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Arbeitsrecht einfach erklärt

Bedeutung, Themenbereiche und Quellen des Arbeitsrechts 

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht aus München erklären ihnen, was Arbeitsrecht bedeutet, in welche Themengebiete das Arbeitsrecht unterteilt ist und welche die wichtigsten privat-vertraglichen Quellen sind. 


Definition des Arbeitsrechts 

Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber und unter welchen Bedingungen sie die Arbeit grundsätzlich verrichten.


Themengebiete des Arbeitsrechts

Erklärung des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts 

 

Das Arbeitsrecht wird in zwei Themengebiete aufgeteilt, und zwar dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Wenn sie momentan in einem Konflikt mit ihrem Arbeitgeber stecken, ist es hilfreich zu wissen in welchem Bereich sie sich befinden und wie man dabei vorzugehen hat. Darüber klären unsere Rechtsanwälte des ArbeitnehmerHilfe e.V. aus München sie gerne in einem ausführlichen Gespräch auf, und wir geben ihnen hier einen kleinen Vorgeschmack: 

 

Individualarbeitsrecht


Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber und regelt dabei alle direkten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Grundlage hierzu ist in der Regel der Arbeitsvertrag. 
Konkret heißt das, dass es sich mit dem Arbeitsentgelt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, dem befristeten Arbeitsvertrag, dem Jugendarbeitsschutz, dem Kündigungsrecht, dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, den Arbeitszeiten, die Arbeitnehmerpflichten und
die Pflicht des Arbeitgebers den Lohn auszuzahlen, auseinandersetzt. 

 

Kollektivarbeitsrecht


Das Kollektivarbeitsrecht thematisiert das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmervertretung, z. B. dem Betriebsrat, und den Arbeitgeber. Dieses umfasst vor allem das Arbeitskampfrecht, das Tarifvertragsrecht und die Partizipation im Unternehmen. 


Privat-vertragliche Quellen

Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag 


Wenn sie jetzt auf den Geschmack vom Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht gekommen sind, folgt hier noch eine nähere Auskunft. Die wichtigsten privat-vertraglichen Quellen sind der Einzelarbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung und der Tarifvertrag. 
Das „Einzel“ im Einzelarbeitsvertrag verweist darauf, dass es sich um Individualarbeitsrecht handelt, d.h. sie, als Einzelperson schließen einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber ab. Die dort vereinbarten Konditionen betreffen nur sie als Individuum. 
Die Betriebsvereinbarung sowie der Tarifvertrag gehören zum Kollektivarbeitsrecht, da mehrere Arbeitnehmer*innen betroffen sind. Denn wenn der Betriebsrat eine Entscheidung trifft, wirkt sich diese auf alle Arbeitnehmer*innen aus. Genauso ist es auch zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband. 

 

Unsere Anwälte von der ArbeitnehmerHilfe München unterstützen sie in allen Angelegenheiten. Wir kennen uns mit allen Arten von arbeitsrechtlichen Verträgen aus und weisen sie auf ungünstige Klauseln hin und in welche Falle sie auf keinen Fall tapen sollten.

 


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Sie brauchen arbeitsrechtliche Unterstützung und wollen mehr über privat-vertragliche Quellen erfahren?

Dann verabreden Sie ohne weiteres einen telefonischen oder persönlichen Termin mit unseren Fachanwälten vom der ArbeitnehmerHilfe.  
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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