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Samstagarbeit im Einzelhandel - Regelungen im Arbeitsrecht

Allgemeines, Zeitausgleich und Zuschläge bei Samstagsarbeit

Welche arbeitsrechtlichen Regelungen zur Samstagsarbeit müssen im Einzelhandel beachtet werden?

Ohne Einzelhandelskaufleute könnten wir samstags unseren Lebensmitteleinkauf oder Shopping in der Münchner Innenstadt gar nicht erst bewerkstelligen. Die Konsumenten, die samstags durch die Straßen schlendern beschäftigen sich kaum mit der Samstagsarbeit und Problemen des Arbeitsrechts, die Verkäufer und Verkäuferinnen in den einzelnen Läden dafür umso mehr. Deshalb möchte der ArbeitnehmerHilfe Verein, die wichtigsten Gesichtspunkte über die Samstagsarbeit im Einzelhandel erläutern.


Allgemeines zur Samstagsarbeit

Laut dem Arbeitsrecht ist der Samstag ein gewöhnlicher Werktag

Gemäß §10 ArbZG zählt der Samstag im Arbeitsrecht als ein ganz normaler Werktag. Vor diesem Hintergrund kann der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht grundsätzlich Arbeitnehmer*innen dazu verpflichten samstags zu arbeiten. Gesetzlich ist festgelegt, dass an Werktagen acht Stunden und in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden gearbeitet werden darf. Trotzdem ist nicht jede geforderte Samstagsarbeit rechtens. Entscheidend ist hierbei der einzelne Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers.


Zeitausgleich im Arbeitsrecht

welche arbeitsrechtlichen Regelungen beachtet werden müssen

Bei Vollzeitkräften im Einzelhandel, die ebenfalls am Samstag arbeiten, muss der Arbeitgeber einen Zeitausgleich gewähren, d.h. wenn eine Einzelhandelskauffrau an einem Samstag tätig ist, erhält diese den Mittwoch oder einen anderen Tag als Ausgleichstag. Zudem ist es rechtswidrig, wenn der Ausgleichstag aufgrund eines Feiertags gestrichen wird (§2 EntgFG), denn der Feiertag darf im Arbeitsrecht nicht mit dem freien Tag in der Woche verrechnet werden.
Außerdem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Rücksicht auf seine Mitarbeiter*innen, bei der Einteilung zur Samstagsarbeit zu nehmen (§106 GewO). Hier können soziale Ungerechtigkeiten arbeitsrechtlich vor dem Arbeitsgericht München geltend gemacht werden.


Gibt es Zuschläge für Samstagsarbeit im Einzelhandel?

Auschlaggebend ist hierbei der Arbeitsvertrag

Grundsätzlich gibt es keine Zuschläge für Samstagsarbeit im Einzelhandel, da der Samstag im Gesetz als normaler Werktag angeführt ist. Entscheidend hierfür ist aber wiederum ihr Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag oder auch in einem Tarifvertrag können Samstags Zuschläge für die Arbeitnehmer verpflichtend geregelt sein.


Der ArbeitnehmerHilfe Verein München bietet eine kostenlose Überprüfung des Arbeitsvertrags oder eines geltenden Tarifvertrags an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht sind spezialisiert dafür die Seite des Arbeitnehmers zu vertreten und können sie deshalb auf Fallen und ihre Rechte im Arbeitsvertrag hinweisen und wie sie richtig damit umgehen.

 


Weitere Informationen zur Samstagsarbeit im Einzelhandel: 

Die Mittagspause im Arbeitsrecht

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Samstagsarbeit im Arbeitsrecht

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Haben Sie Fragen zur Samstagsarbeit in Ihrem Einzelhandelsbetrieb?

Dann rufen Sie unsere Anwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe gerne an und vereinbaren schnellstmöglich einen telefonischen oder persönlichen Termin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
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