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Abfindung bei Kündigung im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage, Vergleich und Höhe der Abfindung

Zwei Drittel der Kündigungsschutzprozesse enden in einem Abfindungsvergleich. Dies ist im Interesse beider Arbeitsrechtsparteien. Der entscheidende Faktor ist dabei die Höhe der Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer. Wie die Summe einer Abfindung zustande kommt und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, erfahren sie im Folgenden von den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München.



Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Der erste Schritt zur Abfindung

Damit der Arbeitnehmer überhaupt eine Abfindung erhalten kann, muss er eine Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber erheben. Bei der Kündigungsschutzklage ist die Drei-Wochen-Frist zu beachten. Nach Versäumnis der Frist ist die Kündigung wirksam.

Das wirksamste Mittel, um sich gegen eine Kündigung zu wehren, ist die Kündigungsschutzklage. Diese soll theoretisch dazu führen, dass die Arbeitgeberkündigung für unwirksam vom Arbeitsgericht München festgestellt wird. In der Praxis zielt eine Kündigungsschutzklage oftmals auf eine finanzielle Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust ab. Diese wird als Abfindung bezeichnet.
Der Arbeitnehmer hat drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Möglichkeit, Kündigungsschutzklagen gegen seinen Arbeitgeber zu erheben. Die Frist gilt auch, wenn der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz genießt. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.


Abfindungsvergleich im Arbeitsrecht

Der Kompromiss zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer möchte für seinen Arbeitsplatzverlust eine finanzielle Entschädigung erhalten. Der Arbeitgeber auf der anderen Seite möchte die Wirksamkeit der Kündigung bezwecken. Der Kompromiss für beide Parteien findet sich im Abfindungsvergleich.

Ein Abfindungsvergleich liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf eine gütliche Einigung durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einigen. Zwei Drittel aller Kündigungsschutzklagen enden durch einen solchen Abfindungsvergleich bereits beim Gütetermin. Das liegt an den jeweiligen einzelnen Motivationen des Arbeitnehmer und Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist sich nämlich dessen bewusst, dass nach einem Kündigungsschutzprozess - unabhängig davon, wie dieser ausgeht - die Beziehung zu seinem Arbeitgeber erschüttert ist und ihm somit jegliche beruflichen Perspektiven in diesem Unternehmen verwehrt bleiben. Der Arbeitgeber, auf der anderen Seite, möchte einen Weiterbeschäftigung vermeiden. Die Kompromisslösung ist demnach der Abfindungsvergleich.

Außerdem sollte auch der finanzielle Aspekt nicht außer Acht gelassen werden. Bei einem Kündigungsschutzprozess trägt jede Arbeiterpartei ihre Kosten selbst, unabhängig davon, wie der Prozess am Ende ausfällt. 

Entscheiden sie sich während einer kostenlosen Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München für einen Kündigungsschutzklage durch die Partner Kanzlei Kronbichler können sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe vereinbaren, durch welche sie gar keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten müssen. Gerne helfen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München den Antrag auszufüllen und beim Arbeitsgericht München einzureichen. Jeder Arbeitnehmer sollte nämlich unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen Zugang zum Recht haben.


Höhe der Abfindung im Arbeitsrecht

Entscheidende Faktoren für die Berechnung der Abfindung

Die Höhe der Abfindung ist eine häufig gestellte Frage an die Fachanwälte für Arbeitsrecht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Die Wahrheit ist, dass es keine pauschale Faustformel für die Abfindungshöhe gibt, sondern dies abhängig von den Umständen des einzelnen Arbeitnehmers ist.

Die Abfindungshöhe ist frei verhandelbar. Mögliche Faktoren könnten entscheidend bei der Berechnung der Abfindung sein:

  • Finanzielle Möglichkeit und der Wille des Arbeitgebers, z. B. sind die Abfindungszahlungen bei großen bekannten Unternehmen schon von Anfang an höher angesetzt
  • Hohe Gehaltsnachzahlung und zusätzliche Verwaltungskosten für den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
  • Position des Arbeitnehmers, z.B. leitender Angestellter
  • Vorangegangene Gehalts- oder Lohnzahlungen 
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Betriebszugehörigkeit
  • Betriebsratsstärke 

Dies ist keine abschließende Aufzählung, sondern immer von Faktoren des Einzelfalls abhängig. Die Partner Kanzlei Kronbichler des ArbeitnehmerHilfe e.V. München erzielt regelmäßig überdurchschnittliche Abfindungszahlungen, weil die Fachanwälte für Arbeitsrecht Erfahrungswerte aufweisen und auf mathematische Faustformeln verzichten. Für die Rechtsanwälte für Arbeitnehmer ist jeder Fall im Einzelnen zu betrachten. 

Möchten sie eine erste Einschätzung zur Abfindungshöhe zu ihrem Einzelfall erhalten? Gibt es weitere arbeitsrechtliche Fragen? Dann vereinbaren sie gerne online einen kostenlosen Beratungstermin mit den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München.

 


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Haben Sie weitere Fragen zur Abfindung?

Dann rufen Sie uns gerne jederzeit an oder vereinbaren Sie kurzfristig einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin bei unseren Rechtsanwälten vom ArbeitnehmerHilfe Verein München. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
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