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Die Mittagspause im Arbeitsrecht

Allgemeines, Arbeitsunfall und Unterschiede zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitsrecht

Mittagspausen wurden vom Gesetzgeber im Arbeitsrecht eingeführt, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, die Konzentration auf die Arbeitsleistung zu fördern und eine kurze Erholung zu schaffen. Wenn sie in ihrem Unternehmen immer wieder Schwierigkeiten aufgrund der Pausenregelungen mit ihrem Arbeitgeber haben, bietet ihnen der folgende Artikel allgemeine Informationen zu den arbeitsrechtlichen Regelungen der Mittagspause.


Allgemeines zur Mittagspause im Arbeitsrecht

Welche Länge besitzt eine Pause, bei welcher Arbeitszeitdauer?

Alle Regelungen zur Mittagspause während der Arbeitszeit werden im §4 ArbZG festgehalten. Die Mittagspause gilt als beidseitige Pflicht in einem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Mittagspausen zu gewähren und diese im Vorhinein mit den Arbeitnehmern festzulegen. Arbeitnehmer*innen sind umgekehrt dazu verpflichtet, die Pausenzeiten einzuhalten. Diese ergeben sich wie folgt:


·        Bei einer Arbeitszeit unter 6 Stunden, ist keine Mittagspause notwendig.
·        Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 und bis zu 9 Stunden, wird eine Mittagspause von 30 Minuten vom Gesetz verlangt.
·       Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden, muss der Arbeitgeber laut den  arbeitsrechtlichen Regelungen eine Mittagspause von 45    Minuten gewähren.


Die arbeitsrechtlich festgeschriebenen Pausenregelungen sind eine Mindestanforderung an den Arbeitgeber, d.h. dass der Arbeitgeber, durch sein Weisungsrecht, die Mittagszeit erweitern kann. Die Mittagspause ist kein Teil der Arbeitszeit und wird somit auch nicht vergütet. Der Arbeitgeber kann ihnen zudem arbeitsrechtlich nicht vorschreiben wie und wo sie ihre Pause verbringen sollen.


Arbeitsunfall während der Mittagspause

Laut dem Arbeitsrecht während eines Wegeunfalls versichert

Grundsätzlich ist man als Arbeitnehmer*in durch die gesetzliche Unfallversicherung auch während der Mittagspause versichert. Allerdings ist dies abhängig davon, ob der Arbeitnehmer*in im Augenblick des Unfalls mit dem Entschluss zur Nahrungszufuhr unterwegs war, d.h. der Unfallort und die Unfallzeit müssen im Zusammenhang mit der Nahrungszufuhr stehen. Konkret bedeutet das, dass der Arbeitnehmer*innen während eines Wegeunfall versichert sind, während eines Aufenthalts im Restaurant zum Essen allerdings nicht.


Der arbeitsrechtliche Unterschied zwischen der Ruhepause und der Ruhezeit

Laut dem Arbeitsrecht zwei komplett verschiedene Begriffe

Obwohl die Begriffe „Ruhepause“ und „Ruhezeit“ umgangssprachlich als Synonyme verwendet werden, sind diese in der Juristerei zwei komplett unterschiedliche Begriffe. Man spricht von der Ruhepause, wenn die Arbeitszeit für eine kurze Pause unterbrochen wird. Die Ruhezeit beläuft sich dahingegen zwischen dem Arbeitsende und dem Beginn. Die arbeitsrechtliche Regelung für diesen Zeitraum ist im §5 Abs. 1 ArbZG verankert und muss mindestens 11 Stunden betragen.


Die arbeitsrechtlichen Regelungen zu ihren Mittagspausen befinden sich im Arbeitsvertrag, den tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen. Diese können Sie gerne von den Rechtsanwälten des ArbeitnehmerHilfe Vereins München kostenlos überprüfen lassen und sich von den Fachanwälten für Arbeitnehmer zu allen arbeitsrechtlichen Fragen kostenlos beraten lassen.

 


Weitere Informationen zu den Mittagspausen im Arbeitsrechts: 

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Haben Sie noch ungeklärte Fragen zu den arbeitsrechtlichen Regelungen der Mittagspause? 

Dann wenden Sie sich gerne an unsere spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München und vereinbaren einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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9 - 17 Uhr
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