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Regelungen zum Urlaub im Arbeitsrecht

Wie muss die Urlaubsplanung laut dem Arbeitsrecht erfolgen?

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Man zählt die Tage bis die ersehnte Erholung eintritt. Doch bevor der Urlaub angetreten werden kann, gibt es viele Fragen,  für Arbeitnehmer zu beantworten. Wie erfolgt eine richtige Urlaubsplanung? Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Was passiert, wenn ich während des Urlaubs erkranke? Für diese Fragen, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im folgenden Artikel die Antworten von den erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München.


Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmern laut Arbeitsrecht zu?

Die Mindestanzahl an Urlaubstagen ist im Arbeitsrecht gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber kann zusätzliche Urlaubstage gewähren.

Dem Arbeitnehmer stehen laut §3 BurlG folgende Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr zu:

  • Der Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche liegt bei 24 Tagen.
  • Der Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche liegt bei 20 Tagen.

Der Gesetzgeber lässt immer Verbesserungen der Arbeitskonditionen für Arbeitnehmer zu. Er appelliert an das Gewissen des Arbeitgebers und gibt nur ein Mindestmaß an Urlaubstagen vor. Der Arbeitgeber kann die Anzahl an Urlaubstagen immer aufstocken, um den Arbeitnehmern Freude zu bereiten. Dieses Vorgehen des Gesetzgebers Recht und Gewissen zu verbinden hat Wirkung gezeigt. Durchschnittlich erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland von ihren Arbeitgebern eine gesamte Anzahl von Urlaubstagen wie im Folgenden dargestellt:

  • Durchschnittlich gewährte Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche liegen bei 30 Tagen.
  • Durchschnittlich gewährte Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche liegen bei 29 Tagen.

Ab welchem Zeitpunkt gewährt das Arbeitsrecht einen Anspruch auf Urlaub?

Der Urlaubsanspruch beginnt nach sechs Monaten für Arbeitnehmer. Der Urlaub ist von Arbeitnehmern selbständig beim Arbeitgeber einzureichen. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht das Wunschdatum für den Urlaub zu gewähren.

Das Arbeitsrecht gewährt nicht von Beginn des Arbeitsverhältnisses den Urlaubsanspruch. Nach §4 BurlG steht dem Arbeitnehmer erst nach bestandener Probezeit (6 Monate) der vollständige Urlaub zu.

Hat der Arbeitnehmer erstmal den Urlaubsanspruch in der Tasche, muss dieser ihn selbständig beim Arbeitgeber einreichen. Meist wird dabei am Jahresbeginn eine Frist von der Personalabteilung gesetzt. Der Arbeitgeber muss dabei im Sinne von §7 I BurlG das Wunschdatum für den Urlaub beachten aber nicht zwingend bejahen. Dabei gibt es verschiedene Kriterien gegeneinander abzuwägen:

  • Arbeitnehmer ist Elternteil von schulpflichtigen Kindern
  • Arbeitnehmer möchte zur selben Zeit Urlaub nehmen, wie sein Ehepartner
  • Betriebszugehörigkeitsdauer 
  • Urlaubsregelungen verglichen mit den vergangenen Jahren, z.B. hat Anna im Jahr 2021 an Weihnachten im Pflegeheim gearbeitet und dafür an Silvester frei gehabt. Für 2022 erwartet Anna, dass sie an Weihnachten Urlaub erhält und an Silvester arbeiten wird.

Wie regelt das Arbeitsrecht Krankheit während dem Urlaub?

Wird man als Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, sind die Urlaubstage als Krankheitstage zu werten. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes.

Erkrankungen während dem Urlaub können vorkommen, nicht zuletzt wegen dem Leisure Sickness Phänomen auch bekannt als Urlaubskrankheit. Fast jeder fünfte Deutsche ist betroffen. Umso besser, dass das Arbeitsrecht gemäß des §9 BurlG auch hier eine faire Lösung hat. Als Arbeitnehmer steht ihnen ein krankheitsfreier Urlaub zu. Sollten sie demnach im Urlaub erkranken, müssen sie ihrem Arbeitgeber nur ein ärztliches Attest vorlegen und der Zeitraum wird als Krankheitstage und nicht als Urlaubstage gewertet.

Unser arbeitsrechtlicher Fachanwaltstipp: Verzichten sie auf keinen Fall auf ihren Urlaub. Dieser steht ihnen vollständig zu. Bei weiteren Fragen wenden sie sich gerne an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München-Schwabing und erhalten sie eine kostenlose Beratung. Vereinbaren sie dazu online unkompliziert und schnell einen Termin bei den Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. Münchens.


 

Weitere Informationen zur Urlaubsplanung im Arbeitsrecht: 

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Haben Sie weitere arbeitsrechtliche Fragen an die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe München-Schwabing? 

Dann rufen Sie gerne bei den Rechtsanwälten für Arbeitnehmer an und vereinbaren einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. 
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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