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FAQ zur Befristung

Information für Arbeitnehmer:Innen in München

Der befristete Arbeitsvertrag ist mittlerweile in verschiedenen Bereichen eine oft gewählte Variante. Es handelt sich um eine Form des Arbeitsvertrages für einen zuvor festgelegten Zeitraum. Überdies gibt es noch eine Reihe weiterer Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen. Während diese den Arbeitgebern damit zusätzliche Flexibilität bietet, um Änderungen der Marktlage besser bewältigen zu können, wird es für die Beschäftigten weitaus schwieriger, sich finanziell abzusichern, da sie keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben.

Im Folgenden Fragen und Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Befristung, wie Befristung ohne Sachgrund, Befristung mit Sachgrund, Befristeter Arbeitsvertrag, Kettenbefristung, Befristungsdauer im Arbeitsrecht und Befristung und Kündigungsschutz.

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

Ist eine Befristung überhaupt erlaubt?

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen Sachgrund gerechtfertigt ist. Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.

Braucht eine Befristung einen Grund?

Nein. Man unterscheidet zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne Sachgrund. Die Befristungsdauer bei einer Befristung ohne Sachgrund ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren bei höchstens dreimaliger Verlängerung möglich.


Was ist ein Sachgrund?

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,

4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,

6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder

8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Was sind die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung?

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines Sachgrundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.



Ist eine Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich?

Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder geltenden Tarifvertrag festgelegt wurde. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Was geschieht bei Weiterarbeit nach Ablauf der Befristung?

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Was passiert, wenn die Befristung unwirksam ist?

Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Arbeitnehmer hat sodann einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Was ist eine Kettenbefristung?

Eine Kettenbefristung liegt vor, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nacheinander mehrere befristete Verträge geschlossen werden.

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines Sachgrundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Sachgrund kann nach Ansicht der Rechtsprechung öfter als dreimal und länger als zwei Jahre geschlossen werden. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an.


Habe ich bei einer Befristung auch Kündigungsschutz?

Befristung und Kündigungsschutz schließen sich nicht aus. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ihrem Vertrag ein Kündigungsrecht mit aufgenommen, so kann sowohl der Arbeitnehmer kündigen, als auch vom Arbeitgeber gekündigt werden. Es besteht sodann Kündigungsschutz unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe München e.V.

Wenn Sie Fragen zur "Befristung" haben oder wissen möchten, wie man sich dagegen wehren kann oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, erreichen Sie den Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe München, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-3839870.


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