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Abfindung bei Kündigung

Anwalt für Arbeitsrecht erklärt Arbeitnehmern wie eine Abfindungszahlung erreicht wird

Wie erhält ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindungszahlung. Dazu klären Sie unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht sehr gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch auf. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns telefonisch unter 089-38398790. Unsere (Fach-)Anwälte haben Ihnen hier bereits die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Lesen Sie zu Ihren Rechten bei Erhalt einer Kündigung, wie Sie am besten vorgehen, wie Sie eine Abfindung erreichen und prüfen Sie Ihre Kündigung gern vorab mit unserem

Kündigungscheck.



Ihre Rechte bei erhaltener Kündigung

Kostenlose Chanceneinschätzung durch einen Fachanwalt f. Arbeitsrecht

Als Arbeitsnehmerschutzverein beraten wir Sie zu Ihren arbeitsrechtlichen Möglichkeiten bei einer erhaltenen Kündigung.

In der Beratung von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zeigen wir Ihnen auf, welche Chancen Sie unter anderem auf eine hohe Abfindung oder, falls gewünscht, eine Weiterbeschäftigung haben.

Auch Nebenaspekte wie die Erlangung eines guten Arbeitszeugnisses sind bei einer Kündigung wichtig und werden von unseren Rechtsanwälten in der arbeitsrechtlichen Beratung für Sie beleuchtet.


Kündigung erhalten - wie soll ich vorgehen?

Anwalt f. Arbeitsrecht empfiehlt Sicherung der Abfindung durch Kündigungsschutzklage

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, dann müssen Sie innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen, damit diese Kündigung nicht wirksam wird. Sie müssen aber auch eine Kündigungsschutzklage einreichen bzw. ist dies dringend zu empfehlen, wenn Sie eine Abfindung erlangen oder erstreiten wollen. Denn falls die Kündigung wirksam wird ohne Einlegung einer Kündigungsschutzklage, wird Ihr Arbeitgeber Ihnen natürlich keine Abfindung bezahlen und Sie scheiden lediglich nach den Wünschen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis aus.

Vorab einer Kündigungsschutzklage sollten Sie aber die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Damit kann sicher gestellt werden, ob Sie aufgrund der ausgesprochenen Kündigung eine (hohe) Abfindung erwarten können durch Einlegung einer Kündigungsschutzklage und inwiefern alle weiteren von Ihnen gewünschten oder geforderten Aspekte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gelöst werden können. Wir beraten auch hinsichtlich einer außergerichtlichen Lösung, jedoch ist diese aufgrund der kurzen 3- Wöchigen Klagefrist meistens nicht möglich.

In unserer Beratung, für die wir im Übrigen sofort einen Termin anbieten (sagen Sie einfach dazu, dass Sie eine Kündigung erhalten haben), zeigt Ihnen einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht alle Ihre Möglichkeiten und Chancen, insbesondere bzgl. Abfindungszahlungen, des Arbeitszeugnisses oder einer Weiterbeschäftigung auf.
 


Abfindung erhalten

Anwalt kann höhere Abfindung aushandeln

Arbeitnehmer wissen meistens nicht, dass in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebener Anspruch auf Bezahlung einer Abfindung nach Erhalt einer Kündigung des Arbeitgebers besteht. In unserem Arbeitsrecht ist dafür geregelt, dass eine Kündigung nur bei Vorliegen von betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen möglich ist, falls das Unternehmen über 10 Mitarbeiter hat und dem Kündigungsschutz unterliegt. Dadurch können unsere spezialisierten Anwälte f. Arbeitsrecht höhere Abfindungen sichern, indem sie die Fehler der Kündigung herausarbeiten. - Am besten sofort Beratungstermin unter München 38308790 vereinbaren!

Eventuell besteht für Sie auch ein Sonderkündigungsschutz, dann ist eine Kündigung nur mit Einholung einer Sondergenehmigung durch den Arbeitgeber möglich. Deshalb gilt es zur Erlangung einer (hohen) Abfindung die Fehler der Kündigung zu finden und durch Geltendmachung dieser Fehler im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses für Sie als Arbeitnehmer zu einer (hohen) Abfindung zu gelangen. Weil man zunächst die Fehler in der Kündigung suchen muss, empfiehlt sich dringend die Beratung über einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht.

Diese Beratungen stellen wir Ihnen im Rahmen der Mitgliedschaft bei dem ArbeitnehmerHilfe e. V. kostenlos zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen auf, ob und in welcher Höhe Sie eine Abfindung fordern können. Einen Beratungstermin bei unseren auf Abfindung spezialisierten Anwälten f. Arbeitsrecht können Sie kurzfristig unter München 089-38398790 vereinbaren. Wir helfen gerne!


Kündigung zunächst selbst checken

vom Fachanwalt f. Arbeitsrecht ausgearbeiteter Kündigungscheck hilft bei der Ersteinschätzung

Damit Sie sich als Arbeitnehmer selbst ein Bild von Ihrer Kündigung oder einer evtl. erforderlichen sofortigen Einschaltung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht machen können, haben wir für Sie anliegenden sogenannten Kündigungscheck erarbeitet. Sie können damit die Voraussetzungen durchgehen, ob Ihre Kündigung einen (offensichtlichen) Fehler hat, der geltend gemacht werden kann. Damit können Sie selbst grob überprüfen, inwieweit die Erlangung einer Abfindung für Sie erreicht werden kann.

Wir können natürlich keine Gewähr dafür übernehmen, dass das durch Ihre Eingaben erlangte Ergebnis auch vollständig eintreffen wird. Im Übrigen empfehlen unsere Anwälte für Arbeitsrecht natürlich immer die persönliche Beratung, zu der Sie alle Unterlagen mitbringen können, weil natürlich neben den Fehlern bei einer Kündigung die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Abfindung und Zeugnis etc. in der Beratung durchgesprochen werden kann.

Alle arbeitsrechtlichen Probleme im Rahmen einer Kündigung können in dem anliegenden Kündigungscheck nicht vollständig abgebildet werden. Einen ersten Anhaltspunkt Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten bei Erhalt einer Kündigung können Sie aber sicherlich durch unseren Kündigungscheck erlangen. Bei offenen Fragen hilft Ihnen unser Fachanwalt f. Arbeitsrecht gerne weiter. Melden Sie sich jederzeit unter 089-38398790 oder schreiben Ihr Anliegen an info@arbeitnehmerhilfe-muenchen.de.


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Sie wollen nach einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindung erhalten?

Einen Beratungstermin zur Besprechung Ihrer Kündigung und Aussichten auf eine Abfindung bei unseren spezialisierten Anwälten
können Sie sofort vereinbaren unter München

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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