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Die Kurzarbeit im Arbeitsrecht


Spätestens seit der Corona-Krise ist jedem Das arbeitsrechtliche Instrument der Kurzarbeit ein Begriff. Tatsächlich gibt es die Kurzarbeit im Arbeitsrecht nicht erst seit der Corona-Krise, sondern die Kurzarbeit wird regelmäßig bei Saisonarbeit eingesetzt und hat auch während der Finanzkrise 2008 viele Arbeitsplätze gerettet. Der ArbeitnehmerHilfe e.V. München möchte ihnen im Folgenden einen arbeitsrechtlichen Überblick zur Kurzarbeit verschaffen.


Die arbeitsrechtliche Definition der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit, als Mittel gegen Entlassungen und wirtschaftlichen Ausfällen

Der Begriff Kurzarbeit impliziert bereits selbst seine Definition. Wenn man das Wort genauer betrachtet, erkennt man, dass es für eine reduzierte Arbeitszeit steht. Die reduzierte Arbeit liegt im Arbeitsrecht bei erheblichem Arbeitsausfall vor, wodurch entweder alle oder ein Teil der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens weniger Stunden leisten müssen als arbeitsvertraglich vereinbart. Die Kurzarbeit versucht seitens der Arbeitnehmer*innen, Entlassungen in großen Mengen und seitens des Arbeitgebers größere wirtschaftliche Ausfälle, zu verhindern.


Wie erfolgt die Anordnung der Kurzarbeit?

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelne Zustimmung zur Kurzarbeit jedes Arbeitnehmers 

Der Arbeitgeber kann die Anordnung der Kurzarbeit nicht von heute auf morgen beschließen. Die Kurzarbeit muss im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wenn dies nicht vorliegt, muss der Arbeitgeber die Zustimmung jedes einzelnen betroffenen Arbeitnehmers erfragen. Gibt es in dem Betrieb allerdings einen Betriebsrat, muss lediglich dieser zustimmen. Die Regelungen zur Kurzarbeit sollten in einer Betriebsvereinbarung schriftlich festgehalten werden.


Sind Überstunden und Kurzarbeit im Arbeitsrecht vereinbar?

Überstunden und Kurzarbeit sind Gegensätze

Nein, Überstunden und Kurzarbeit stellen einen einzigen Widerspruch dar. Die Kurzarbeit wird angeordnet aufgrund dessen, dass es einen Mangel an Arbeitsaufgaben gibt. Überstunden werden nur getätigt, wenn zu viel Arbeit ansteht. Wenn Sie als Arbeitnehmer*in von ihrem Arbeitgeber dazu aufgefordert werden, während der Kurzarbeit Überstunden zu leisten begeben Sie sich in eine Gefahrenzone. Ihr Arbeitgeber würde in diesem Fall einen Leistungsmissbrauch begehen und sie als Arbeitnehmer*in könnten wegen Beihilfe beschuldigt werden. Diese Straftat kann zu einer Geldstrafe führen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht raten wir Ihnen daher, in diesem Fall mit ihrem Arbeitgeber zu sprechen, dass die Kurzarbeit ganz oder teilweise aufgehoben werden muss.

 
Wie hoch ist die Arbeitszeit bei Kurzarbeit?

Ausschlaggebend ist der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung

Die Arbeitszeit ist entweder in ihrem Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Arbeitnehmer*innen können während der Kurzarbeit unterschiedlich viel arbeiten. Sie sollten dazu eine arbeitsrechtliche Regelung mit dem Arbeitgeber treffen.


Wie berechnet sich das Einkommen in der Kurzarbeit?

Nettolohn + Kurzarbeitergeld = Einkommen während Kurzarbeit

Das Einkommen wird nach dem Prozentsatz, um welche die generelle Arbeitszeit in der Kurzarbeit reduziert wurde, kalkuliert. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren wie der Arbeitszeit, die Steuerklasse, das Bundesland und der Lohntarif. Um einen Ausgleich aufgrund des Einkommensverlustes zu gewähren, wird vom Arbeitgeber Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Das Kurzarbeitergeld ist abhängig vom Ausfall des Nettogehalts, in der Regel beläuft es sich auf 60% vom Wegfall des Nettogehalts bzw. 67%, wenn Kinder im Haushalt leben.

 


Kann der Arbeitgeber während der Kurzarbeit eine Kündigung aussprechen?

Voraussetzungen für eine Kündigung sind neue arbeitsrechtliche Tatsachen und eine neue Unternehmensentscheidung

Mit dem arbeitsrechtlichen Instrument der Kurzarbeit versucht der Staat und der Arbeitgeber Kündigungen entgegenzuwirken. Wenn sich allerdings nicht wie geplant das Arbeitspensum in einem bestimmten Zeitraum erhöht, kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Dazu müssen nach Einführung der Kurzarbeit allerdings neue arbeitsrechtliche Tatsachen und eine neue Unternehmerentscheidung vorliegen. Achtung: Eine Kündigung wegen Kurzarbeit an sich ist daher in der Regel unwirksam. In diesem Fall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht von uns Ihnen zu einer Abfindung verhelfen. Ist eine Kündigung ausgesprochen, dann muss der Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist das normale Gehalt Und nicht das Kurzarbeitergeld bezahlen.


Der ArbeitnehmerHilfe Verein München bietet zur Kurzarbeit und allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Überprüfung ihres Arbeitsvertrags, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung an. Somit können sie in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht einen Überblick zu den arbeitsrechtlichen Regelungen bezüglich der Kurzarbeit erhalten. Des Weiteren bietet die ArbeitnehmerHilfe München umfassende kostenlose Beratungstermine an, in welchen die Rechtsanwälte für Arbeitnehmer gerne mit Ihnen die korrekte Berechnung ihres Kurzarbeitergeldes kalkulieren und gerne weitere Fragen zur Kurzarbeit und dem Arbeitsrecht beantworten.

 


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Haben Sie noch weitere Fragen zu den arbeitsrechtlichen Regelungen der Kurzarbeit?

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren schnellstmöglich einen persönlichen oder telefonischen Termin mit den Rechtsanwälten der ArbeitnehmerHilfe München. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
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