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Mehr Urlaubstage ab einem bestimmten Alter?
Liebe Arbeitnehmer und Mitglieder, wie schön wäre es, wenn sich mit zunehmendem Alter auch ein Anspruch auf mehr Urlaubstage ergeben würde. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht klären Sie gerne über Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche auf.
1. Gesetzliche Grundlage
Grundlage für den Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), welches bei einer fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen vorsieht. Mehr sieht aber das BUrlG selbst auch nicht vor, der Anspruch entsteht unabhängig vom Alter und erhöht sich nicht.
In Ausnahme dazu steht das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArschG). Dieses sieht für minderjährige Jugendliche einen höheren gesetzlichen Urlaubsanspruch vor, als für die volljährigen Kollegen.
Bis zum 16. Lebensjahr 30 Werktage
Bis zum 17. Lebensjahr 27 Werktage
Bis zum 18. Lebensjahr 25 Werktage
2. Tarifvertragliche Grundlage
In Tarifverträgen kann der Urlaubsanspruch gestaffelt werden und das auch auf das Lebensalter oder auch auf die Betriebszugehörigkeit bezogen. Dies ist laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch möglich (Az. 9 AZR 956/12) und stellt auch keine Diskriminierung dar.
Gleiches gilt dann auch für eine arbeitsvertragliche Regelung, welche Mitarbeitern an der Vollendung eines bestimmten Lebensalters einen höheren Urlaubsanspruch gibt. Ein legitimer Zweck liegt im Gesundheitsschutz insbesondere solcher Arbeitnehmer, welche einen erhöhten Erholungsbedarf haben.
Wie Sie hier sehen, gibt es gesetzliche Ausnahme, mehr Urlaub ab einem bestimmten Alter steht Ihnen aber nur zu, wenn entweder ein anwendbarer Tarifvertrag dies gewährt oder ein Arbeitsvertrag.
Liebe Arbeitnehmer, vergessen Sie eins nicht: Was Sie persönlich aushandeln, dem ist – sofern gesetzestreu – keine Grenzen gesetzt. Gerner unterstützen wir Sie auch bei anstehenden Vertragsverhandlungen mit der Expertise unserer Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Rufen Sie uns an.
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