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Sie suchen einen Anwalt nach Erhalt einer Kündigung in München und Umgebung?

Wir bieten Ihnen ein Team von erfahrenen und spezialisierten Anwälten im Arbeitsrecht, die Ihre Kündigung in der Arbeitsrechtsberatung genauestens überprüfen und Ihnen den Weg zu einer (hohen) Abfindung oder einer Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche aufzeigen.

Abfindung oder Weiterbeschäftigung durch anwaltliche Beratung

Nach Erhalt einer Kündigung möchte der Arbeitnehmer entweder als Ausgleich für die Kündigung eine möglichst hohe Abfindung erlangen oder der Arbeitnehmer verlangt die Weiterbeschäftigung, weil in seiner Situation ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Abfindungszahlung nicht lohnend ist. Zu beiden Szenarien beraten Sie unsere auf Kündigung spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht sehr gerne.

Unsere Anwälte beraten Sie als Mitglied kostenfrei, wie Sie nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine hohe Abfindung erhalten.

Sie wollen nach einer Kündigung weiter bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten. Unsere Anwälte helfen Ihnen in der Beratung, den Weiterbeschäftigungsanspruch durchzusetzen.



Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen eine möglichst hohe Abfindung erreichen

Abfindung durch Überprüfung der Kündigung

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind darauf spezialisiert, für Sie als Arbeitnehmer eine möglichst hohe Abfindung bei Erhalt einer Kündigung zu erzielen. Grundlage einer Abfindung ist dabei die Überprüfung der Kündigung auf ihre Fehlerhaftigkeit oder mangelnde Rechtfertigung. Diese wird dann dem Arbeitgeber vorgehalten und für das Risiko, das er im Falle einer Wiedereinstellung von Ihnen durch Gehaltsnachzahlungen etc. hat, eine Abfindung gefordert.

Auch wenn das Arbeitsgericht München sich hierbei oft an der sogenannten Regelabfindung in Höhe von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigungszugehörigkeit orientiert, verlangen wir für Sie eine höhere Abfindung, wenn wir dafür eine rechtliche Rechtfertigung in der arbeitsrechtlichen Beratung finden.

Hohe Abfindung bei fehlerhafter Kündigung

Eine hohe Abfindung realisieren wir durch eine fundierte professionelle arbeitsrechtliche Beratung. Wir finden dabei den Fehler in der Kündigung und fordern Ihren Arbeitgeber zur Abfindungszahlung auf mit Hinweis auf seine Risiken.

Abfindung bei jeder Kündigung möglich

Dies gilt für alle Arten von Kündigungen! Unsere Anwälte für Arbeitsrecht finden den Fehler bei betriebsbedingten Kündigungen, verhaltensbedingten Kündigungen, personenbedingten Kündigungen und auch bei fristlosen Kündigungen. Lassen Sie sich zunächst in der Arbeitsrechtsberatung von unseren visierten Anwälten für Arbeitsrecht aufklären, was Ihr Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung gegenüber Ihnen falsch gemacht hat und wie Sie auf dieser Grundlage eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber fordern können.

Es gibt so viele Möglichkeiten für den Arbeitgeber, eine nicht gerechtfertigte Kündigung auszusprechen. Gerade fristlose Kündigungen sind oft unwirksam, weil der Arbeitgeber den geforderten wichtigen Grund nicht belegen kann. Denn in der Regel ist eine vorherige Abmahnung erforderlich und auch diese kann unwirksam sein. Aus dem gleichen Grund sind verhaltensbedingte Kündigungen meistens unwirksam.

Personenbedingte Kündigungen erfordern eine sehr lange Erkrankung und eine negative Zukunftsprognose. Auch das ist in der Regel schwierig durch den Arbeitgeber nachzuweisen. Betriebsbedingte Kündigungen müssen sich an sehr strenge Regeln halten, die ein Arbeitgeber meistens an irgendeinem Punkt nicht einhält. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht findet den Fehler in der Kündigung und gibt Ihnen die beste Empfehlung zur Erlangung Ihrer gewünschten Abfindung.

Abfindung durch Kündigungsschutzklage

Um die Abfindung zu erhalten, muss man eigentlich immer eine Kündigungsschutzklage einreichen, weil man nach Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit hat, um die Kündigungsschutzklage einzureichen. Ansonsten wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie als fehlerhaft einzustufen ist! Unsere Anwälte bei der ArbeitnehmerHilfe übernehmen gerne die Vertretung von Ihnen vor dem Arbeitsgericht München zur Erlangung der gewünschten Abfindung. Wir achten auch auf die wirtschaftlichen Voraussetzungen von Ihnen und führen eine Kündigungsschutzklage sehr gerne im Rahmen einer beantragten Prozesskostenhilfe.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen bezahlt der Staat die Kosten des Rechtsstreits und Sie kommen in den Genuss der Abfindungszahlung ohne Aufwendung von finanziellen Mitteln. Lassen Sie sich auch gerne zu den finanziell besten Möglichkeiten eines Kündigungsschutzprozesses von unseren Anwälten für Arbeitsrecht beraten.

Wir helfen Arbeitnehmern bei der Erlangung einer Abfindung!


Sie wollen nach Erhalt einer Kündigung eine Weiterbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber erreichen

Warum ist eine Weiterbeschäftigung sinnvoll?

Eine Weiterbeschäftigung nach Erhalt einer Kündigung macht Sinn, wenn Sie sich nicht umorientieren wollen und die mögliche Abfindungszahlung ein Ausscheiden nicht kompensiert. Dieser Fall liegt oft vor, wenn Sie bei einem größeren Arbeitgeber beschäftigt sind, eine gewisse Altersgrenze überschritten haben und damit nicht so leicht einen neuen Job finden können und die in Aussicht gestellte Abfindungszahlung den Verlust des Arbeitsplatzes nicht kompensieren kann.

Wie erreiche ich eine Weiterbeschäftigung?

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind auch auf ein solches Weiterbeschäftigungsverlangen nach Erhalt einer Kündigung geschult. Wie bei dem Verlangen nach einer Abfindung bei Erhalt einer Kündigung muss auch hier durch den Anwalt überprüft werden, ob die ausgesprochene Kündigung fehlerhaft beziehungsweise nicht gerechtfertigt ist.

Eine solche Überprüfung nehmen unsere Anwälte in der Arbeitsrechtsberatung tagtäglich vor und sind deshalb darin sehr erfahren und bestens geschult. Wenn Sie weiterbeschäftigt werden wollen, finden wir den Fehler in der Kündigung und machen die Weiterbeschäftigung für Sie geltend.

Weiterbeschäftigung durch Kündigungsschutzverfahren

Die Geltendmachung der Weiterbeschäftigung muss in aller Regel in einem Kündigungsschutzverfahren erfolgen, da der Arbeitgeber sich nicht alleine durch den Vorhalt einer fehlerhaft ausgesprochenen Kündigung zur Weiterbeschäftigung bewegen lässt. Es muss daher unbedingt nach spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Wir beraten Sie hierzu sehr gerne und stehen auch für die anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung. Hierauf sind unsere Anwälte spezialisiert.

Kündigungsschutzverfahren mit Prozesskostenhilfe

In einem Kündigungsschutzverfahren werden unsere Anwälte nach Ihrem Wunsch die Weiterbeschäftigung vorrangig geltend machen. Ein solches Kündigungsschutzverfahren führt ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie ebenfalls gerne unter Zurhilfenahme von Prozesskostenhilfe.

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer den Prozess nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt der Staat die Kosten des Verfahrens. Auch hierzu beraten wir Sie im Rahmen Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sehr gerne.

Wir verhelfen Ihnen zu einer Weiterbeschäftigung!


Gerne können Sie mit unserem Kündigungscheck selbst überprüfen, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung nach Ihrer Auffassung wirksam oder unwirksam ist. Eine absolut standfeste rechtliche Bewertung sollten Sie dabei allerdings unseren Anwälten für Arbeitsrecht überlassen. Diese schätzen dann ebenfalls Ihr Prozessrisiko und alle Möglichkeiten eines sinnvollen Vorgehens bezüglich der Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung ein. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne bei Erhalt einer Kündigung! Einen Beratungstermin vereinbaren Sie unter 089-38398790.


Abfindung bei Kündigung

Wie erhält ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindungszahlung. Dazu klären Sie unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht sehr gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch auf...

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Unsere Anwälte für Arbeitsrecht zaubern aus einer Kündigung die gewünschte Abfindung oder Weiterbeschäftigung!

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