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Arbeitsrecht Erklärung

Pflichten Arbeitnehmer, Pflichten Arbeitgeber und Arbeitsgerichtsbarkeit

Der ArbeitnehmerHilfe Verein hat ihnen eine Erklärung über die wichtigsten Themengebieten zum arbeitsrechtlichen Grundwissen aufgelistet. Die Erklärungen dienen vor allem, um zu verstehen, welche Pflichten die Hauptakteure, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, in der Arbeitswelt haben. Wie die Arbeitsgerichtsbarkeit aufgebaut ist und was sie unbedingt zur Kündigung und dem Kündigungsschutz wissen müssen. 


Pflichten des Arbeitnehmers

Erklärung zu den Weisungen des Arbeitgebers, Erfüllung der Arbeit und der höchstpersönlichen Rechtsbeziehung

Das Arbeitsrecht wird auch häufig als Sonderrecht der Arbeitnehmer*innen bezeichnet. Die Arbeitnehmer*innen sind an einen privatrechtlichen Vertrag gebunden und somit an sämtlichen Pflichten (§611 BGB). Der Arbeitnehmer*in unterliegt den Weisungen des Arbeitgebers (§106 GeWO) und hat die vereinbarte Arbeit zu erfüllen. Zudem ist das Arbeitsverhältnis eine höchstpersönliche Rechtsbeziehung (§613 S.1 BGB), weshalb die persönliche Erledigung unabdingbar ist. 

Wenn sie erfahren möchte, welche individuellen Pflichten auf sie im Arbeitsverhältnis zukommen, dann können sie sich gerne an die Arbeitnehmerhilfe e.V. München wenden und ihren Arbeitsvertrag von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenlos überprüfen lassen. 


Pflichten des Arbeitgebers

Erklärung der Vergütungspflicht

Der Arbeitgeber hat die Pflicht ihnen ihre Vergütung zu leisten. Die Vergütungspflicht wird entweder ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt (§611 BGB) oder durch Stillschweigen (§612 BGB). Die Fälligkeit der Vergütung tritt erst nach der geleisteten Arbeit ein (§614 S.1 BGB). 

Ist ihr Arbeitgeber nicht seinen Pflichten nachgekommen? Haben Sie keine Vergütung erhalten? Dann zögern sie nicht und lassen sie unsere Rechtsanwälte für Arbeitnehmer ihnen die Steine aus dem Weg räumen und ihnen dabei verhelfen ein zufriedenes Arbeitsleben zu schaffen. 


Arbeitsgerichtsbarkeit

Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht

Wenn es zwischen ihnen und ihrem Arbeitgeber zu einem Rechtsstreit gekommen ist, dann wird dieser vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das Arbeitsgericht in München befindet sich seit 2014 Mitten im Herzen Münchens, in der Winzererstraße 106, 80797 München. 
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in drei Stufen gegliedert. Auf der ersten Stufe befindet sich das Arbeitsgericht, auf der Zweiten das Landesarbeitsgericht und auf der dritten Stufe finden sie das Bundesarbeitsgericht. 
Was sie allerdings bei allen Instanzen beachten sollten ist, dass Laienrichter aus den Kreisen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers bei der Entscheidungsfindung mitwirken. 

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht vertreten ihre Mandaten und Mandantinnen Tag täglich vor dem Arbeitsgericht und versuchen schnellstes ein für sie lukratives Urteil zu erzielen. Alle Anwälte bringen langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht mit sich und wissen genau, wie die Strategie vor dem Gericht auszulegen ist um ihnen weiterzuhelfen.


Kündigung und Kündigungsschutz

Warum der Kündigungsschutz nicht für jeden Arbeitnehmer gilt?

Es ist ein Irrglaube der durch die arbeitsrechtlichen Welten geht, dass jeder Arbeitnehmer*in einen Kündigungsschutz hat. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht vor für den Kündigungsschutz vor, dass man in einem Betrieb länger als sechs Monate gearbeitet hat und mehr als zehn Mitarbeiter in dem Betrieb beschäftigt sind. Im Rahmen des KschG benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Kündigungsgründe können entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. 

Wenn sie wissen möchten, ob ihre Kündigung rechtens ist, dann lassen sie sie bei unseren Rechtsanwälten des ArbeitnehmerHilfe Münchens kostenlos überprüfen. Nutzen Sie dazu die  unkomlizierte und schnelle Onlineanmeldung des ArbeitnehmerHilfe e.V. München.

 


Weitere Informationen zu den Erklärungen des Arbeitsrechts: 

Das Arbeitsrecht in München

München ist als eine der größten Städte Deutschlands, ebenfalls ein Hingucker für alle Unternehmen. Aufgrund der ausgeprägten Infrastruktur, des kulturellen Angebots und dem umfangreichen Nachfragepotenzial...

 

Arbeitsrecht Fragen

Der ArbeitnehmerHilfe e.V. beantwortet ihnen häufig gestellt Fragen zum Arbeitsrecht in knapper und verständlicher Form. Unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht liegt es am Herzen, dass der Mandant*in selber ein Verständnis für...

Arbeitsrecht Crashkurs

Der ArbeitnehmerHilfe Verein hat ihnen einen Crashkurs des Kerns des Arbeitsrechts zusammengestellt. Durch unsere stichpunkartigen komprimierten Erklärungen der arbeitsrechtlichen Begrifflichkeiten...


Möchten Sie gerne eine umfangreichere Erklärung von unseren Fachanwälten erhalten?

Dann rufen Sie uns gerne jederzeit an oder vereinbaren Sie kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin bei unseren Rechtsanwälten vom ArbeitnehmerHilfe Verein. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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