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Arbeitsrecht Dienstplan

Definition, Erstellung, Verbindlichkeit und Datenschutz

Welche arbeitsrechtlichen Regelungen müssen Arbeitnehmer aus München beim Dienstplan beachten?

Wenn sie an das Wort „Dienstplan“ denken, denken sie wahrscheinlich an eine Excel-Tabelle oder einem eingerahmten Papier, welches mit verschiedenen Unterschriften gefüllt ist. Welche besonderen gesetzlichen Regelungen der Arbeitnehmerschutz für einen Dienstplan vorsieht, ist den meisten nicht bekannt. Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e. V. München möchten ihnen deshalb alle wichtigen Gesichtspunkte über den Dienstplan in einfachen Sätzen erklären.


Dienstpläne im Arbeitsrecht

Definition Dienstplan und Dokumentationspflicht des Arbeitgebers

Der Dienstplan wird von den Betrieben als Planungsinstrument eingesetzt, um die Arbeitnehmer*innen zeitlich sowie räumlich einzuteilen und somit den betriebsbedingten Zweck des Unternehmens zu erreichen. Zudem erfüllt der Arbeitgeber mit dem Dienstplan seine Dokumentationspflicht, da dieser eine Zusammenfassung über die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer*innen darstellt.


Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben muss der Arbeitgeber bei der Erstellung eines Dienstplanes beachten?

Einhaltung der maximalen Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten bei Erstellung des Dienstplans

Der Arbeitgeber übt mit dem Dienstplan sein Weisungsrecht aus, trotzdem hat er nicht das Recht ihre Arbeitszeit willkürlich einzuteilen. Er ist an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gebunden:
Zum einem muss er darauf achten, dass sie als Arbeitnehmer*in max. acht Stunden am Tag arbeiten. In Ausnahmefällen können sie dazu verpflichtet werden auch zehn Stunden zu arbeiten, wobei diese zusätzliche Arbeitszeit wieder ausgeglichen werden muss, so dass sie in einem Zeitraum von sechs Monaten eine durchschnittliche Arbeitszeit von max. acht Stunden geleistet haben (§3 ArbZG). Zum anderen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Ruhepausen von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von acht Stunden zu gewähren. Die Pausenzeiten dürfen im Laufe des Arbeitstages aufgeteilt werden, müssen aber jeweils 15 Minuten betragen (§4 ArbZG). Neben den Pausen gibt es gesetzlich festgelegte Ruhezeiten. Nachdem der Arbeitnehmer*in nämlich ihre tägliche Arbeitszeit vollendet hat, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 11 Stunden zu gewähren. In Bereichen der Pflege, Gastronomie, dem Rundfunkt oder der Landwirtschaft können die Ruhezeiten auf 10 Stunden verkürzt werden (§5 ArbZG). Weiter ist gesetzlich festgehalten, dass Nacht- und Schichtarbeiten, die zwischen 23 Uhr abends und sechs Uhr morgens ausgeübt werden, durch einen Vergütungszuschlag oder einen Freizeitausgleich erstattet werden müssen (§6 ArbZG). Grundsätzlich gelten Sonn- und Feiertage als beschäftigungsfreie Tage, allerdings gibt es hierbei Ausnahmen für Unternehmen mit Tag- und Nachtschichten. Hier kann es bei den Ruhezeiten bis zu sechs stündigen Abweichungen geben, wenn der Betrieb daraufhin in den kommenden 24 Stunden ruht (§9 ArbZG). Ausnahmeregelungen gibt es bei Not- und Rettungsdiensten, der Feuerwehr, Krankenhäusern und der öffentlichen Sicherheit (§10 ArbZG).


Ist der Dienstplan als verbindlich anzusehen?

Ja, ab dem Zeitpunkt des Aushangs

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Aushangs des Dienstplans, an diesen gebunden. Änderungen des Dienstplans seitens des Arbeitgebers müssen mind. vier Tage zuvor bekannt gegeben werden, da der Arbeitnehmer*in ansonsten die Arbeitsleistung verweigern könnte. Der Arbeitgeber muss ebenfalls Rücksicht auf die Anliegen seiner Arbeitnehmer*innen geben. Dies geht aus einem Urteil im Jahre 2012 des Arbeitsgericht Berlin und einem Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt/Main im Jahr 2005 hervor. Genauere Regelungen zu dem Dienstplan ihres Betriebs finden Arbeitnehmer aus München entweder in ihrer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag.
 
Wichtig ist, dass sie als Arbeitnehmer*in nicht auf eigene Faust von ihrer Arbeitsstelle fernbleiben, da sie ansonsten von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt werden könnten.


Welche Datenschutzrichtlinien muss man bei der Erstellung eines Dienstplans beachten?

Schwierigkeiten ergeben sich im Arbeitsrecht bei öffentlich ausgehängten Dienstplänen

Besondere Vorsicht ist bei Dienstplänen, die öffentlich ausgehängt sind, geboten. Der öffentliche Aushang kann nämlich zu rechtlichen Risiken führen, da oftmals der Name, das Geburtsdatum, die Arbeits- sowie Urlaubszeit, Krankheit, Fortbildung oder Überstunden, für jeden Preis gegeben werden, der an dem öffentlich ausgehängten Dienstplan vorbeiläuft. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte ist ohne die Zustimmung des Mitarbeiters, nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht rechtmäßig. Auch das Abfotografieren des Dienstplans kann rechtlich zu Problemen führen. Deswegen muss darauf geachtet werden, dass alle Mitarbeiter mit dem Aushang des Dienstplans in der Öffentlichkeit einverstanden sind.


Von der Erstellung bis zum Aushang des Dienstplans, gibt es zahlreiche arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Um festzustellen, welche rechtlichen Regelungen auf ihren Betrieb zutreffen, können sie sich gerne von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Verein München beraten lassen und einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine kostenlose Überprüfung ihres Arbeitsvertrags vereinbaren.

Denn bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben schadet ihnen ihr Arbeitgeber nicht nur gesundheitlich, sondern sich selbst ebenfalls, da er eine Ordnungswidrigkeit gemäß §22 ArbZG begeht. Diese kann mit einem Bußgeld sowie bei wiederholtem Verstoß zu einer Freiheitsstrafe führen.

 


Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Regelung des Dienstplans: 

Pausenregelungen im Arbeitsrecht

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„Es gibt eine Zeit für die Arbeit. Und es gibt eine Zeit für die Liebe. Mehr Zeit hat man nicht.“ ~Coco Chanel. Die weltweit berühmte Designerin hat uns als ArbeitnehmerHilfe e. V. dazu inspiriert...

Arbeitsrecht Dienstplanänderung

Personen die Schichtarbeiten leisten, kennen das Gefühl, wenn der neue Dienstplan für den nächsten Monat aufgehängt wurde und man anfängt, seinen Tag zu planen, damit auch das Privatleben nicht zu kurz kommt...


Sie haben eine konkrete Frage zu ihrem Dienstplan, die noch nicht beantwortet wurde?

Dann rufen Sie gerne unsere Anwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V.  München an und vereinbaren Sie einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine kostenlose Überprüfung ihres Arbeitsvertrags.
Wir sind für Sie da.

                      089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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