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28.05.2019: Zeiterfassung - EuGH Entscheidung
Die Entscheidung des EuGH zur Zeiterfassung im Arbeitsrecht schlägt hohe Wellen. Die Stechuhr soll wieder eingeführt werden.
Die Süddeutsche aus München schildert die Klagen der Arbeitgeber, die die Umsetzbarkeit der Entscheidung in Frage stellen. Auf Seiten der Gewerkschaft wiederum werde die Entscheidung begrüßt.
Aus meiner Sicht könnte die Entscheidung aber auch Nachteile für den Arbeitnehmer haben. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu erfassen.
Dies wird im digitalen Zeitalter des Arbeitsrechts sicherlich immer leichter umsetzbar sein. Damit geht aber eine engere Überwachung einher, die sich viele Münchner Arbeitnehmer nicht wünschen. Bei kleinen Lücken in der Arbeitszeit, die oft hingenommen werden, droht dann eventuell gleich der nachweisbare Arbeitszeitbetrug für die Arbeitnehmer aus München.
Die Umsetzung des Urteils muss wegen Vor- und Nachteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber daher sehr bedacht vorgenommen werden. Denn Münchner Arbeitnehmer wollen den Vorteil der besseren Beweismöglichkeit ihrer Überstunden sicherlich nicht gegen eine zu enge Kontrolle des Arbeitgebers eintauschen. Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.
- C. Kronbichler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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