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Die Arbeitszeit im Arbeitsrecht 

Wie ist die Arbeitszeit im Arbeitsrecht geregelt? 

„Es gibt eine Zeit für die Arbeit. Und es gibt eine Zeit für die Liebe. Mehr Zeit hat man nicht.“ ~Coco Chanel. Die weltweit berühmte Designerin hat uns als ArbeitnehmerHilfe e. V. dazu inspiriert, ihnen eine grobe Darstellung über die Grundlagen des Arbeitsrechts zu verschaffen und sie darüber aufzuklären, wann sie im Sinne des Gesetzes mit ihren Liebsten den Feierabend genießen können.


Allgemeines zum Arbeitsrecht

Maximale Arbeitszeit, Ausgleichszeitraum bei Mehrarbeit und Ruhezeiten

Die meisten rechtlichen Grundlagen zur Arbeitszeit befinden sich im Arbeitszeitgesetz. Die Gesetzgeber haben darin bestimmte Höchstgrenzen festgelegt, um die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu schützen. Das Arbeitszeitgesetz legt eine maximale Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr fest, dass sind 48 Stunden pro Woche und das für maximal 48 Wochen im Jahr. An einem Werktag dürfen Arbeitnehmer*innen grundsätzlich 8 Stunden arbeiten (§3 S.1 ArbZG). In der juristischen Sprache lässt das Wort „grundsätzlich“, auf viele weitere Ausnahmen schließen. Einer dieser Ausnahmen ist der 10-Stunden Tag, welchen der Arbeitgeber zwar erteilen darf, aber ihn wiederum ausgleichen muss. Trotz dessen gilt, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten dürfen. Das Arbeitszeitgesetz sieht zudem allgemein vor, dass zwischen zwei Schichten mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen müssen. Sonntage und Feiertage sind grundsätzlich ebenfalls besonders geschützt, wobei es auch hier viele Ausnahmen gibt. 
Regelungen zur Bezahlung von Überstunden befinden sich im Arbeitsvertrag.

Wie sie selber merken, ist das Arbeitszeitgesetz ein einziges Zahlenwirrwarr. Umso wichtiger ist es, bei einem Verstoß seitens ihres Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz einen Spezialisten aufzusuchen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Verein, überprüfen gerne ihren Arbeitsvertrag kostenlos und beraten sie individuell.


Wer wird vom Arbeitszeitgesetz geschützt und wer nicht?

Das Arbeitszeitgesetz schütz grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden.

Bei Arbeitnehmer*innen die nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsgesetz. Soldaten, Beamte und Richter gelten laut dem Gesetz nicht als Arbeitnehmer. 
Das Arbeitszeitgesetz schütz keine leitenden Angestellten und Chefärzte (§18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG), sowie leitende Angestellte im öffentlichen Dienst (§18 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG), Arbeitnehmer*innen, die sich um Menschen kümmern, diese pflegen, erziehen oder versorgen und mit ihnen zusammen wohnen (§18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Des Weiteren sind keine Arbeitnehmer*innen der Kirche oder die, die Gottesdienste gestalten (§18 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG) geschützt, sowie Mitarbeiter*innen in der Luftfahrt.


Was zählt als Arbeitszeit?

Definition Arbeitszeit

Jeder kennt die Redewendung „Zeit ist Geld“. Doch was alles zählt überhaupt zur Arbeitszeit? Die Arbeitszeit wird definiert als Zeit, die von Anfang bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen erfolgt. Der Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit, anders ist es bei Dienstreisen, da der Arbeitnehmer*in während dessen arbeitet. 
Beim Umziehen bzw. Umkleiden gilt grundsätzlich ebenfalls, dass dies nicht zur Arbeitszeit gehört. Das Bundesarbeitsgericht entschied allerdings im Jahr 2012, dass wenn der Arbeitgeber eine spezielle Arbeitskleidung im Betrieb verlangt, dass das Umziehen als vergütungspflichtige Arbeitszeit gezählt wird (BAG, Urteil vom 19. September 2012, Az. 5 AZR 678/11). 

Wenn ihr Arbeitgeber z. B. nicht seiner Dokumentationspflicht (§16 Abs. 2 ArbZG) nachkommt oder sie länger arbeiten lässt und somit eine Ordnungswidrigkeit begeht, zögern sie nicht und lassen sie sich von unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe beraten und für sie tätig werden, damit sie das erhalten, was ihnen zusteht!

 


Weitere Informationen zu den Regelungen der Arbeitszeiten: 

Pausenregelungen im Arbeitsrecht

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern, aufgrund von den Pausenregelungen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Verein München...

Arbeitsrecht Dienstplan

Wenn sie an das Wort „Dienstplan“ denken, denken sie wahrscheinlich an eine Excel-Tabelle oder einem eingerahmten Papier, welches mit verschiedenen Unterschriften gefüllt ist. Welche besonderen gesetzlichen Regelungen...

Arbeitsrecht Dienstplanänderung

Personen die Schichtarbeiten leisten, kennen das Gefühl, wenn der neue Dienstplan für den nächsten Monat aufgehängt wurde und man anfängt, seinen Tag zu planen, damit auch das Privatleben nicht zu kurz kommt...


Sie haben Fragen zu ihren Arbeitszeiten im Betrieb?

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins.  
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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