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Befristete Arbeitsverträge

Information für Arbeitnehmer:Innen in München

Der befristete Arbeitsvertrag ist mittlerweile in verschiedenen Bereichen eine oft gewählte Variante. Es handelt sich um eine Form des Arbeitsvertrages für einen zuvor festgelegten Zeitraum. Überdies gibt es noch eine Reihe weiterer Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen. Während diese den Arbeitgebern damit zusätzliche Flexibilität bietet, um Änderungen der Marktlage besser bewältigen zu können, wird es für die Beschäftigten weitaus schwieriger, sich finanziell abzusichern, da sie keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben.

Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Informationen rund um den befristeten Arbeitsvertrag zusammen, nämlich die rechtlichen Grundlagen, Verlängerung befristeter Arbeitsverträge, Kündigung befristeter Arbeitsverträge, Sachgrund bei befristeten Arbeitsverträgen und die Beendigung befristeter Arbeitsverträge. Befristete Arbeitsverträge unterscheiden sich vor allem in zwei Punkten von unbefristeten Arbeitsverträgen. Der befristete Vertrag endet automatisch und ohne Kündigung. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nicht ordentlich gekündigt werden, außer es wurde zwischen den Parteien eine andere Regelung gefunden.

Befristete Arbeitsverträge rechtliche Grundlagen

Im Gegensatz zum unbefristeten Arbeitsverhältnis endet das befristete Arbeitsverhältnis, ohne dass der Ausspruch einer Kündigung erforderlich ist. Man unterscheidet zwischen einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag und einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag. Es gilt das Schriftformerfordernis. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für die kalendermäßige Befristung und für die Befristung, die an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Ein Endtermin muss nicht zwingend genannt werden. Wenn das Ende nicht hinreichend bestimmt ist, liegt in der Regel ein unwirksam befristeter Vertrag vor und das Arbeitsverhältnis gilt dann auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn ein Endtermin bestimmt ist, endet das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Liegt dem Vertrag ein Zweck zu Grunde, dann endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des zwecks.

Befristete Arbeitsverträge Verlängerung

Man unterscheidet zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne Sachgrund. Die Befristungsdauer bei einer Befristung ohne Sachgrund ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren bei höchstens dreimaliger Verlängerung möglich.

Befristete Arbeitsverträge werden regelmäßig verlängert. Hier können Arbeitgeber Fehler machen. Gerade bei der Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung hat die Rechtsprechung enge Grenzen gesetzt:

  • es darf nur der Beendigungstermin nach hinten geschoben werden, keine Änderung anderer Vertragsbedingungen
  • vor Ablauf der Vertragszeit benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag

Wenn zwischen dem Ende des ersten Vertrages und dem Beginn des zweiten Vertrages einige Tage liegen, liegt keine Verlängerung des befristeten Vertrags vor. Es wurde ein neuer befristeter Vertrag geschlossen, dieser ist nicht mehr ohne Sachgrund zulässig.

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Sachgrund kann nach Ansicht der Rechtsprechung öfter als dreimal und länger als zwei Jahre geschlossen werden. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an.

Befristete Arbeitsverträge Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder geltenden Tarifvertrag festgelegt wurde. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies gilt für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kündigt der Arbeitgeber, so besteht Kündigungsschutz unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine vorzeitige Beendigung ist in der Regel nicht möglich.



Befristete Arbeitsverträge Sachgrund

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
  2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
  3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
  4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
  5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
  6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
  7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
  8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
  9. Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Aufzählung, sodass auch ein anderer sachlicher Grund möglich ist.

Befristete Arbeitsverträge beenden

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet entweder durch das Ende der Befristung oder Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder geltenden Tarifvertrag festgelegt wurde. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich, wenn der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hat.

Weitere Informationen erhalten Sie über unseren Artikel FAQ zur Befristung​​​​​​​“

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe München e.V.

Wenn Sie Fragen zur "Befristung" haben oder wissen möchten, wie man sich dagegen wehren kann oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, erreichen Sie den Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe München, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-3839870.


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