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Samstagsarbeit im Arbeitsrecht

Anordnung, arbeitsrechtliche Regelungen und Verweigerung der Samstagsarbeit

In welchen arbeitsrechtlichen Fällen ist Samstagsarbeit zulässig?

Bankangestellte, Einzelhandelskaufleute, die Feuerwehr und Polizei, sowie alle Pflegekräfte und viele weitere Berufe kennen die Samstagsarbeit. Immer wieder kommt es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, da man am Wochenende schon andere Pläne aufgestellt hat. Der  ArbeitnehmerHilfe Verein München möchte ihnen im Folgenden einen Überblick zu den wichtigsten Arbeitsrechtsgrundsätzen der Samstagsarbeit aufzeigen.


Anordnung der Samstagsarbeit im Arbeitsrecht

Beachtung der persönlichen Interessen und familären Umstände des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber darf die „Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen“ (vgl. §106 S.1 GeWO), man spricht hier von der Bestimmung des Arbeitgebers über die Lage der Arbeitszeit. Kurz gefasst, bedeutet das, dass der Arbeitgeber die Verteilung der Arbeit auf die Wochentage bestimmen darf. Berechtigt wird der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht. Trotzdem muss der Arbeitgeber, die persönlichen Interessen und familiären Umstände bei der Samstagsarbeit beachten, dies geht aus der Gesetzesformulierung „nach billigem Ermessen“ hervor, was eine gerechte und angemessene Anwendung der Verteilung der Arbeit auf die Wochentage vom Arbeitgeber verlangt. Wenn der Arbeitnehmer allerdings zur Samstagsarbeit antritt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet einen Zeitausgleich an einem anderen Wochentag zu gewähren, da es sich dabei nicht um Überstunden handelt.


Arbeitsrechtliche Regelungen zur Samstagsarbeit

Ausschlaggebend sind dabei die Formulierungen im Arbeitsvertrag

Das entscheidende Dokument, in welchem sich die individuellen arbeitsrechtlichen Regelungen ihres Betriebs zur Samstagsarbeit befinden, stellt der Arbeitsvertrag dar. Dabei sind die unterschiedlichen Formulierungen zur Samstagsarbeit zu beachten. Wenn im Arbeitsvertrag die Samstagsarbeit ausdrücklich ausgeschlossen ist, darf ihr Arbeitgeber sie nicht zur Samstagsarbeit verpflichten. Wenn ihre Arbeitsleistung grundsätzlich zwischen Montag und Freitag zu erbringen ist, müssen sie beachten, dass das Wort „grundsätzlich“ auf eine Ausnahme deuten lässt. Diese könnte bei betrieblichen Erfordernissen vom Arbeitgeber am Samstag angeordnet werden.
Dennoch darf die Anordnung nach dem Arbeitsrecht nicht unverhältnismäßig sein, d.h. der Arbeitgeber muss Rücksicht auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers nehmen, zum Beispiel wenn wichtige Termine anstehen, Familienfeiern oder sportliche Ereignisse. Es gilt der arbeitsrechtliche Grundsatz der angemessenen Interessenabwägung.
 
Für sie als Arbeitnehmer*in ist es wichtig, ihren Arbeitsvertrag von spezialisierten Rechtsanwälten*innen der ArbeitnehmerHilfe München unter die Lupe nehmen zu lassen, um spätere Differenzen mit ihrem Arbeitgeber zu vermeiden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in München bringen die notwendigen Erfahrungen mit sich und wissen, wie verzweigte Klauseln im Arbeitsvertrag zu verstehen sind. Im Rahmen der ArbeitnehmerHilfe München bieten unsere Anwälte für Arbeitnehmer*innen kostenlose Überprüfungen der Arbeitsverträge an.


Folgen bei Verweigerung der Samstagsarbeit

Abmahnung und Kündigung laut Arbeitsrecht möglich

Wenn die Anordnung zur Samstagsarbeit vom Arbeitgeber wirksam ist und der Arbeitnehmer*in diese ungeachtet lässt, kann dem Arbeitnehmer*in eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung angedroht werden. Bei einer wiederholten Verweigerung, ist es durchaus möglich, dass das Arbeitsverhältnis auf der Kippe steht, da der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann.
 
Auch in diesem Fall empfehlen wir als ArbeitnehmerHilfe e.V. München die Pflicht zur Samstagsarbeit in ihrem Arbeitsvertrag von unseren Fachanwälten und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht aus München kostenlos überprüfen zu lassen, damit Unstimmigkeiten mit ihrem Arbeitgeber schon zum Beginn ihres Arbeitsverhältnisses aus der Welt geschafft werden.

 


Weitere Informationen zur Samstagsarbeit im Arbeitsrecht: 

Die Mittagspause im Arbeitsrecht


Mittagspausen wurden vom Gesetzgeber im Arbeitsrecht eingeführt, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, die Konzentration auf die Arbeitsleistung zu fördern und eine kurze Erholung zu schaffen...

Die Kurzarbeit im Arbeitsrecht


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Samstagarbeit im Einzelhandel - Regelungen im Arbeitsrecht

Ohne Einzelhandelskaufleute könnten wir samstags unseren Lebensmitteleinkauf oder Shopping in der Münchner Innenstadt gar nicht erst bewerkstelligen. Die Konsumenten, die samstags durch die Straßen schlendern...

 


Haben Sie noch Fragen zur Samstagsarbeit in Ihrem Betrieb? Haben Sie sonstige Fragen zum Arbeitsrecht?

Dann vereinbaren Sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Termin mit unseren Fachanwälten der ArbeitnehmerHilfe München.
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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