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Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht München Top 10 

Winkt der Chef mit einem Aufhebungsvertrag...

...hat das einen Grund. Darum Vorsicht, auch wenn der Aufhebungsvertrag auf den ersten Blick verlockend erscheint. Nichts unterschreiben!

Warum nicht unterschreiben? Aufhebungsverträge haben nur wenig Vorteile für den Arbeitnehmer, bergen aber viele arbeitsrechtliche Nachteile mit erheblichen Risiken. Es gibt Fälle in denen skrupellose Chefs ihren Mitarbeitern mit einer Kündigung drohen, sollten sie den vorgelegten Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen. Damit verstoßen Arbeitgeber nicht nur massiv gegen das Arbeitsrecht, sondern auch gegen das Vertragsrecht. Einvernehmlich Verträge dürfen selbstverständlich weder mit Druck, Drohung oder anders erzwungen werden.

Lassen Sie den Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung am besten durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht genau untersuchen. Sie ersparen sich große Probleme, wenn die folgenden Fragen geklärt sind:

●    Handelt es sich bei dem Aufhebungsvertrag um ein ernst gemeintes Ihres Arbeitgebers?
●    Hält der Aufhebungsvertrag die in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ein?
●    Verhindert die Formulierung des Aufhebungsvertrags eine drohend Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit?
●    Sichert Ihnen der Arbeitgeber mit dem Aufhebungsvertrag ein sehr gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu?
●    Ist im Aufhebungsvertrag eine angemessene hohe Abfindung in Aussicht gestellt?

Diese Frage sollten mit einem klaren Ja zu beantwortet sein. Falls nicht versucht der Arbeitgeber Sie mit dem Aufhebungsvertrag auf Ihre Kosten aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. Das heißt, der Aufhebungsvertrag benötigt dringende Nachbesserungen. Das beste ist, an dieser Stelle einen eigenen Entwurf anzufertigen und dem Arbeitgeber vorzulegen.

Ziehen Sie an diesem Punkt besser einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu, um Durchsetzbarkeit und Angemessenheit Ihres Entwurfs zu überprüfen. Verärgerte Arbeitgeber neigen zuweilen dazu, das Risiko einer ordentlichen Kündigung auf sich zu nehmen. Die Anwälte der XX haben viel Erfahrungen mit Arbeitgeberverhandlungen.

Unsere Rechtsanwälte untersuchen, ob und welche bestandskräftigen Kündigungsgründe für Sie in Frage kommen und wie hoch deren Wirkungsgrad ist. So ermitteln sie die für den Arbeitgeber gerade noch annehmbare Forderungshöhe. Unsere Fachanwälte erreichen bei solchen Verhandlungen mit den Arbeitgebern überdurchschnittlich hohe Abfindungszahlungen.

Nutzen Sie kostenlose Beratungen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, indem Sie Mitglied der ArbeitnehmerHilfe München werden. Sofort nach Ihrem Beitritt haben Sie Anspruch auf Beratung hinsichtlich Ihres Aufhebungsvertrages und alle anderen arbeitsrechtlichen Themen. Unter der 089-38398790 bekommen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr Auskunft von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.



Hier finden Sie weitere Informationen zum Aufhebungsvertrag 

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