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Arbeitsrecht Basics

Welche Rolle spielt der Arbeitnehmer, der leitende Angestellte und der Arbeitgeber im Arbeitsrecht? 

Unsere Fachanwälte des ArbeitnehmerHilfe Verein München helfen ihnen die Basics des Arbeitsrechts zu erlernen und im Berufsleben ganz und gar durchzustarten.

Sie wollten sich schon immer die Basics über das Arbeitsrecht aneignen oder befinden sich momentan in einer unbequemen Situation mit ihrem Arbeitsgeber? Dann können unsere Rechtsanwälte vom ArbeitnehmerHilfe e.V. aus München sie mit den Arbeitsrechts Basics vertraut machen und ihnen den Rücken bei ihrem Arbeitgeber stärken. Hier die ersten Basics des Arbeitsrechts zum Nachlesen:


Arbeitnehmer Definition


Eine Person wird als Arbeitnehmer*in bezeichnet, wenn diese einen privatrechtlichen Vertrag mit einem anderen abgeschlossen hat, um weisungsgebundene fremdbestimmte Arbeit zu vollbringen (vgl. §611a Satz 1 BGB).


Wer gehört zu den leitenden Angestellten?

Definition, Funktion und Besonderheiten der leitenden Angestellten im Arbeitsrecht


Leitende Angestellte sind Personen, die arbeitgeberähnliche Tätigkeiten verrichten. Trotz dessen zählen sie zu den Arbeitnehmer*innen. Sie fungieren gewissermaßen als Stellvertreter des Arbeitgebers. Allerdings gibt es zwischen den Berufsgruppen des leitenden Angestellten und dem „normalen“ Arbeitnehmer*in deutliche Unterschiede, diese sind zum einem, berechtigt selbstständig Arbeitnehmer einzustellen und zu entlassen (vgl. §5 Abs.3 S.2 Nr.1 BetrVG) und zum anderen besitzen sie eine Generalvollmacht und eine Prokura, also eine geschäftliche Vertretungsmacht (vgl. §5 Abs.3 S.2 Nr.2 BetrVG). Zudem stehen weitere Leistungsfunktionen in ihrem Verantwortungsbereich (vgl. §5 Abs.3 S.2 Nr.3 BetrVG). 

Wichtig zu wissen ist, dass leitende Angestellte zwar über eine höhere Vergütung und einen großen Verantwortungs- und Entscheidungsbereich verfügen, allerdings einen anderen Kündigungsschutz haben, nicht vom Betriebsrat vertreten werden und nicht den Höchstarbeitszeitregelungen unterliegen. 


Arbeitgeber Definition

und welche Pflichten der Arbeitgeber im Arbeitsrecht erfüllen muss


Arbeitgeber können natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften sein. Das Hauptmerkmal ist, dass diese einen oder mehrere Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Da juristische Personen nur mit Hilfe von natürlichen Personen handlungsfähig sind, wird das Weisungsrecht durch stellvertretende Organe durchgeführt. Diese Position kann zum Beispiel der Geschäftsführer oder der Vorstand innehaben. 
Der Arbeitgeber hat bestimmte Pflichten zu erfüllen. Im Einzelnen wäre das die Zahlung der Vergütung, die Fürsorgepflicht, die Gleichbehandlungspflicht, das Abführen der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. 

Kommt Ihr Arbeitgeber nicht seinen Pflichten nach? Haben Sie Fragen zu weiteren Arbeitsrecht Basics, die hier noch nicht genannt sind, dann zögern Sie nicht und melden Sie sich online im ArbeitnehmerHilfe Verein München an. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen allen Arbeitnehmern!

 


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Haben Sie weitere Fragen zu den arbeitsrechtlichen Basics?

Dann verabreden Sie ohne weiteres einen telefonischen oder persönlichen Termin mit unseren Fachanwälten vom der ArbeitnehmerHilfe.  
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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