- Kostenfreie Rechtsberatung
- Schnelle Termine
- Soforthilfe
- Anwälte für Arbeitsrecht
- Arbeitsschutz

Der Inhalt des Arbeitsvertrages im Arbeitsrecht
„Muss“-, „Kann“- Inhalt und Hilfe
Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichsten Formen: Es existieren unbefristete, befristete, für Angestellte, für leitende Mitarbeiter, für Führungskräfte und welche für den Minijob. Der Vertragsinhalt wird allerdings grundsätzlich nicht ausgehandelt, sondern vom Arbeitgeber überwiegend diktiert. Was sind nun aber „Muss“- Inhalte und was „Kann“- Inhalte in einem Arbeitsvertrag. Diese Frage beantworten die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München im Folgenden.
„Muss“ - Inhalt des Arbeitsvertrags
im Arbeitsrecht
Das Nachweisgesetz regelt, welche Inhalte schriftlich festzuhalten sind. Dies soll vor allem den Arbeitnehmern einen gewissen Rechtsschutz über die wesentlichen Arbeitsbedingungen bieten.
Der Inhalt von Arbeitsverträgen ist theoretisch frei von den Arbeitsvertragsparteien vereinbar. Allerdings gibt es parallel zu den Regelungen des Arbeitsvertrages, Regelungen des Nachweisgesetzes, die vorgeben, welche Angaben unbedingt - mindestens 1 Monat nach Arbeitsbeginn - schriftlich festgehalten werden müssen. Möchte der Arbeitgeber demnach nicht zweimal ein schriftliches Dokument aufsetzen, fügt er die inhaltlichen Vorgaben des Nachweisgesetzes direkt in den Arbeitsvertrag hinein. Praktisch gibt es also Pflichtinhalte für den Arbeitsvertrag:
- Name und Anschrift der Arbeitsvertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
- der Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
- Arbeitszeit
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

„Kann“ -Inhalt und -Klauseln des Arbeitsvertrags
im Arbeitsrecht
„Kann“ -Inhalte im Arbeitsvertrag sind Klauseln, die zusätzlich zu dem Pflichtinhalt beschlossen werden können. „Kann“- Klauseln hingegen eröffnen dem Arbeitgeber eine große Entscheidungsfreiheit hinsichtlich seiner Handlungen gegenüber seinen Arbeitnehmern, weshalb hier besondere Vorsicht geboten ist.
Was über den Pflichtinhalt in Arbeitsverträgen vereinbart wird, ist ganz abhängig von den Parteien. Im Grund kann alles bis ins letzte Detail besprochen werden, solange sich die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen im gesetzlichen Rahmen bewegen. Oft werden in einem Arbeitsvertrag folgende „Kann“-Inhalte festgehalten:
- Probezeit
- Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
- Freistellung
- Nebentätigkeit
- Überstunden
- Sachleistungen, z.B. Diensthandy, Dienstwagen oder Arbeitslaptop
- Schweigepflicht und Wettbewerbsverbot
- Rückzahlungsklauseln, z.B. Reisekostenrückzahlungsklausel
- Verfallsklauseln
- Berufssport
- Vertragsstrafenklauseln
- Mobilitätsklauseln
Von den sogenannten „Kann“- Inhalten sind „Kann“- Klauseln abzugrenzen. Diese Klauseln eröffnen dem Arbeitgeber, bestimmte Handlungen zu erbringen oder zu unterlassen. Dabei ist ihm keine Verpflichtung auferlegt, sondern er kann frei entscheiden, ob er nun eine Handlung durchführen möchte oder nicht. Die Entscheidung darf natürlich nicht diskriminierend oder unangemessen sein.
- Kann-Klausel für Gehaltserhöhungen
- Kann-Klausel für Arbeitszeiten
- Kann-Klausel für Fortbildung
- Kann-Klausel für Versetzungen
- Kann-Klausel für Arbeitsaufgaben
- Kann-Klausel für Homeoffice
Hilfe beim Arbeitsvertrag - Fachanwalt für Arbeitnehmer
im Arbeitsrecht
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht überprüfen gerne ihren Arbeitsvertrag vor oder auch schon während des Arbeitsverhältnisses.
Ist ein Arbeitsvertrag einmal unterschrieben, ist dieser verbindlich. Wie schon gesehen, können Arbeitsverträge zahlreiche Arbeitsbedingungen enthalten. Dadurch, dass diese meist durch den Arbeitgeber vorgegeben werden, können die Regelungen arbeitnehmerfeindlich sein. Folglich ist es wichtig, den von den Arbeitgebern in den meisten Fällen vorgegebenen Muster-Arbeitsvertrag auf ihre individuellen Vorstellungen anzupassen.
Gerne überprüfen wir kostenlos, Mitgliedern des ArbeitnehmerHilfe Vereins München, ihren Arbeitsvertrag Schritt für Schritt. Vereinbaren sie dazu gerne einen Termin online.
Weitere Informationen zum Inhalt des Arbeitsvertrags:

Befristung des Arbeitsvertrag
Beim Thema befristeter Arbeitsvertrag kommt es häufig zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz, was nicht zuletzt an der nicht ganz einheitlichen Rechtsprechung liegt. Demnach wollen die Fachanwälte für Arbeitsrecht des...

Kündigung des Arbeitsvertrages
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist ein bedeutender Schritt, der sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben kann. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen...

Regelungen zum Arbeitsvertrag
Häufig wird der Inhalt eines Arbeitsvertrages einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben; darin verbergen sich viele unverständliche Klauseln. Deswegen ist es wichtig zum Schutz der Arbeitnehmer zunächst einmal...

Gibt es unbeantwortete Fragen zum Arbeitsvertrag?
Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin.
Wir sind für Sie da.
089-38398790