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Arbeitsrecht Dienstplanänderungen

Änderungen des Dienstplans, kurzfristiges Nach-Hause Schicken und Gewohnheitsrecht auf Schichtzeiten

Personen die Schichtarbeiten leisten, kennen das Gefühl, wenn der neue Dienstplan für den nächsten Monat aufgehängt wurde und man anfängt, seinen Tag zu planen, damit auch das Privatleben nicht zu kurz kommt. Vor allem für Alleinerziehende oder Familien mit Kindern stellt dann eine plötzliche Änderung des Dienstplans alles auf den Kopf. Der ArbeitnehmerHilfe Verein München erklärt ihnen die wichtigsten Aspekte, die sie wissen müssen, damit sie gegenüber ihrem Arbeitgeber bei einer Dienstplanänderung rechtlich richtig reagieren.


Darf mein Arbeitgeber kurzfristig den Dienstplan verändern?

Änderungen des Dienstplans nur bei Notsituation oder Vorankündigung 

Grundsätzlich gilt bei Dienstplänen was liegt, das pickt. Genauso wie bei einem Kartenspiel, gilt die Regel, wenn eine Karte auf den Stapel gelegt wurde, kann man diese nicht zurücknehmen. Genauso ist es beim Dienstplan. Ein vom Arbeitgeber ausgehängter Dienstplan, kann nicht ohne eine triftige Notsituation oder eine angemessene Ankündigungsfrist abgeändert werden, da der Arbeitgeber die Rücknahmepflicht beachten muss. Wenn ihr Arbeitgeber sie bittet z. B. einen spontanen Schichtwechsel, weil jemand erkrankt ist anzutreten oder sie kurzfristig Überstunden leisten sollen, muss ihr Arbeitgeber die 4-Tagesfrist beachten. Die Vorankündigungsfrist von 4 Tagen ist zwar in keinem Paragraphen niedergeschrieben, wird aber seit dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin als Maßstab herangenommen. Orientiert hat sich das Gericht am §12 Abs.2, welches die gesetzliche Vorwarnfrist für Teilzeitangestellte erfasst.
 
Für kurzfristige Überstunden gilt:
Ihr Arbeitgeber muss ihnen 4 Tage vorher ankündigen, dass sie Überstunden leisten müssen. Auch wenn dies als generelle Verpflichtung in ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Ausnahmen sind nur dringende Notfälle. Wichtig für sie als Arbeitnehmer*in ist ebenfalls, dass sie aufgrund ihrer Verweigerung die angeordneten kurzfristigen Überstunden zu übernehmen, nicht fristlos gekündigt werden können (LAG Frankfurt, Az. 3 Sa 2222/04).
 
Für spontane Schichtwechsel gilt:
Auch bei einem spontanen Schichtwechsel, können sie ihren Arbeitgeber auf die 4 Tage angemessene Vorankündigungsfrist aufmerksam machen, denn die Aufgabe des Arbeitgebers ist es für ausrechend Personal zu sorgen. Dies gilt auch dann, wenn spontan ein Personalmangel entsteht. Sie können den Wunsch ihres Arbeitgebers ablehnen und müssen keine Befürchtungen aufgrund einer Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung anstellen.


Darf mein Arbeitgeber mich kurzfristig Nach-Hause-Schicken?


Ein spontanes Nach-Hause-Schicken ist rechtlich nur zulässig, wenn eine betriebliche Notwendigkeit vorliegt, dadurch dass beispielsweise eine Maschine ausgefallen ist. Weiter muss der Arbeitgeber, für die Vergütung für den Tag trotzdem aufkommen.


Habe ich als Arbeitnehmer*in ein Gewohnheitsrecht auf meine Schichtzeiten?

Ausschlaggebend ist der Arbeitsvertrag

Wenn sie als Arbeitnehmer*in bisher nur Frühschichten leisten mussten aber ihr Arbeitgeber sie angefangen hat in Spätschichten zu unterteilen, können sie hierbei nicht auf das Gewohnheitsrecht zurückgreifen. Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf bestimmte Arbeitszeiten. Eine Ausnahme besteht, wenn ihn ihre Schichten im Arbeitsvertrag zugesichert sind, d.h. wenn vertraglich festgelegt worden ist, dass sie lediglich Spätschichten übernehmen, muss der Arbeitgeber sich an die Regelung halten.


Nutzen Sie gerne die Onlineanmeldung des ArbeitnehmerHilfe Vereins München, um eine individuelle und zielorientierte Rechtsberatung von den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht zu erhalten.

 


Weitere Informationen zu den Dienstplanänderungen im Arbeitsrecht: 

Pausenregelungen im Arbeitsrecht

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern, aufgrund von den Pausenregelungen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Verein München...

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„Es gibt eine Zeit für die Arbeit. Und es gibt eine Zeit für die Liebe. Mehr Zeit hat man nicht.“ ~Coco Chanel. Die weltweit berühmte Designerin hat uns als ArbeitnehmerHilfe e. V. dazu inspiriert...

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Wenn sie an das Wort „Dienstplan“ denken, denken sie wahrscheinlich an eine Excel-Tabelle oder einem eingerahmten Papier, welches mit verschiedenen Unterschriften gefüllt ist. Welche besonderen gesetzlichen Regelungen...


Haben Sie konkrete Fragen zu Änderungen des Dienstplans in ihrem Betrieb?

Dann rufen Sie gerne den ArbeitnehmerHilfe e. V. München an und lassen sich von unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht beraten. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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