Corona Hotline ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht München ++ Anwalt Arbeitsrecht München ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht ++ München ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Sonderurlaub im Arbeitsrecht

In den Fällen Tod eines Angehörigen, Hochzeit und Umzug

Der Sonderurlaub ist eine Freistellung, die auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber basiert, die aufgrund von besonderen Ereignissen oder außergewöhnlichen Anlässen geschlossen wurde. Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Arbeitnehmer. Wird der Sonderurlaub vom Arbeitgeber gewährt, so ist dieser nicht zur Lohnzahlung verpflichtet. Der Sonderurlaub stellt demnach vielmehr eine unbezahlte Freistellung dar. Welche Ausnahmen es zum unbezahlten Sonderurlaub gibt erklären ihnen die Fachanwältinnen und Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe e. V. München anhand von konkreten Fällen arbeitsrechtlichen Sonderurlaubs.


Sonderurlaub im Todesfall eines Angehörigen

Regelungen im Arbeitsrecht zur Bezahlung und Dauer

Der Sonderurlaub im Todesfall eines Angehörigen wird aufgrund der verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit oft vom Arbeitgeber bezahlt. Die Dauer ist im §616 BGB nicht eindeutig geregelt. Man sollte hierbei von max. drei Tagen ausgehen.

Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Doch für jede Regelung gibt es eine Ausnahme. Im Falle eines Todesfalls eines nahen Angehörigen des Arbeitnehmers, bildet §616 BGB, die Anspruchsgrundlage für die Gewährung eines bezahlten Sonderurlaubs. Demnach ist zunächst zu erklären, wer als naher Angehöriger gilt. Nahe Angehörigen sind verwandte und verschwägerter Personen gerader Linie, d.h. Ehepartner oder eingetragener Partner, das eigene Kind, Adoptivkind, Stiefkind oder Pflegekind, die eigenen Eltern als auch die Schwiegereltern, Geschwister und Großeltern.
Die Dauer des Sonderurlaubs für den Arbeitnehmer im Todesfall eines nahen Angehörigen ist von verschiedenen Faktoren abhängig und nicht eindeutig von §616 BGB geregelt. Dies kann zunächst von der individuellen Beziehung zum Verstorben, ob dieser im Haushalt des Arbeitnehmers gewohnt hat, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Kulanz des Arbeitgebers abhängig sein. Die Gewähr von Sonderurlaubstagen ist umso höher desto näher der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen war. Mehr als drei Tage Sonderurlaub sind allerdings unüblich.
Für Personen im öffentlichen Dienst ist der Sonderurlaub konkret im §29 TVöD geregelt und stellt zwei bezahlte Sonderurlaubstage zur Verfügung. Der Arbeitnehmer hat hierbei nach §315 BGB ein Wahlrecht, ob dieser die ihm nach der Tarifnorm zustehenden Tage oder die vorgeschlagenen Tage des Arbeitgebers nimmt.


Sonderurlaub für Hochzeit

Regelungen im Arbeitsrecht zur Bezahlung und Dauer

Bei dem Sonderurlaub einer Hochzeit, handelt es sich ebenfalls um eine bezahlte Freistellung. Die Dauer des Sonderurlaubs beträgt bei der eigenen Hochzeit zwei Tage und bei anderen Festlichkeiten einen Tag.

1983 wurde am Bundesarbeitsgericht, in einem Urteil, über den bezahlten Sonderurlaub für die eigenen Hochzeit für die Klägerin entschieden. Die Klägerin, eine Näherin, hatte gegen ihren Arbeitgeber, einen Verband der Bekleidungsindustrie, auf Bezahlung ihres genommen Sonderurlaubs für ihre eigene Hochzeit geklagt. Und sie bekam Recht. Die eigenen (Silber-, Gold-) Hochzeit und ebenfalls die Hochzeit der Kinder stellen ein solch einzigartiges familiäres Ereignis dar, dass ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht. Dabei steht außer Acht, ob es sich um eine jüdische, islamische, kirchliche oder standesamtliche Hochzeit handelt. Jede andere Auslegung würde gegen die Glaubensfreiheit des Grundgesetzes verstoßen. Weiter besteht ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei Konfirmationen, Kommunionen oder Feste anderer anerkannten Religionsgemeinschaften.
Die Dauer des Sonderurlaubs wurde ebenfalls in diesem Urteil festgelegt und beträgt zwei Tage für die eigene Hochzeit und jeweils einen Tag für die anderen Festlichkeiten.


Sonderurlaub bei Umzug

Regelungen im Arbeitsrecht zu privaten und betriebsbedingten Umzügen

Der Sonderurlaub stellt einen Anspruch auf bezahlte Freistellung dar, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet und nur für unerhebliche Zeit an der Arbeit gehindert ist. Laut §616 BGB fällt der private Umzug nicht unter diese Norm, da es kein externes Ereignis ist. Was sieht das Gesetz allerdings bei einem betriebsbedingten Umzug vor? Auch der betriebsbedingte Umzug ist nicht eindeutig von §616 BGB gedeckt. Dem entgegen stellt §29 TVöD für Personen im öffentlichen Dienst eindeutige Regelungen auf. Für einen betriebsbedingten Umzug wird ein Sonderurlaubstag gewährt. Sollte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in den letzten fünf Jahren schon einmal einen dienstlichen Umzug vorgenommen haben, so stehen diesem drei Tage Sonderurlaub zu.

Dadurch, dass die Voraussetzungen der Gewährung des Sonderurlaubs von Fall zu Fall unterschiedlich sind und die Anwendbarkeit des §616 BGB im Arbeitsvertrag teilweise wirksam ausgeschlossen werden kann, sodass die Arbeitnehmer bei Abwesenheit keine Bezahlung erhalten, sollten sie die Chance nicht ungenutzt lassen und sich gerne an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe München-Schwabing wenden und kostenlos beraten lassen.

 


Weitere Informationen zum Sonderurlaub im Arbeitsrecht: 

Urlaubsregelungen im Arbeitsrecht

Warum werden Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsplanung vorgezogen? Wann kann man seinen Resturlaub in das nächste Jahr übertragen? Und was muss man...

Urlaubsplanung im Arbeitsrecht

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Man zählt die Tage bis die ersehnte Erholung eintritt. Doch bevor der Urlaub angetreten werden kann, gibt es viele Fragen, für Arbeitnehmer zu...

Arbeitsrecht Urlaubsanspruch

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche 20 gesetzlich festgelegte Urlaubstage und bei einer Sechs-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen...


Haben Sie weitere arbeitsrechtliche Fragen an die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe München? 

Dann rufen Sie gerne bei den Fachanwälten für Arbeitnehmer an und vereinbaren einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

Coronavirus ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht München ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht München ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht ++ München