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Arbeitsrecht Fragen

Erklärungen zur Krankschreibung, Arbeitsunfall und Teilzeitarbeit im Arbeitsrecht

Der ArbeitnehmerHilfe e.V. beantwortet ihnen häufig gestellt Fragen zum Arbeitsrecht in knapper und verständlicher Form. Unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht liegt es am Herzen, dass der Mandant*in selber ein Verständnis für die persönliche arbeitsrechtliche Situation entwickelt, damit beide Parteien zusammenarbeiten und das gewünschte Ziel erreichen. 


Darf mein Arbeitgeber mich während meiner Krankschreibung kündigen?

Ja, ihr Arbeitgeber darf sie während ihrer Krankschreibung kündigen.

Das ärztliche Attest ist kein Schutzschild gegen eine Kündigung. Leider gibt es keinen speziellen Kündigungsschutz für krankheitsbedingte Personen. Der Arbeitgeber muss keine Rücksicht auf die Schwere der Krankheit geben und kann sie auch während ihrer Krankschreibung kündigen. Trotz dessen greift der allgemeine Kündigungsschutz, wodurch bei Nichtbeachtung bestimmter Kündigungsvorschriften, ihre Kündigung unwirksam ist. 

Wenn sie wissen wollen, ob ihre krankheitsbedingte Kündigung aufgrund von Nichteinhaltung des Kündigungsschutzes unwirksam ist, helfen ihnen gerne unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Arbeitnehmer*innen des ArbeitnehmerHilfe e.V. und schauen sich ihre Kündigung kostenlos durch die Luppe an. 


In welchem Umfang haftet der Arbeitnehmer*in bei einem Arbeitsunfall?

Abhängig von den verschiedenen Stufen des Vorsatzes

Grundsätzlich kommt es darauf an, mit welchem Wissen und Wollen der Arbeitnehmer*in einen Schaden zugefügt hat, man spricht dann vom vorsätzlichen Handeln. Es gibt verschiedene Stufen des Vorsatzes. Die schwerste Stufe, ist der Vorsatz selbst, d. h. man hatte einen festen Entschluss eine Sache zu beschädigen und trägt deshalb die volle Haftung. Auch bei der groben Fahrlässigkeit muss der Arbeitnehmer*in die volle Haftung tragen, solange sich keine Unverhältnismäßigkeit zwischen dem Verdienst und dem Schaden ergibt. Die mittlere Fahrlässigkeit, wird durch eine quotale Schadensverteilung anhand aller befindlichen Faktoren bestimmt. Keine Haftung liegt bei einer leichten Fahrlässigkeit vor.

Sie hatten einen Arbeitsunfall und ihr Arbeitgeber drängt sie dazu den gesamten Betrag zu zahlen. Dann setzten sie sich zuerst in Verbindung mit unserem ArbeitnehmerHilfe Verein und lassen sie unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München sich für sie einsetzten.


Welche Modelle der Teilzeitarbeit gibt es im deutschen Arbeitsrecht?

Erklärung der Arbeitsplatzteilung und der Abrufarbeit im Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Vorschriften unterscheiden bei der Teilzeitarbeit zwischen der Arbeitsplatzteilung (§13 TzBfG) und der Abrufarbeit (§12 TzBfG).

Die Arbeitsplatzteilung wird auch als job sharing bezeichnet. Bei diesem Arbeitsmodell können mindestens zwei Arbeitnehmer*innen an einem Arbeitsplatz zu unterschiedlichen Arbeitszeiten tätig sein. Zudem können die Arbeitskollegen, innerhalb einer Gruppe, ihre Arbeitszeiten individuell gestalten. 

Die Abrufarbeit ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsumfang. Im Arbeitsvertrag muss eine feste Vereinbarung über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit beinhalten sein, ansonst gilt ein Arbeitseinsatz von 20 Stunden pro Woche. 

Unsere Anwälte des ArbeitnehmerHilfe München, beraten sie gerne zu weiteren Fragen bezüglich der Teilzeitmodelle und überprüfen ihren Arbeitsvertrag kostenlos und machen sie auf Fallen des Arbeitgebers aufmerksam.

 


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Haben Sie noch Fragen hinsichtlich einer Kündigung, eines Arbeitsunfalls oder gibt es noch offene Fragen zur Teilzeitarbeit?

Dann rufen Sie uns gerne jederzeit an oder vereinbaren Sie in kürzerster Zeit einen persönlichen Beratungstermin.  
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
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