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Haben Sie eine fristlose Kündigung oder eine Kündigung unter Einhaltung Ihrer vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist erhalten?

 

Eine fristlose Kündigung liegt im Arbeitsrecht in der Regel vor, wenn der Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer einen wichtigen Pflichtverstoß zur Last legt.

Kündigt der Arbeitgeber Sie unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, dann muss er im Kündigungsschreiben keine Gründe benennen, geht jedoch in der Regel wahrscheinlich davon aus, dass er zur Kündigung berechtigt ist.

Haben Sie also eine fristlose Kündigung erhalten oder eine ordentliche Kündigung. Bitte beantworten Sie auch dieses Frage, damit unser Anwalt für Arbeitsrecht Sie dementsprechend weiterleiten kann.


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Dann kontaktieren Sie uns telefonisch und vereinbaren direkt einen persönlichen Beratungstermin.
Ihr ANHV München - kompetente Beratung im Arbeitsrecht.

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