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Die Nachtschicht im Arbeitsrecht

Allgemeines, befreite Personengruppen und Zuschläge für die Nachtarbeit

Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es für die Nachtarbeit?

Die Nachtarbeit verbreitet sich in den meisten Branchen wie ein Lauffeuer. Nicht nur die allseits bekannten Berufe, sondern auch neue Berufsmodelle unterliegen der Nachtschicht. Die meisten Personen unterschätzen die Nachtarbeit, denn diese kann zu gesundheitlichen Problemen, einem negativen Effekt auf das Familienleben und der Freizeitgestaltung führen. Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, des ArbeitnehmerHilfe Vereins München stehen ihnen für diese Schwierigkeiten gerne jederzeit zur Verfügung und geben ihnen im Folgenden einen kurzen Einblick zu den arbeitsrechtlichen Regelungen der Nachtschichten.


Allgemeines zur Nachtschicht im Arbeitsrecht

Die selben arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten sowohl tags als auch nachts

Das Wort „Nachtschicht“ wird in keinem arbeitsrechtlichen Gesetz definiert. Stattdessen gibt es eine Nachtzeit, die zwischen 23:00 – 06:00 Uhr stattfindet, und die damit zusammenhängende Nachtarbeit. Die Nachtarbeit, ist die Arbeit, die während der Nachtzeit verrichtet wird. Allerdings gilt keine Regel ohne Ausnahme: Die Nachtzeit der Bäckereien und Konditoreien liegt zwischen   22:00 – 05:00 Uhr. Grundsätzlich gelten dieselben Regelungen für die Arbeitszeit am Tag wie auch bei Nacht, d.h. die tägliche Arbeitszeit sollte 8 Stunden, in Ausnahmefällen kann diese auch 10 Stunden betragen. Entstehen bei der Nachtarbeit Überstunden, müssen diese innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden. Die arbeitsrechtlichen Gesetze für die Nachtschicht befinden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).


Welche Personengruppen sind im Arbeitsrecht von der Nachtarbeit befreit?

Werdende und stillende Mütter, Jugendliche...

Nachtarbeiter, sind Arbeitnehmer*innen, die einem regelmäßigen Schichtwechsel im Betrieb leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr mindestens 2 Stunden Nachtarbeiten.
Werdende, stillende Mütter und Jugendliche (14-18 Jahren) sind im Zeitraum von 20:00 – 06:00 Uhr von der Nachtarbeit befreit. Allerdings können Mütter, wenn aus medizinischen Gründen nichts dagegen spricht, ihre Arbeitszeit bis 22:00 Uhr verlängern. Für Jugendliche ab 16. Jahren gelten bestimmte Arbeitsrechtliche Ausnahmen:


·        In Bäckereien und Konditoreien können 16-jährige ab 05:00 Uhr und 17-jährige schon ab  03:00 Uhr arbeiten.
·        In Gaststätten- und Schaustellgewerben dürfen 16-jährige bis 22:00 Uhr tätig sein.
·        In Betrieben mit mehreren Schichten dürfen 16-jährige bis 23:00 Uhr arbeiten.
·        In der Landwirtschaft dürfen 16-jährige ab 05:00 Uhr oder bis 21:00 Uhr tätig sein.
 
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen, ab dem Alter von 50 Jahren, eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die vom Arbeitgeber bezahlt werden muss, vorzunehmen. Sollte die Untersuchung ergeben, dass die Nachtarbeit, die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet, kann man eine Versetzung in den Tagdienst beantragen.
Arbeitnehmer*innen, die Kinder unter 12 Jahren oder Schwerpflegebedürftige betreuen, können ebenfalls eine Versetzung in den Tagdienst beantragen. Sollte der Arbeitgeber sich weigern, die Versetzung zu genehmigen, kann man sich an den Betriebsrat wenden, welcher einen geeigneten Lösungsvorschlag feststellen sollte.


Welche Zuschläge gibt es im Arbeitsrecht für Nachtarbeit?

Freizeitausgleich oder Lohnzuschlag 

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Nachtarbeit angemessen auszugleichen. Dafür stehen ihm entweder der Freizeitausgleich oder ein Lohnzuschlag zur Verfügung. Der Freizeitausgleich ist in der Tarifvereinbarung oder in der Betriebsvereinbarung geregelt. Der Lohnzuschlag beläuft sich in den meisten Fällen zwischen 25-40% auf den Bruttolohn.
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München sind spezialisiert darauf, die Partei des Arbeitnehmers zu vertreten und zu prüfen, ob die Nachtschicht bei Ihnen zutreffend, angemessen beziehungsweise ausreichend vergütet ist.

Deswegen bieten unsere Rechtsanwälte im Rahmen der ArbeitnehmerHilfe e.V. München kostenlose Überprüfungen der Tarif- oder Betriebsvereinbarung an, damit sie einen klaren Überblick auf ihre Rechte im Betrieb bekommen.

 


Weitere Informationen zu den Regelungen der Nachtschicht im Arbeitsrecht: 

Die Regelungen zur Teilzeit im Arbeitsrecht

Um eine ausgezeichnete Work-Life-Balance zu schaffen, gibt es im Arbeitsrecht die Teilzeitarbeit. Jahr zu Jahr wird diese immer beliebter bei den Arbeitnehmern, da man dadurch das Privatleben und das Berufsleben besser meistern kann...

Der Nachtdienst in der Pflege – Regelungen des Arbeitsrechts

Um den Nachtdienst in der Pflege zu bewältigen, müssen die Pflegekräfte die Nacht zum Tag machen. Nicht selten sind die Nachtdienste deutlich anstrengender als die am Tag...

Die Rufbereitschaft im Arbeitsrecht

Das Handy, das Telefon oder der Piepser müssen in Berufen, die die Rufbereitschaft fordern, non-stop eingeschaltet sein, um die Feuerwehr, den Doktor oder die Krankenschwester bei einem Notfall zu erreichen...


Haben Sie weitere arbeitsrechtliche Fragen? Möchten Sie gerne mehr über die Nachtarbeit erfahren?

Dann rufen Sie gerne die Anwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München an und vereinbaren einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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