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War Ihre Kündigung unterzeichnet?

 

Wurde die Kündigung von einer hierfür bevollmächtigten Person des Arbeitgebers richtig unterzeichnet?

Eine Unterschrift kann geleistet werden durch ein Organ, den Geschäftsführer, einem bekanntermaßen Personalverantwortlichen oder einer anderen Person, wenn diese eine Originalvollmacht mit beilegt.

Die Unterschrift muss auch einigermaßen leserlich sein. Ein reiner Strich mit einer Welle ist dafür nach der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zulässig. Eine Kündigung ist ebenfalls nicht korrekt unterzeichnet, wenn sie zwar von der richtigen Person unterzeichnet wurde, dann aber nur per Fax oder per E-Mail an Sie versandt wurde. 


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