Corona Hotline ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht München ++ Anwalt Arbeitsrecht München ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht ++ München ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Nutzen, Frist und Kosten der Kündigungsschutzklage

Haben sie eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten und möchten deswegen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen? Dann erhalten sie hier von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München alle wichtigen Informationen auf einem Blick.



Nutzen der Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage als erfolgreichstes Mittel gegen eine Kündigung. Egal, welches Ziel man als Arbeitnehmer verfolgt, ob der Arbeitsplatz bestehen bleiben, eine Abfindung gezahlt oder ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden soll.

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist das erfolgreichste Mittel sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung am Arbeitsplatz zu wehren. Der damit verbundene Kündigungsschutzprozess verfolgt das Ziel festzustellen, ob die Kündigung wirksam ist.
Ein Kündigungsschutzprozess bewirkt in der Praxis meinst den Arbeitsplatzverlust des Arbeitnehmer, welcher im Gegenzug eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis erhält. Ein weit verbreiteter Mythos ist allerdings, dass man einen generellen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung hat. Dies trifft nicht zu. Einen Anspruch auf eine Abfindung hat der Arbeitnehmer lediglich bei einer betriebsbedingten Kündigung nach 1A KSchG. Ansonsten hängt die Höhe der Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis von der Geschicklichkeit von Ihrem Rechtsanwalt ab. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind darauf geschult, die besten Ergebnisse in Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmer zu erzielen.

Was passiert nach gewonnener Kündigungsschutzklage?
Wir erinnern uns daran, dass das Ziel des Kündigungsschutzprozesses die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung ist. Im Umkehrschluss bedeutet ein gewonnener Kündigungsschutzprozess seitens des Arbeitnehmers grundsätzlich, dass die Kündigung nicht wirksam ist. Folglich darf der Arbeitnehmer seine Beschäftigung beibehalten und kann vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für den zurückliegenden Zeitraum seine Vergütung einfordern.
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber durch den Kündigungsschutzprozess so geschädigt, dass keine Zusammenarbeit mehr möglich ist, kann eine der beiden Parteien einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Arbeitsgericht stellen. Geht der Antrag vom Arbeitnehmer aus, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst und der Arbeitgeber wird zur Zahlung einer Abfindung verurteilt. Geht der Antrag vom Arbeitgeber aus, wird das Arbeitsverhältnis ebenfalls aufgelöst.
Aufgrund dieser Konstellation verhandeln unsere Anwälte für Arbeitsrecht im Laufe eines Prozesses einen guten Abfindungsvergleich für sie.


Frist der Kündigungsschutzklage

Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Die drei Wochen Frist bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist unbedingt einzuhalten, ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.

Der Beginn der Frist geht mit der theoretischen Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen einher, d.h. mit dem Einwurf in den Briefkasten, da der Arbeitnehmer die Leerung selber sicherstellen muss, und dauert drei Wochen an.
Wird die drei Wochen Frist verpasst ist eine nachträgliche Zulassung gem. §5 KSchG einer Kündigungsschutzklage sehr schwierig und ganz selten. Eine nachträgliche Zulassung ist meistens nur bei einer schwerwiegenden Krankheit mit Krankenhausaufenthalt zulässig. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

Möchten sie wissen, ob ihre Kündigung noch innerhalb der drei Wochen Frist liegt? Dann melden sie sich unkompliziert und schnell online in der ArbeitnehmerHilfe München an und lassen ihre Kündigung auf die Wirksamkeit überprüfen und lassen sie sich über die möglichen Erfolgschancen bei einem Kündigungsschutzprozess beraten.

 


Kosten der Kündigungsschutzklage

Die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage werden zwischen den Gerichts- und Anwaltskosten unterschieden. Diese sind abhängig vom Streitwert. Die anfallenden Kosten trägt jede Partei selber.

Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage?
Die Kosten bei einem Kündigungsschutzprozess setzen sich zusammen aus den Gerichts- und den Anwaltskosten. Diese richten sich nach der Höhe des Streitwertes. Der Streitwert wird in der Regel aus drei Bruttomonatsgehälter des Arbeitnehmers berechnet.
Die Anwaltskosten können allerdings nicht pauschal festgestellt werden, da der Anwalt je nach Fall mehr oder weniger Aufgaben übernehmen muss. Alle Rechtsanwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.

Wer zahlt den Anwalt bei Kündigungsschutzklage?
Bei einem Kündigungsschutzprozess trägt jede Partei ihre Prozesskosten selber, unabhängig davon wie dieser ausgeht. Diese Regelung dient ebenfalls dem Schutz des Arbeitnehmers, da dieser ansonsten bei einem verlorenen Prozess die gesamten Kosten bezahlen müsste. 
Möchten sie gerne Kündigungsschutzklage erheben? Dann können sie sich gerne einen Kostenvoranschlag geben lassen Und mit unseren Fachanwältin für Arbeitsrecht besprechen, in welcher Höhe sie eine Abfindung erwarten dürfen.


Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage: 

Kündigung nach Sozialplan

Bei hohem Personalabbau in einem Betrieb werden Kündigungen nach dem Maß an Schutzbedürftigkeit eines Arbeitnehmers ausgesprochen...

Die Ermahnung im Arbeitsrecht

Die Rechtsgrundlage für eine Ermahnung ist eine Verletzung, der im Arbeitsvertrag, geregelten Pflichten. Der Arbeitgeber kann jederzeit eine Ermahnung aussprechen...

Die Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

Fristen, gilt es einzuhalten. Dies betrifft auch die Kündigungsfrist. Der Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und der damit einhergehende Arbeitsbeendigung...


Haben Sie weitere Fragen zur Kündigungsschutzklage?

Dann rufen Sie uns gerne jederzeit an oder vereinbaren Sie kurzfristig einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin bei unseren Rechtsanwälten von der ArbeitnehmerHilfe e.V. München. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

Coronavirus ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht München ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht München ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht ++ München