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Der Nachtdienst in der Pflege – Regelungen des Arbeitsrechts

Allgemeines, Personalschlüssel und Pausen während des Nachtdienstes

Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gibt es beim Nachtdienst in der Pflege?

Um den Nachtdienst in der Pflege zu bewältigen, müssen die Pflegekräfte die Nacht zum Tag machen. Nicht selten sind die Nachtdienste deutlich anstrengender als die am Tag. Nicht nur, dass die Arbeitnehmer*innen den Schlafrhythmus meist einen Tag vorher schon umstellen müssen, gleichzeitig wird auch das Familien- und Freizeitleben eingeschränkt. Der ArbeitnehmerHilfe Verein München erklärt ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte bezüglicher der Nacharbeit in der Pflege, damit sie ihre Rechte als Arbeitnehmer*in kennen und einsetzten können.


Allgemeines zum Nachtdienst in der Pflege


Der Nachtdienst wird in der juristischen Sprache als Nachtarbeit, die während der Nachtzeit zwischen 23:00 – 06:00 Uhr stattfindet, bezeichnet. Um den Dienst als Nachtarbeit anzuerkennen muss die Dauer mehr als zwei Stunden betragen.


Gibt es im Arbeitsrecht einen festgelegten Personalschlüssel für den Pflegebereich?

Nur drei Bundesländer haben einen festgelegten Personalschlüssel im Pflegebereich

Der Personalschlüssel dient dazu, um aufzuzeigen, wie viel Pflegepersonal für die Betreuung der Patienten zur Verfügung steht. Feste Personalschlüssel gibt es allerdings nur in dreien Bundesländern in Deutschland. In Bayern liegt der Personalschlüssel bei 1:40 beziehungsweise 1:30, in Baden-Württemberg bei 1:45 und in Bremen bei 1:50. Des Weiteren geht aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz hervor, dass es in Krankenhäusern eine Personaluntergrenze gibt. In der Intensivmedizin werden 3,5 Patienten von einer Pflegekraft versorgt, in der Herzchirurgie werden 15 Patienten von einer Pflegekraft gehütet, im Bereich der neurologischen Schlaganfalleinheit werden 5 Patienten von einer Pflegekraft betreut, in der neurologischen Frührehabilitation werden 12 Patient von einer Pflegekraft betreut und in der Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie und Neurologie werden 20 Patienten von jeweils einer Pflegekraft behandelt.


Wie werden die Pausen während des Nachtdienstes in der Pflege arbeitsrechtlich geregelt?

Die arbeitsrechtlichen Pausenzeiten gelten sowohl tags als auch nachts

Krankheiten schlafen nie, weshalb im Bereich der Pflege ein rund um die Uhr Pflegedienst betrieben wird. Doch auch die Pflegekräfte, Krankenschwestern und Ärzte brauchen eine Pause, egal ob im Tagesdienst oder im Nachtdienst, es gelten dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden schreibt das Arbeitsrecht eine 30-minütige Pause vor, ab neun Stunden eine 45-minütige Pause. Da die Pfleger*innen während der Nachtarbeit häufig allein Stellung halten müssen, kommen die Pausen oft zu kurz.
Wenden sie sich bei dieser Problematik gerne an unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München und nutzen sie die kostenlose persönliche oder telefonische Beratung, damit unsere Rechtsanwälte für Arbeitnehmer*innen ihnen Unterstützung leisten können.
Zudem gibt es auch im Bereich der Pflege gesonderte Ruhezeiten, d.h. der Zeitraum, der zwischen dem Ende und dem Beginn der Arbeit liegt, muss grundsätzlich 11 Stunden betragen. In der Pflege kann die Ruhezeit allerdings auf 10 Stunden gekürzt werden. Diese muss innerhalb eines Monats durch eine Ruhezeit von 12 Stunden ausgeglichen werden.


Benötigen Sie arbeitsrechtliche Beratung von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht? Dann nutzen Sie gerne die Onlineanmeldung des ArbeitnehmerHilfe Vereins München und vereinbaren im Anschluss einen persönlichen oder telefonischen Termin mit den Anwälten für Arbeitnehmer.

 


Weitere Informationen zum Nachtdienst in der Pflege: 

Die Regelungen zur Teilzeit im Arbeitsrecht

Um eine ausgezeichnete Work-Life-Balance zu schaffen, gibt es im Arbeitsrecht die Teilzeitarbeit. Jahr zu Jahr wird diese immer beliebter bei den Arbeitnehmern, da man dadurch das Privatleben und das Berufsleben besser meistern kann...

Die Nachtschicht im Arbeitsrecht

Die Nachtarbeit verbreitet sich in den meisten Branchen wie ein Lauffeuer. Nicht nur die allseits bekannten Berufe, sondern auch neue Berufsmodelle unterliegen der Nachtschicht. Die meisten Personen unterschätzen die Nachtarbeit...

Die Rufbereitschaft im Arbeitsrecht

Das Handy, das Telefon oder der Piepser müssen in Berufen, die die Rufbereitschaft fordern, non-stop eingeschaltet sein, um die Feuerwehr, den Doktor oder die Krankenschwester bei einem Notfall zu erreichen...

 


Haben Sie noch Fragen zum Nachtdienst in der Pflege? Gibt es sonstige offene arbeitsrechtliche Fragen?

Dann kontaktieren Sie gerne unsere Anwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. München und vereinbaren einen kostenlosen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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