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Arbeitsrecht Crashkurs

Der ArbeitnehmerHilfe Verein hat ihnen einen Crashkurs des Kerns des Arbeitsrechts zusammengestellt. Durch unsere stichpunkartigen komprimierten Erklärungen der arbeitsrechtlichen Begrifflichkeiten, können sie sich in kürzester Zeit eine kleine Portion Wissen über das Arbeitsrecht aneignen. 


• Definition Arbeitsrecht:

Das Arbeitsrecht ist die Summe aller rechtlichen Normen, d. h. Gesetze, Verordnungen oder verbindliche Vereinbarungen, die sich auf die unselbständige, weisungsgebundene Tätigkeit geleistete Arbeit festigen. 

• Themengebiete des Arbeitsrechts:

Das Arbeitsrecht wird in zwei Themengebiete untergliedert, in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. 

• Individualarbeitsrecht:

Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer*in und dem Arbeitgeber. 

• Kollektivarbeitsrecht:

Das Kollektivarbeitsrecht thematisiert das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmervertretung und den Arbeitgebern.

• Arbeitnehmer*in:

Ein Arbeitnehmer*in ist eine Person, die einen privatrechtlichen Vertrag mit einem anderen abgeschlossen hat, um weisungsgebundene fremdbestimmte Arbeit zu leisten. 

• Leitende Angestellte:

Leitende Angestellte sind Personen, die arbeitgeberähnliche Tätigkeiten erbringen. 

• Arbeitgeber:

Arbeitgeber sind natürliche/juristische Personen oder Personengesellschaften. Das charakterliche Hauptmerkmal ist, dass dieser einen oder mehrere Arbeitnehmer*innen beschäftigt.

• Pflichten beim Arbeitsvertrag:

Wie bei jedem schuldrechtlichen Verhältnis verpflichten sich beide Parteien eine Leistung zu erbringen. Bei dem Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer*in dazu verpflichtet, die Weisungen des Arbeitgebers zu beachten und die vereinbarte Arbeit zu erfüllen. Der Arbeitgeber ist wiederum dazu verpflichtet, bei Fälligkeit die Vergütung zu zahlen. 

• Arbeitsgerichtsbarkeit:

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in drei Instanzen geregelt, die erste Instanz ist das Arbeitsgericht, die Zweite ist das Landesarbeitsgericht und auf der dritten und höchsten Stufe befindet sich das Bundesarbeitsgericht.

• Kündigungsschutzgesetz:

Der Kündigungsschutz greift nicht bei allen Arbeitnehmer*in, sondern sieht vor, dass man in einem Unternehmen länger als sechs Monate tätig war und dieses mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. 
 

Hat Sie der Crashkurs des ArbeitnehmerHilfe Vereins angesprochen und informiert? Sind Sie selber mit arbeitsrechtlichen Problemen belastet? Dann melden Sie sich gerne online im ArbeitnehmerHilfe e.V. München an, um eine ehrliche und lösungsorientierte Rechtsberatung von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München zu erhalten.

 


Nähere Informationen zu den im Crashkurs genannten Themen finden sie hier:

Das Arbeitsrecht in München

München ist als eine der größten Städte Deutschlands, ebenfalls ein Hingucker für alle Unternehmen. Aufgrund der ausgeprägten Infrastruktur, des kulturellen Angebots und dem umfangreichen Nachfragepotenzial...

Arbeitsrecht Fragen

Der ArbeitnehmerHilfe e.V. beantwortet ihnen häufig gestellt Fragen zum Arbeitsrecht in knapper und verständlicher Form. Unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht liegt es am Herzen, dass der Mandant*in selber ein Verständnis für...

Arbeitsrecht Erklärung 

Der ArbeitnehmerHilfe Verein hat ihnen eine Erklärung über die wichtigsten Themengebieten zum arbeitsrechtlichen Grundwissen aufgelistet. Die Erklärungen dienen vor allem, um zu verstehen, welche Pflichten die Hauptakteure...


Wenn Ihnen der Crashkurs eine erste kleine Hilfe gewesen ist, Sie sich aber detailliertere Auskunft wünschen: 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren schnellstens einen geeigneten Termin mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Verein.
Wir sind für Sie da.
089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

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