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Wie viele Stunden darf täglich gearbeitet werden?

 

Regelungen des Arbeitsrechts über die maximale Arbeitszeit

 

Aufgrund des Arbeitsvertrags sind sie als Arbeitnehmer*in dazu verpflichtet während einer bestimmten Arbeitszeit ihren beruflichen Tätigkeiten nachzugehen. Die Rechtsanwälte des ArbeitnehmerHilfe e.V. München erklären ihnen im Folgenden die Grundlagen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und welche Ausnahmen sich durch einen Tarifvertrag oder Aufsichtsbehörden im Bezug auf die Arbeitszeit ergeben können.


Allgemeines zu der Höchstarbeitszeit im Arbeitsrecht

 

Was sind die Grundlagen und Ausnahmen der Höchstarbeitszeit und dem Ausgleichszeitraum bei Mehrarbeit im Arbeitsrecht?

 

Die maximale Arbeitszeit täglich beträgt 8 Stunden, somit beträgt die wöchentliche maximale Arbeitszeit 48 Stunden bei einer 6-Tage Woche. Die Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich, kann auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Der Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit der Arbeitnehmer*innen muss innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Kalendermonaten erfolgen.

 

Grundsätzlich darf an Werktagen, d.h. von Montag bis Samstag, die maximale Arbeitszeit 8 Stunden betragen. Somit ergibt sich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Das Gesetz und das Arbeitsrecht allgemein ist für seine Ausnahmen bekannt, dies gilt auch für die Höchstarbeitszeit. Die maximale Arbeitszeit von 8 Stunden täglich kann auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Allerdings muss der Arbeitgeber innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Kalendermonaten die Mehrarbeit ausgleichen, damit sich eine durchschnittliche wöchentliche maximale Arbeitszeit von 48 Stunden ergibt (§3 ArbZG). Bei einer festgelegten Arbeitszeit von 5 Tagen pro Woche gelten die Regelungen anteilig für eine 40 Stunden Woche.

Beispiel zur Höchstarbeitszeit

Philipp arbeitet bei Justus in einer Unternehmensberatung fünf Tage die Woche. Eine Woche arbeitet Philipp 10 Stunden täglich, da ein großes Projekt ansteht. Die werktäglich Wochenarbeitszeit beläuft sich nun auf 50 Stunden. Die hier entstandene Mehrarbeit von 10 Stunden, ergibt sich aus folgender Rechnung: 50 Stunden geleisteter Arbeit - 40 Stunden regulärer Arbeitszeit = 10 Stunden Mehrarbeit. Justus, der Arbeitgeber, muss innerhalb von 6 Kalendermonaten für einen Ausgleich für Philipp sorgen. Für den Ausgleich stehen Justus ein entsprechender Freizeitausgleich oder die Bezahlung von Überstunden zur Verfügung.


Welche Ausnahmen treten bei der arbeitsrechtlich festgelegten Höchstarbeitszeit in Verbindung mit dem Tarifvertrag auf?

 

Arbeitszeit, Ausgleichszeitraum und Tariföffnungsklauseln

 

Die Arbeitszeit von 10 Stunden täglich kann unter bestimmten Bedingungen ausgedehnt werden. Der Ausgleichszeitraum, für geleistete Mehrarbeit, kann von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert werden oder sogar ganz entfallen. Vorsicht ist geboten bei Öffnungsklauseln im Tarifvertrag.

 

Zuerst einmal ist anzuführen, dass durch das regelmäßige Aufkommen von Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst in bestimmten Branchen, die Arbeitszeit von 10 Stunden noch weiter ausgedehnt werden kann (§7 Abs.1 ArbZG). Der Ausgleichszeitraum der grundsätzlich 24 Wochen beträgt, kann durch Tarifverträge auf 1 Jahr verlängert werden (§7 Abs.1 und §7 Abs.8 ArbZG). Des Weiteren besteht durch den Tarifvertrag die Möglichkeit, dass trotz überschrittener Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich, der Ausgleichszeitraum entfällt. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Arbeitszeit des betroffenen Arbeitnehmer*in besteht in einem hohen Maß aus wiederkehrender Arbeitsbereitschaft oder dem Bereitschaftsdienst (§7 Abs. 7 ArbZG).
Die Zusatzvereinbarung wurde im Vorhinein unterschrieben und ist jederzeit mit einer 6-monatigen Frist kündbar (§7 Abs. 7 ArbZG).
Die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen darf nicht gefährdet sein (§7 Abs. 2a ArbZG).
Weiter sind im Bereich der Landwirtschaft, Behandlung, Betreuung und Pflege oder auch im öffentlichen Dienst und Religionsgemeinschaften Tariföffnungsklauseln zu beachten (§7 Abs. 2 und §7 Abs. 4 ArbZG). 

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München möchten sie darauf hinweisen, dass sie einen bestehende Tarifvertrag ihres Betriebs auf mögliche Öffnungsklauseln durch die Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe von den spezialisierten Rechtsanwälten für Arbeitnehmer auf mögliche Nachteile ihrerseits überprüfen lassen sollten, bevor sie das Arbeitsverhältnis eingehen.


Welche Ausnahmen können durch die Aufsichtsbehörden in Zusammenhang mit der Höchstarbeitszeit auftreten?

 

Regelungen für längere Arbeitszeiten durch Aufsichtsbehörden möglich

 

Ausgedehnte Arbeitszeiten für Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen, Saison- und Kampagnebetriebe sowie öffentliche Ereignisse durch Bewilligung der Aufsichtsbehörden möglich.

 

Die Aufsichtsbehörde ist als staatliche Institution dazu berechtigt ausgedehnte Arbeitszeiten zu genehmigen (§15 ArbZG). Dies ist zum einem bei beständigen Schichtbetrieben zulässig, wenn sich dadurch weitere Freischichten bilden. Zum anderen bei Bau- und Montagestellen. Auch für Saison- und Kampagnebetriebe während der entsprechenden Jahreszeit, kann die Arbeitszeit verlängert werden, wenn diese nicht 8 Stunden täglich überschreitet. Zuletzt sind Ereignisse, die im öffentlichen Interesse geschehen, anzuführen.

Für alle aufgeführten bewilligten Ausnahmen der Aufsichtsbehörden gilt, dass die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich durchschnittlich 6 Kalendermonate bzw. 24 Wochen nicht übersteigen darf.

 


Weitere Informationen zu der maximalen Arbeitszeit im Arbeitsrecht: 

Regelungen des Toilettengangs im Arbeitsrecht

Wir als Menschen begeben uns je nach Flüssigkeitszufuhr mehr oder weniger ans stille Örtchen. Es lässt sich dabei kaum vermeiden, die Toilette auf der Arbeit zu umgehen...

Regelungen der Pausen im Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Pausenregelungen befinden sich im §4 ArbZG. Eine Pause gilt erst dann als Pause, wenn die Arbeitsunterbrechung 15 Minuten beträgt...

Die Regelungen zu den Ruhezeiten im Arbeitsrecht

Gesundheitsberufe, soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe sowie Handelsberufe sind die am häufigsten betroffenen Berufsgruppen, die unter regelmäßiger Verkürzung der Ruhezeit leiden müssen...


Haben Sie weitere Fragen zu der Höchstarbeitszeit im Arbeitsrecht? Möchten Sie ihren Arbeitsvertrag/ Ihre Arbeitssituation kostenlos von den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München überprüfen lassen?

Dann melden Sie sich online bei der ArbeitnehmerHilfe an und vereinbaren kurzfristig einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
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