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Die Abmahnung - Regelungen im Arbeitsrecht

Gründe, Funktionen und Mittel gegen die Abmahnung

2012 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Kläger, ein Chefarzt, der während einer laufenden Operation einem Kollegen, des Operationsteams, die Anweisung zur Annahme eines privaten Telefongesprächs gab, aus diesem Grund, nicht fristlos gekündigt werden darf. Dieses Urteil wurde aufgrund dessen gefällt, da der Arbeitgeber kein milderes Mittel - eine Abmahnung - der Kündigung voran zog. Was ist aber eine Abmahnung? Welche Gründe und Anforderungen muss die Abmahnung aufführen? Und wie können ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München bei Erhalt einer Abmahnung helfen?



Gründe für eine Abmahnung im Arbeitsrecht

Bei einer Abmahnung handelt es sich, um eine ernstzunehmende Vorwarnung zur fristlosen oder verhaltensbedingten Kündigung. Gründe für eine Abmahnung können

  • die Missachtung des Rauch- und Trinkverbotes,
  • Diebstahl des Firmeneigentums,
  • Nutzung des privaten Telefons während der Arbeitszeit,
  • Ungenügende Arbeitsleistung,
  • Beleidigung der Vorgesetzten und Mitarbeiter oder
  • die Verweigerung des Arbeitsschutzes, sein.

Funktionen einer Abmahnung im Arbeitsrecht

Hinweis- und Ermahnungsfunktion, Warnfunktion und Dokumentationsfunktion

Die Hinweis- und Ermahnungsfunktion dient dazu den Arbeitnehmer*in auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Die Warnfunktion soll den Arbeitnehmer*in vor einer kommende Kündigung warnen. Die Dokumentationsfunktion ist wichtig, wenn es zur Aufnahme der Beweismittel, in einem Gerichtsverfahren kommt.

Hinweis- und Ermahnungsfunktion
Durch die Hinweis- und Ermahnungsfunktion soll der Arbeitnehmer*in auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden und dieses in Zukunft unterlassen. Es ist wichtig, bei der Ausformulierung dieser Funktionen, in einem Abmahnungsschreiben, darauf zu achten, dass diese konkret beschrieben sind und keine pauschalen Erklärungen verwendet werden, sonst kann dies zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen.

Warnfunktion 
Die Warnfunktion, im Abmahnungsschreiben, dient dazu den  Arbeitnehmer*in zu verdeutlichen, dass bei einem erneutem Regelverstoß - gleicher Art - dieser mit einer Kündigung als Folge rechnen muss.

Dokumentationsfunktion
Durch die Abmahnung kann ein Nachweis, in der Personalakte, über das Fehlverhalten des Arbeitnehmers protokolliert werden. Die Abmahnung kann mündlich oder schriftlich 
z. B. per E-Mail oder Fax erfolgen. Um in Folge ein Beweisproblem zu verhindern, sollte die Abmahnung vor einem Kollegen, als Zeuge, oder in Schriftform erfolgen.


Wie kann die ArbeitnehmerHilfe München ihnen bei einer Abmahnung helfen?

Kostenlose Überprüfung und Rechtsberatung zu ihrer Abmahnung

Die Rechtsanwälte des ArbeitnehmerHilfe Vereins München sind spezialisiert die Seite der Arbeitnehmer*innen zu vertreten. Nach Abschluss einer Mitgliedschaft bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. München (Mitgliedsbeitrag 40,00 € pro Kalenderjahr), können ihnen die Anwälte für Arbeitsrecht eine umfangreiche kostenlose Überprüfung ihrer Abmahnung bieten und ihnen eine detaillierte Bewertung zu ihrem Fall abgeben. Sollte bei ihrem Fall eine erfolgreiche Gegenvorstellung, eine Klage oder eine Beschwerde eingebracht werden, können sie dies gerne mit unsrer Partnerkanzlei Kronbichler in München fortführen.


Um eine kostenlose Überprüfung und zahlreiche umfangreiche Beratungen von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München zu erhalten, können Sie unsere Onlineanmeldung nutzten und daraufhin schnell und unkompliziert einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin vereinbaren:

 


Weitere Informationen zu den Regelungen der Abmahnung im Arbeitsrecht: 

Arbeitsrecht Kündigung

Die Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse in Deutschland werden nicht durch eine Kündigung beendet, sondern Ende in Einvernehmlichkeit oder durch die Erreichung einer Altersgrenze...

Ordentliche Kündigung

Haben sie vor kurzem eine ordentliche Kündigung erhalten und möchten sich allgemeine Informationen einholen und über die arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen Bescheid wissen...

Arbeitsrecht Kündigungsschutz

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hat man angefangen einen Kündigungsschutz in Deutschland einzuführen. Bis heute besteht dieser weiter und schützt den Arbeitnehmer*in vor...


Haben Sie weitere Fragen zu den arbeitsrechtlichen Regelungen der Abmahnung?

Dann rufen Sie gerne unsere Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe München an und vereinbaren einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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