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Wie viel Urlaub kann der Arbeitnehmer am Stück verlangen?

Mindesturlaub, Urlaub am Stück und Urlaubsanspruch

Der wissenschaftlich bewiesene Erholungseffekt, setzt innerhalb von zwei Wochen ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus München hätten also innerhalb ihres Erholungsurlaub genügend Zeit ihren Alltag hinter sich zu lassen. Doch besteht überhaupt ein Anspruch auf einen so langen Urlaub am Stück? Dies erklären ihnen im Folgenden die spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht 
der ArbeitnehmerHilfe e.V. München.


Mindesturlaub im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Mindesturlaubsdauer je nach Dauer der Arbeitswoche

Der gesetzliche Mindesturlaub für Arbeitnehmer ist in §3 BUrlG geregelt und ist abhängig von der Dauer der Arbeitswoche. Dieser kann durch den Arbeits- oder Tarifvertrag verlängert werden. Das Arbeitsrecht regelt demnach nur die Mindestanforderungen für die Dauer des Urlaubs.

Die Dauer des Mindesturlaubs für Arbeitnehmer ist abhängig von Dauer der Arbeitswoche:

  • Bei einer 6-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer mindestens 24 Urlaubstage im Jahr zu.
  • Bei einer 5-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu.
  • Bei einer 4-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer mindestens 16 Urlaubstage im Jahr zu.
  • Bei einer 3-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer mindestens 12 Urlaubstage im Jahr zu.

 

Dabei zählen keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage als Urlaubstage.


Wie viel Urlaub am Stück gewährt das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer?

Regelungen, Ausnahmen und Zustimmung des Arbeitgebers

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zwei Wochen Urlaub am Stück zumindest einmal im Jahr gewähren. Ab drei Wochen Urlaub am Stück bedarf es wiederum der Zustimmung des Arbeitgebers.

Nach §7 Abs. 2 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch pro Kalenderjahr mindestens zwei zusammenhängende Wochen Urlaub gewährt zu bekommen. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Allerdings muss auch bei einer arbeitsrechtlichen zulässigen Aufsplitterung des Urlaubs einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Natürlich nur, wenn der Arbeitnehmer seine Urlaubstage noch nicht aufgebraucht hat.

Wurde der Urlaub auf Wunsch des Arbeitnehmers in kleineren Urlaubsabschnitten gewährt, so kann dieser keinen zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwei Wochen vom Arbeitgeber erneut verlangen.


Urlaubsabgeltung bei Urlaub am Stück im Arbeitsrecht

Urteil vom Arbeitsgericht Koblenz aus 2020

Was passiert, wenn der zusammenhängende Urlaub zwar vom Arbeitgeber gewährt worden ist, einer der Urlaubstage allerdings ein Feiertag ist? Wurde die arbeitsrechtliche Regelung auf zwei Urlaubswochen am Stück dann richtig erfüllt?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer im Sinne von §7 Abs. 4 BUrlG, wenn der Urlaub wegen einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, die Möglichkeit eine Urlaubsabgeltung von Arbeitgeber zu verlangen. Umstritten ist allerdings die nachträgliche Geltendmachung von dem zusammenhängenden Urlaubsanspruch von zwei Wochen pro Jahr.

In einem Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz aus dem Jahr 2020 wollte eine kaufmännische Mitarbeiterin nicht nur für ihre nicht gewährten vier Urlaubstage eine Urlaubsabgeltung nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses verlangen, sondern auch auf die ihr nach der gesetzlichen Regelung mindestens am Stück zu gewährenden zwei Urlaubswochen (bei ihr: 10 Urlaubstage), da der 03.10. der Tag der Deutschen Einheit sei, und sie deswegen in den beiden Wochen insgesamt nur 9 Urlaubstage gewährt bekommen habe.

Das Arbeitsgericht Koblenz entschied, dass nur Urlaubsabgeltungsansprüche für den Ersatz der vier nicht gewährten Urlaubstage für die Arbeitnehmerin entstanden sind. Das Gericht war, in Hinsicht der 10 Urlaubstage, nicht der Auffassung, dass hier Urlaubsabgeltungsansprüche entstanden sind. Der Sinn und Zweck der Norm sei es eine durchgängige Erholung für Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitnehmer zu schaffen, die hier bestand. Man kann sich im Arbeitsrecht demnach nicht immer auf den konkreten Wortlaut stützen, sondern muss auch den Sinn und Zweck einer Norm erkennen. 

Um zu erfahren, ob für sie ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht, können sie sich gerne an die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München wenden. Diese prüfen bei jeder kostenlosen Beratung für Arbeitnehmer die konkreten Umstände ihres Einzelfalls und geben ihnen entsprechend fachkundigen ehrlichen Rat. Vereinbaren sie dazu gerne jederzeit online einen Termin beim ArbeitnehmerHilfe Verein München.

 


Weitere Informationen zum Uralub am Stück im Arbeitsrecht: 

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Haben Sie weitere arbeitsrechtliche Fragen an die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe München-Schwabing? 

Dann rufen Sie gerne bei den Fachanwälten für Arbeitnehmer an und vereinbaren einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
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