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Regelungen der Pausen im Arbeitsrecht

Grundlagen und Fallbeispiele

Die arbeitsrechtlichen Pausenregelungen befinden sich im §4 ArbZG. Eine Pause gilt erst dann als Pause, wenn die Arbeitsunterbrechung 15 Minuten beträgt. Die Pause muss im Vorhinein mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Pausen dürfen nicht an das Ende der Arbeitszeit angeknüpft werden.

 

Die Grundlage für die Pausenregelungen im Arbeitsrecht bildet der Paragraph 4 Arbeitszeitgesetz. In diesem werden die Mindestanforderungen der Pausenzeiten des Gesetzgebers an den Arbeitgeber dargelegt. Diese belaufen sich wie folgt:

Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden, ist keine Pausenzeit notwendig.

Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden, ist eine Pausenzeit von 30 Minuten notwendig.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden, ist eine Pausenzeit von 45 Minuten notwendig.

Dabei ist weiter zu beachten, dass eine Pause erst dann als Pause gilt, wenn sie 15 Minuten beträgt, ansonsten liegt eine Arbeitszeitunterbrechung wie z. B. der Toilettengang im Sinne des Arbeitsrechts vor. Eine zusätzliche arbeitsrechtliche Vorschrift, bei der die Realität und das Gesetz leider meist auseinander laufen, ist das die Pausenzeiten häufig nicht im Vorhinein besprochen werden und es während der Pause zu kleineren Unterbrechungen kommt. Zudem darf die Pause nicht am Ende der Arbeitszeit stattfinden, um früher nach Hause gehen zu können. Abschließend sollte nochmal darauf hingewiesen werden, dass das Gesetz lediglich Mindestanforderungen anführt und der Arbeitgeber bei besonders schwerer Arbeit die Möglichkeit besitzt die Pausenzeiten weiter auszudehnen.


Fallbeispiel 1 zu den Pausenregelungen im Arbeitsrecht


Um ihnen die arbeitsrechtlichen Regelungen der Pausenzeiten verständlich erklären zu können, haben die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München zwei Fallbeispiele für sie skizziert.

 

Philipp ist als Mechaniker in einer Reparaturstätte für Autos bei Justus angestellt. Bei Antritt der Arbeit, bittet Justus Philipp heute 2 Stunden Mehrarbeit zu leisten, da ein hoher Andrang an Reparaturen ansteht. Philipp ist damit einverstanden. Justus macht Philipp darauf aufmerksam, dass er bei einer Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag eine 45-minütige Pause einlegen muss.
Deswegen macht sich Philipp nach 6 Stunden geleisteter Arbeit auf den Weg zu seiner wohlverdienten 30-minütigen Pause. Nachdem er weitere 3 Stunden gearbeitet hat, beschließt er eine 15- minütige Pause einzulegen, um seine Kräfte für den letzten 1-stündigen Arbeitsabschnitt zu sammeln. Als Philipp die Höchstarbeitszeitgrenze von 10 Stunden erfolgreich abgearbeitet hat, beschließt er nach Hause zu gehen.


Fallbeispiel 2 zu den Pausenregelungen im Arbeitsrecht


Eine weitere Möglichkeit Pausenzeit gemäß des Arbeitsrechts korrekt einzuteilen wird im Folgenden erklärt.

 

Anna arbeitet als Unternehmensberaterin in dem Betrieb von Selin. Anna weiß, dass sie heute zusätzlicher zu ihrer Regelarbeitszeit von 8 Stunden zusätzlich 2 Überstunden leisten muss, da die Auswertung und Planung statistischer Unterlagen eines großen Kunden anstehen. Sie beschließt mit ihrer Arbeitgeberin Selin, ihre Pausenzeit in drei kurze Abschnitte zu unterteilen, so dass sie am Ende bei einer Arbeitszeit von 10 Stunden insgesamt 45 Minuten Pause hatte. Die erste 15-minütige Pause legt sie nach einer Arbeitszeit von 5 Stunden ein. Die zweite 15-minütige Pause legt sie nach 7 Stunden geleisteter Arbeit ein und nach 9 Stunden legt sie nochmals eine 15-minütige Pause ein. Nach 10 Stunden erreichter Höchstarbeitszeit beschließt Anna nach Hause zu gehen.


In beiden Fallbeispielen wird deutlich, wie der Arbeitnehmer*in die Pausen individuell gestalten kann. Wichtig ist dabei, dass dies immer in Absprache mit dem Arbeitgeber geschieht.

Gibt es in Ihrem Betrieb häufig Streitigkeiten aufgrund der Pausenregelungen? Dann melden Sie sich gerne online in der ArbeitnehmerHilfe München an und lassen Sie sich von erfahrenen spezialisierten Anwälten für Arbeitsrecht zielorientiert beraten.

 


Weitere Informationen zu den Regelungen der Pausen: 

Regelungen des Toilettengangs im Arbeitsrecht

Wir als Menschen begeben uns je nach Flüssigkeitszufuhr mehr oder weniger ans stille Örtchen. Es lässt sich dabei kaum vermeiden, die Toilette auf der Arbeit zu umgehen...

Wie viele Stunden darf täglich gearbeitet werden?

Aufgrund des Arbeitsvertrags sind sie als Arbeitnehmer*in dazu verpflichtet während einer bestimmten Arbeitszeit ihren beruflichen Tätigkeiten nachzugehen...

Die Regelungen zu den Ruhezeiten im Arbeitsrecht

Gesundheitsberufe, soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe sowie Handelsberufe sind die am häufigsten betroffenen Berufsgruppen, die unter regelmäßiger Verkürzung der Ruhezeit leiden müssen...


Haben Sie weiter Fragen zu den Pausenregelungen im Arbeitsrecht? Gibt es ungeklärte Fragen zum Thema Arbeitsrecht?

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie mit den Anwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München unkompliziert einen Beratungstermin. 
Wir sind für Sie da.

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