an der richtigen Adresse. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht arbeiten nur im Bereich Arbeitsrecht und im Speziellen in der Bewertung von Kündigungen. Wir finden den Fehler bei Ihrer Kündigung und erklären Ihnen, wie Sie die höchstmögliche Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis oder (falls gewünscht) eine Weiterbeschäftigung erreichen können. Bei Erhalt einer Kündigung rufen Sie einfach unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht an unter 089-38398790, teilen mit, dass Sie eine Kündigung erhalten haben und lassen sich umgehend mit dem Anwalt für Kündigung verbinden.



Was macht einen Kündigungsexperten aus? - Welcher Anwalt ist überhaupt ein Kündigungsexperte?

Im arbeitsrechtlichen Sinne ist ein Anwalt ein Kündigungsexperte wenn er eine Vielzahl von Beratungen zu Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren betreut hat und weiß, worauf es dem Arbeitnehmer bei einem Vorgehen gegen eine Kündigung ankommt. Es zählen also Erfahrung, Spezialisierung und die Durchführung vieler Fälle im Kündigungsschutzrecht, um ein wirklicher Kündigungsexperte als Anwalt im Arbeitsrecht zu werden. Nach diesen Gesichtspunkten sind alle unsere Anwälte Kündigungsexperten im Arbeitsrecht. Denn der Ausspruch von Kündigungen begegnet uns in der Beratung sowie der Fallbehandlung vor dem Arbeitsgericht München tagtäglich. Ein Anwalt wird Ihnen deshalb in der Beratung den besten Weg zu einer Abfindung oder einer Weiterbeschäftigung aufzeigen und auf Ihre persönlichen und finanziellen Möglichkeiten dabei genauso eingehen.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht arbeiten nur im Bereich Arbeitsrecht und im speziellen im Bereich der Überprüfung von Kündigungen. Dabei prüfen wir fristlose und ordentliche Kündigungen aller Art wie betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen. Bei jeder Kündigung können sich Fehler einschleichen, die speziell auf die Art der Kündigung von unseren Anwälten untersucht werden und Ihnen damit die beste Möglichkeit herausarbeiten können, eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber zu erlangen. Vertrauen Sie Ihren Spezialisten und vereinbaren einen Beratungstermin unter 089-38398790.



Worauf achtet ein Anwalt als Kündigungsexperte bei einer Kündigung?

Eine Kündigung kann aus vielerlei Gründen unwirksam sein oder keinen Rechtfertigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz haben. Das geht los bei formalen Fehlern der Kündigung wie eine ausgesprochene Kündigung ohne Unterschrift, eine Kündigung, die lediglich mit einer Paraphe unterschrieben ist oder einer Kündigung per WhatsApp und Kündigungen mit weiteren formalen Fehlern.

Weiter geht es mit Kündigungen, die angeblich fristlos gerechtfertigt sein sollen, dann aber doch ohne einschlägige Abmahnung oder wirklich wichtigem Grund ausgesprochen wurden. Auch Kündigungen mit angeblich guten betriebsbedingten Gründen sind meistens unwirksam. Dies gilt insbesondere bei größeren Unternehmen, die natürlich vielfältige Möglichkeiten für einen Einsatz des Arbeitnehmers haben. Personenbedingte Kündigungen müssen wiederum einen erheblichen Krankheitsverlauf des Arbeitnehmers aufweisen und gleichzeitig eine negative Prognose für den Arbeitnehmer in der Zukunft. Verhaltensbedingte Kündigungen wiederum sind für den Arbeitgeber ebenfalls sehr schwierig, weil tatsächlich ein reines Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegen muss ohne Mitwirkung des Arbeitgebers.

Zusammengefasst kann man sagen, dass es bei jeder Kündigung Stolpersteine gibt. Auf die Prüfung dieser Stolpersteine sind unsere Anwälte für Arbeitsrecht spezialisiert und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erkennt diese zielgenau, um Sie zu der für Sie gewünschten Abfindung zu führen. Das macht genau den Unterschied. Überprüft man eine Kündigung als Laie sieht man diese Fehler nicht und kann eine Abfindung nicht begründen. Denn die Abfindung und deren Höhe wird frei verhandelt. Ein spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, der eine Vielzahl von Kündigungsfällen bearbeitet, zeigt Ihnen den Weg zu einer Abfindungszahlung, einem guten Arbeitszeugnis und im übrigen sonst allen Ansprüchen, die bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Sie noch geltend gemacht werden können. Ein Kündigungsexperte ist ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht, der alle Belange im Zusammenhang einer Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses überprüft und für den Arbeitnehmer bestmöglich geltend macht. Hierauf sind unsere Anwälte geschult und können Sie demnach bestmöglich beraten und vertreten.


Wie geht ein Kündigungsexperte vor, um eine möglichst hohe Abfindung für Sie zu erhalten?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, der aufgrund seiner Vielzahl von Kündigungsfällen als Kündigungsexperte gilt, möchte für Sie eine möglichst hohe Abfindung erreichen, wenn Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindungszahlung wünschen. Dazu wird er, wie im Punkt zuvor beschrieben, alle Fehler in der Kündigung suchen und diese dem Arbeitgeber vorhalten. Der Arbeitgeber sieht sich durch den Vorhalt unserer erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht dem Risiko ausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Da er das vermeiden möchte, wird hier die bestmögliche und höchste Abfindung für Sie als Arbeitnehmer verhandelt.

Abfindungen unterliegen grundsätzlich der freien Verhandlung. Die sogenannte Regelabfindung von einem Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigungszugehörigkeit gilt praktisch dann, wenn keine Partei genau weiß, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam sein soll als Verhandlungsregel. Deshalb versucht unser Fachanwalt für Arbeitsrecht mehr Fehler in der Kündigung zu finden und den Satz für Sie nach oben zu verschieben und eine jeweils höhere Abfindung als den Regelsatz zu verlangen. Darauf sind wir spezialisiert und Sie können uns als Kündigungsexperten bei diesen Verhandlungen vertrauen. Lassen Sie sich von unserem Kündigungsexperten beraten unter 089-38398790.
 


Wie geht ein Anwalt als Kündigungsexperte vor, falls Sie eine Weiterbeschäftigung wünschen?

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht schätzen in der Beratung auch ein, ob für Sie ein Ausscheiden mit Abfindung überhaupt sinnvoll ist. Zum Beispiel ist es manchmal ab einem Lebensalter von knapp über 50 nicht sinnvoll, aus der Beschäftigung mit einer höheren Abfindung auszuscheiden, wenn man gleichzeitig die Weiterbeschäftigung geltend machen kann und Ihnen als Arbeitnehmer so langjährig noch Einzahlungen in die Rente beschert. Eine Weiterbeschäftigung ist oft schwierig zu erreichen, weil der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer trennen möchte. Wenn wir aber den Fehler einer Kündigung festgestellt haben und diese die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigt, können wir auch die Weiterbeschäftigung verlangen. Damit bleiben Sie im Arbeitsverhältnis und im Lohn- sowie Rentenbezug. Lassen Sie sich gern von unseren Anwälten für Arbeitsrecht hierzu beraten unter 089-38398790.


Wie finanziere ich den eventuell erforderlichen Kündigungsschutzprozess?

Unsere Anwälte im ArbeitnehmerHilfe e.V. München beraten Sie zunächst als Mitglied kostenfrei zu allen Belangen einer Kündigung. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und Ihre Möglichkeiten eine Abfindungszahlung oder eine Weiterbeschäftigung zu verlangen. Wir zeigen Arbeitnehmern den Weg auf, wie Sie arbeitsrechtlich diese Punkte geltend machen können.

Gerne können unsere Kündigungsexperten Sie auch in einem Kündigungsschutzprozess vertreten. Die Erfahrung und Spezialisierung haben wir und erzielen sicherlich das bestmögliche Ergebnis für Sie. Gleichzeitig achten wir dabei auf Ihre finanziellen Möglichkeiten und führen Kündigungsschutzprozesse auch im Rahmen einer zu beantragenden Prozesskostenhilfe durch. Dabei finanziert der Staat den Prozess, wenn Sie sich diesen nicht leisten können. Hierzu müssten Sie folgendes Prozesskostenhilfeformular ausfüllen und unsere Anwälte werden es im Rahmen einer Kündigungsschutzklage bei Gericht mit einreichen. Es reicht, dass Prozesskostenhilfeformular noch nach Einlegen der Kündigungsschutzklage bis zum abzuhaltenden Gütetermin bei uns einzureichen zur Weiterleitung an das Arbeitsgericht München.


Unsere Kündigungsexperten haben deshalb für Sie immer die bestmögliche und auch günstigste Variante des Vorgehens gegen eine Kündigung des Arbeitgebers im Blick. Vertrauen Sie unseren spezialisierten Anwälten für Arbeitsrecht und vereinbaren einen Beratungstermin unter 089-38398790.


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