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Überprüfen Sie Ihre Kündigung selbst!
Nach Erhalt einer Kündigung muss man sich innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob man Kündigungsschutzklage einreichen möchte, um die Wirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. Machen Sie sich mit unserem Kündigungscheck selbst ein Bild von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und den Möglichkeiten eine Abfindung zu erlangen.
Selbstverständlich können Sie sich auch immer an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Kündigung in einer persönlichen Beratung fachkundig überprüfen zu lassen. Die arbeitsrechtliche Beratung ist für Mitglieder kostenfrei. Einen Termin bei unserem Anwalt für Arbeitsrecht können Sie vereinbaren unter 089-38398790.
Haben Sie eine Kündigung vom Arbeigeber erhalten?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren direkt einen persönlichen Beratungstermin.
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