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Regelungen zum Arbeitsvertrag
im Arbeitsrecht
Häufig wird der Inhalt eines Arbeitsvertrages einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben; darin verbergen sich viele unverständliche Klauseln. Deswegen ist es wichtig zum Schutz der Arbeitnehmer zunächst einmal zu wissen: Was ist der Arbeitsvertrag überhaupt? Welche Funktion hat jeder Arbeitsvertrag? Und wie diese umgesetzt werden? Mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht werden ihnen all die Fragen im Folgenden erklärt.
Wesen des Arbeitsvertrages
im Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag regelt alle wesentlichen Punkte eines Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitsvertrag ist im Wesentlichen ein Austauschvertrag, der festlegt, dass der weisungsgebundene Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung erfüllen muss, um die vereinbarte Vergütung vom Arbeitgeber zu erhalten. Auch der Arbeitsvertrag ist geprägt von der Privatautonomie, d.h. dass die Vertragsparteien grundsätzlich den Inhalt des Arbeitsvertrages bestimmen können. Es können demnach weitere individuelle Vereinbarungen getroffen werden. All diese Vereinbarungen dürfen allerdings nicht gegen das Schutzrecht des Arbeitnehmers verstoßen. Den aufgrund des Über- und Unterordnungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Arbeitsverträge zum Schutz der abhängig Beschäftigten gestaltet werden.
Funktion des Arbeitsvertrages
Regelungs-, Klarstellungs- und Beweisfunktion
Regelungsfunktion
Im Arbeitsvertrag sollten möglichst umfangreiche Regelungen der Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers festgehalten werden. Fraglich ist, wie detailliert die Arbeitsvertragsregelungen sein sollten.
Einerseits existiert zum Beispiel bei sehr detailliert geregelten Arbeitsverträgen die Gefahr, dass bei jeder kleinsten Änderung der Tätigkeit eine Änderungskündigung notwendig wird.
Andererseits wird beispielsweise das Direktionsrecht des Arbeitgebers deutlich eingeschränkt, umso detaillierter der Arbeitsvertrag geregelt ist, was wiederum für die Arbeitnehmerseite vorteilhaft sein kann.
Bei der Frage, wie genau einzelne Regelungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden sollen, gibt es demnach keine pauschale Antwort, sondern es ist immer eine Frage der Einzelberatung.
Klarstellungsfunktion
Die Klarstellungsfunktion des Arbeitsvertrags soll Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermeiden und Unklarheiten bezüglich der Bedingungen im Arbeitsverhältnis beseitigen. Dies zeigt sich vor allem, wenn unbestimmte Begriffe im Arbeitsvertrag selbst definiert werden und der Arbeitgeber somit aufzeigt, was darunter konkret zu verstehen ist. Weiter kann eine Aufzählung von Pflichten der Arbeitsvertragsparteien unter die Klarstellungsfunktion fallen oder aber auch die Konkretisierung von Widerrufsgründen.
Beweisfunktion
Die wohl wichtigste Funktion, die ein Arbeitsvertrag mit sich bringt, ist die Beweisfunktion. Die Beweisfunktion kann sich nur im Fall eines schriftlichen Arbeitsvertrages entfalten. Mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind zwar genauso wirksam wie schriftlich geschlossene, häufig stellen sie allerdings die Quelle von arbeitsrechtlichen Konflikten dar. Seit dem 01.08.2022 stehen Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag mündlich geschlossen haben, nicht mit leeren Händen dar. Der Arbeitgeber ist nämlich seither durch das Nachweisgesetz dazu verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung wesentliche Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich gegenüber dem Arbeitnehmer darzulegen. Folglich wird die Beweisfunktion durch das Nachweisgesetz in jedem Arbeitsverhältnis zu einem Mindestmaß entfacht.
Arbeitsvertrag und Nachweisgesetz
im Arbeitsrecht
Das Nachweisgesetz statuiert Dokumentationspflichten für den Arbeitgeber über die vereinbarten Arbeitsbedingungen.
Das Nachweisgesetz möchte Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Arbeitsverhältnis erzeugen. Vor diesem Hintergrund enthält das Nachweisgesetz umfängliche Formvorschriften für den Arbeitgeber. Seit dem Nachweisgesetz ist der Arbeitgeber verantwortlich, spätestens einen Monat nach dem Beginn der Tätigkeit dem Arbeitnehmer schriftlich wesentliche Daten des Beschäftigungsverhältnisses offenzulegen. Diese Regelung hat einen nützlichen Nebeneffekt: Da Arbeitgeber ohnehin ein schriftliches Dokument aufgrund des Nachweisgesetzes aufsetzen müssen, erstellen diese vorzugsweise sofort einen Arbeitsvertrag, um doppelte Mühen zu sparen. Demnach gibt es noch kaum Arbeitsverhältnisse in Deutschland, die keinem schriftlichen Arbeitsvertrag zugrunde liegen. Umso wichtiger ist es zu wissen, was sich hinter den juristisch aufgesetzten Klauseln im Arbeitsvertrag verbirgt. Vor allem beim Thema Arbeitsvertrag gibt es nur bruchstückhafte gesetzliche Regelungen, weshalb sie hier die Kenntnis und Erfahrung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht nicht unterschätzen sollten.
Wenden sie sich gerne an die Fachanwälte für Arbeitnehmer der ArbeitnehmerHilfe e.V. München, die ihren Arbeitsvertrag sorgfältig mit ihnen durchgehen und alle Fragen beantworten. Vereinbaren sie gerne online einen kostenlosen Beratungstermin als Mitglied der ArbeitnehmerHilfe München.
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