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Pausenregelungen im Arbeitsrecht

Definition, Pausenzeiten und Besonderheiten bei Jugendlichen

Wie viel Pause steht mir zu?

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern, aufgrund von den Pausenregelungen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Verein München beantworten im Folgenden die häufigsten Fragen zu den Mittagspausen in ihrem Betrieb.


Definition Pause

Die rechtlichen Grundlagen der Pausenregelungen befinden sich im §4 Arbeitszeitgesetz.

Die Pause wird definiert als Arbeitsunterbrechung, bei welcher der Arbeitnehmer*in nicht zur Arbeitsleistung eingesetzt werden darf. Die Pausen darf der Arbeitnehmer*in nach den persönlichen Vorstellungen gestalten.


Wann muss man in die Pause gehen?

Pausenzeiten im Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet Ruhepausen zu bewilligen. Dieser Zeitraum muss vorab mit dem Arbeitgeber festgelegt werden. Die Länge der Mittagspause ist abhängig von der Arbeitszeit: 

•    Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss der Arbeitgeber eine 30-minütige Ruhepause gewähren.

•    Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss der Arbeitgeber eine 45-minütige Ruhepause gewähren. 

Diese Arbeitsunterbrechungen können in unterschiedlichen Zeitabschnitten aufgeteilt werden, müssen allerdings mindestens 15 min betragen. Nicht möglich ist, keine Pause einzulegen und dafür früher die Arbeit zu verlassen.


Wann müssen Jugendliche in die Pause gehen?

Pausenzeiten im Arbeitsrecht für Jugendliche

Die Ruhepausen bei Jugendlichen dürfen ehestens eine Stunde nach Beginn der Arbeitszeit und binnen eine Stunde vor dem Ende erfolgen. Die Pausenlänge ist ebenfalls abhängig von der erbrachten Arbeitszeit:

•    Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden muss der Arbeitgeber eine 30-minütige Ruhepause gewähren.

•    Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss der Arbeitgeber eine 60-minütige Ruhepause gewähren.

Jugendliche dürfen höchstens viereinhalb Stunden ohne Pause beschäftigt sein.


Haltet sich Ihr Arbeitgeber nicht an die arbeitsrechtlichen Vorschriften zu den Pausenregelungen? Dann zögern Sie nicht und melden Sie sich online im ArbeitnehmerHilfe Verein München an, um eine individuelle und zielorientierte Rechtsberatung, von den Fachanwälten für Arbeitnehmer, zu erhalten.

 


Weitere Informationen zu den Pausenregelungen im Arbeitsrecht: 

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Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht genügend Ruhepausen gewährt oder Sie noch unbeantwortete Fragen zu den Pausenregelungen haben?

Dann rufen Sie uns gerne an und setzen sich in Verbindung mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München.
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
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