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Elterngeld im Arbeitsrecht

Anspruch, Beantragung und Berechnung

Neugeborene beanspruchen eine dauerhafte Fürsorge. Egal, ob nachts oder tagsüber. Dies erkannte auch der Gesetzgeber, weshalb dieser den Eltern des Neugeborenen finanziell - mit Hilfe des Elterngeldes - unterstützt. Wer Anspruch auf Elterngeld hat und wie dieses beantragt und berechnet wird, erklären Ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München.



Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Ziel, Voraussetzungen und Berechtigte

Sowohl Mütter als auch Väter sind Berechtigte des Elterngeldanspruchs. Dass auch Väter Elterngeld in Anspruch nehmen können, war dem Gesetzgeber sehr wichtig, denn dadurch ist eine aktive Vaterschaft möglich und die statistische Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wegen dem Elternzeitrisiko wird abgebaut.

Für den Elterngeldanspruch spielt es keine Rolle, ob die Eltern arbeitslos, erwerbstätig, abhängig beschäftigt oder selbstständig sind. Folglich haben auch Schüler und Studenten Anspruch auf Elterngeld. Weiter gilt es folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Die Berechtigten müssen in Deutschland wohnen.

2. Die Berechtigten und das Kind müssen in einem Haushalt leben.

3. Die Betreuung und Erziehung muss von Berechtigten selbst erfolgen.

4. Es darf keine Erwerbstätigkeit oder Teilzeitbeschäftigung (nicht mehr als 32 Stunden) von den Berechtigten ausgeübt werden.


Wie kann Elterngeld beantragt werden?

Voraussetzung, Zeitpunkt und Änderung

Die Beantragung des Elterngelds erfolgt schriftlich. Rückwirkend wird das Elterngeld für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag bei der Elterngeldstelle einreichen. Mittlerweile ist auch eine online Beantragung des Elterngeldes in Bayern möglich. Die Beantragung von Basiselterngeld sollte bei Müttern im Mutterschutz erfolgen. Der Elterngeldantrag kann außerdem jeden Monat geändert werden.



Wie wird das Elterngeld berechnet?

Arten, Berechnung und weitere Faktoren

Die Höhe des Elterngeldes ist auf maximal 1.800€ festgelegt. Allerdings ist dies der Höchstbetrag; welche Summe man als Eltern tatsächlich erhält, orientiert sich am Einkommen.

Es gibt drei verschiedene Arten von Elterngeld:

1. Basiselterngeld

2. ElterngeldPlus

3. Partnerschaftsbonus

Das Basiselterngeld können Berechtigte für mindestens zwei Monate und für maximal 12 Monate erhalten, wenn nur ein Elternteil das Elterngeld nutzt, und maximal 14 Monate, wenn man alleinerziehend ist oder beide Elternteile das Elterngeld nutzen.
Handelt es sich bei dem Neugeborenen um ein Frühchen, kann das Elterngeld auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Möchten beide Elternteile Elterngeld nutzen, können Sie die Monate untereinander frei einteilen.
Wie hoch das Elterngeld ausfällt, ist abhängig vom individuellen Einkommen des Berechtigten. Dieses beläuft sich auf ca. 67 % des Durchschnittsbetrags des Nettoeinkommens (Gratifikationen zählen nicht dazu) der letzten 12 Monate der Antragstellenden vor Geburt des Kindes. Allerdings kann das Elterngeld höchstens 1.800€ monatlich betragen, auch wenn die Berechtigte oder der Berechtigte nach der oben genannten Rechnung mehr Elterngeld erhalten würde.
Eltern mit einem geringen Einkommen erhalten ihr gesamtes Nettoeinkommen.
Gehen Sie als Elternteil noch einer Teilzeitbeschäftigung nach, so verringert sich ihr Elterngeld.
Waren sie als Eltern vor der Geburt arbeitslos, so erhalten sie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300€ pro Monat.
Gibt es weitere kleine Kinder oder handelt es sich bei ihnen um eine Mehrlingsgeburt, so können sie höhere Elterngeldbeträge erhalten.

Mit ElterngeldPlus kann man die Bezugsdauer von Elterngeld verlängern. Dieses gibt es doppelt so lang wie das Basiselterngeld.
Die Höhe des ElterngeldPlus liegt zwischen 150€ und 900€ pro Monat.

Zuletzt gibt es noch den Partnerschaftsbonus. Dieser ist vorgesehen für Eltern, die beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus ist nichts anderes als die zusätzliche Zahlung von ElterngeldPlus.
Selbstverständlich können auch Alleinerziehende diesen Bonus erhalten, indem sie allein die Voraussetzungen erfüllen.
Der Bezugszeitraum des Partnerschaftsbonus kann flexible ausgeschöpft werden, zum Beispiel für zwei, drei oder vier Monate.

Die Berechnung des Elterngeldes kann kompliziert werden, vor allem, weil viele Faktoren, wie Arbeitslosigkeit, Geschwister oder die Anrechnung von anderen Leistungen,  in die Berechnung miteinbezogen werden müssen und sich die Höhe dadurch verändern kann. Gerne helfen Ihnen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München bei der Berechnung des Elterngeldes und wie Sie daraus den größten Nutzen ziehen. Vereinbaren Sie gerne jederzeit online einen kostenlose Beratung.

 


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Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Elterngeld? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
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