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Befristeter Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht
Dauer, Regelungen und Auflösung
Beim Thema befristeter Arbeitsvertrag kommt es häufig zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz, was nicht zuletzt an der nicht ganz einheitlichen Rechtsprechung liegt. Demnach wollen die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München bei der Aufklärung der wichtigsten Fragen im Folgenden beitragen.
Wie lange darf ein Arbeitsvertrag befristet werden?
Unterscheidung zwischen sachgrundmäßiger und kalendermäßigen Befristung
Gemäß dem TzBfG können befristete Arbeitsverträge grundsätzlich nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. Liegt eine sachgrundmäßige oder auch zweckmäßige Befristung vor, muss zunächst der Grund für die Einstellung wegfallen oder der Zweck erreicht worden sein.
Zunächst ist es wichtig, darauf zu achten, welche Art der Befristung vorliegt - eine sachgrudmäßige/ zweckmäßige Befristung oder eine kalendermäßige Befristung.
Bei der sachgrundmäßigen Befristung gilt, dass der Arbeitgeber einen Grund für den Anlass der Befristung benötigt, zum Beispiel eine Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretung oder krankheitsbedingte Ausfälle. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer an keine zeitliche Frist gebunden.
Bei der kalendermäßigen Befristungen, gilt wiederum, dass kein Sachgrund benötigt wird. Allerdings ist hier schon bei Arbeitsbeginn, ein Datum festgelegt, an welchem das Arbeitsverhältnis endet. Diese zeitliche Befristung erstreckt sich maximal auf zwei Jahre. Dabei muss weiter beachtet werden, dass der Arbeitnehmer zuvor nicht im Unternehmen beschäftigt war. Möchte der Arbeitgeber mit einem bereits bei ihm angestellten Arbeitnehmer nochmals einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, ist dies wie vorher gesehen, nicht möglich. Eine Ausnahme ergibt sich allerdings in den Fällen, in denen die vergangene Zusammenarbeit mehrere Jahre zurückliegt. Wie lange ein solches Arbeitsverhältnis zurück liegen muss, kann allerdings nur das Arbeitsgericht München feststellen.
Was muss der Arbeitnehmer bei einem befristeten Arbeitsvertrag beachten?
Arbeitgeber machen häufig Fehler bei der Erstellung von befristeten Arbeitsverträgen. Daher ist es ratsam, den Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beim ArbeitnehmerHilfe Verein München überprüfen zu lassen.
Wenn die Schriftform nicht eingehalten wird oder es bei einer kalendermäßigen Befristung eine Vorbeschäftigung gab, kann der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet dem Arbeitnehmer deutlich mehr Handlungs- und Schutzmöglichkeiten, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, falls es zu einer Kündigung kommt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Arbeitsrecht komplex ist und es weitere Ausnahmen, Regelungen und Sonderbestimmungen geben kann, die je nach individueller Situation, Branche oder Tarifverträgen gelten können. Es ist daher ratsam, sich bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München zu wenden. Vereinbaren sie gerne online einen kostenlosen Beratungstermin.
Was passiert, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft?
Schriftliche Mitteilung, Kündigung, Arbeitslosengeld
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der für einen festgelegten Zeitraum gilt und automatisch am Ende dieses Zeitraums ausläuft, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
Im Gegensatz dazu steht ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der ohne festes Ende gilt und nur durch eine Kündigung einer der Arbeitsvertragsparteien beendet werden kann.
Bevor ein befristete Arbeitsvertrag ausläuft, muss der Arbeitgeber - in bestimmten Fällen - dem Arbeitnehmer das Ende schriftlich mitteilen:
- Ein kalendermäßig (also durch ein Datum festgelegtes Arbeitsverhältnis) befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
- Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch, sondern der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zunächst schriftlich darüber aufklären, dass der Zweck zu einem festgelegten Zeitpunkt erreicht wird, also ein Datum bestimmen, das bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags noch nicht gegeben war. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nicht sofort endet, sondern erst zwei Wochen nachdem der Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Zweckerreichung informiert wurde.
Weiter ist zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Arbeitsvertrages hat, sondern sich entweder als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden (dies sollte drei Monate vor Ablauf der Befristung geschehen) muss und gleichzeitig Arbeitslosengeld beantragen kann oder einer neuen Beschäftigung nachgeht.
Außerdem ist zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht vor Ablauf des kalendermäßig bestimmten Zeitpunktes enden sollte. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Möglichkeit der Kündigung auch während der Befristung im Arbeitsvertrag allerdings offen gelassen, ist eine Kündigung sogar vor Ablauf der Befristung möglich. Wurde dies nicht im Vorhinein geregelt, so ist ein Ende des Arbeitsverhältnisses erst mit Ablauf der Befristung vorgesehen. Eine Ausnahme davon stellt selbstverständlich die außerordentliche Kündigung dar.
Weitere Informationen zum befristeten Arbeitsvertrag:
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Haben Sie unbeantwortete Fragen zum befriseten Arbeitsvertrag?
Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin.
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