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Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

bei Mobbing am Arbeitsplatz

Den Betriebsräten in München wurden zahlreiche Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing vom Arbeitsrecht zur Verfügung gestellt. Diese betreffen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft von Arbeitnehmern. Welche Handlungsmöglichkeiten Betriebsräte haben und wie sie diese als Arbeitnehmer nutzen können, erfahren sie im Folgenden von den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München.



Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Verhaltenskodex, Abmahnung und Kündigung

Die intensive Nutzung einer Betriebsvereinbarung kann in konfliktbewältingender als auch präventiver Hinsicht gegen Mobbing wirken.

Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber, eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing im Unternehmen abzuschließen. Diese Betriebsvereinbarung ist gemäß §87 Abs.1 Ziff. 1 BetrVG erzwingbar; kann aber auch auf Verlangen des Arbeitgebers beschlossen werden. Gegenstand einer solchen Betriebsvereinbarung kann ein allgemeiner Verhaltenskodex, der Umgang mit problematischen Situationen, eine Aufzählung unerwünschter Verhaltensweisen oder auch die Beschreibung des Umgangs mit Mobbing am Arbeitsplatz, sein. In der Betriebsvereinbarung kann dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt werden, Mobbingtäter abzumahnen oder auch (fristlos) zu kündigen.


Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Inhalt, Anspruch und Voraussetzungen

Damit sich der Betriebsrat für seine Arbeitnehmer einsetzen kann, muss dieser ausreichend informiert sein. Nur dann kann es dem Betriebsrat gelingen, betriebspolitisch und arbeitsrechtlich richtig zu handeln.

Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für den Betriebsrat sind sehr wichtig, um bei Mobbingsituationen den Arbeitnehmer richtig helfen und unterstützen zu können. Inhalt eines Mobbingseminars sollten arbeitswissenschaftliche und arbeitsschutzrechtliche Materien bezüglich Mobbings sein. Außerdem ist ein solcher Schulungsanspruch im Arbeitsrecht in §37 Abs. 6 BetrVG bzw. §46 Abs. 6 BPersVG verankert.
Ein betrieblich schon bestehender Mobbingkonflikt ist nicht notwendig für die Teilnahme eines Mobbingseminars. Vielmehr sind die betriebspolitischen und arbeitsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing als Grundlagenwissen eines Betriebsrats anzusehen und vor allem auch der Prävention. Außerdem sollte aufgrund der unterschiedlichen Auswirkungen von Mobbing mindestens ein weibliches und ein männliches Betriebsratsmitglied ein Mobbingseminar belegen. Damit Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gegen Mobbing am Arbeitsplatz auch regelmäßig stattfinden, sollte diese Verpflichtung mit in die Betriebsvereinbarung aufgenommen werden.


Beschwerdestelle gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Beschwerderecht, Mitbestimmung und Vorgehen

Der Betriebsrat hat außerdem die Möglichkeit, eine Beschwerdestelle einzurichten, an die sich Mobbingbetroffene vertrauensvoll wenden können. §85 BetrVG verleiht dem Betriebsrat demnach erzwingbare Mitbestimmungsrechte.

Möchte sich ein Arbeitnehmer im Vertrauen an den Betriebsrat mit einer Mobbingbeschwerde wenden, benötigt es in erster Linie eine solche Beschwerdestelle. Eine solche Beschwerdestelle bietet dem Arbeitnehmer nach §85 BetrVG die Möglichkeit sich über die Anfeindungen seines Vorgesetzten oder Kollegen offiziell zu beschweren. Diese Beschwerde sollte idealerweise schriftlich eingereicht werden. Der Betriebsrat hat danach die Möglichkeit diese Beschwerde zu überprüfen und bei Notwendigkeit an den Arbeitgeber heranzutreten. Auch hat dieser die Pflicht, Beschwerden entgegenzunehmen; ansonsten stellt dies eine Amtspflichtverletzung und die grobe Vernachlässigung arbeitsrechtlicher Befugnisse dar. Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen. Weigert sich der Arbeitgeber, sich mit der Beschwerde auseinanderzusetzen, so kann der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitnehmer vor die Einigungsstelle treten. Wie ein Beschwerdeverfahren vor der Einigungsstelle ausgeht, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren.

Möchten sie als Arbeitnehmer mit einer Mobbingbeschwerde an den Betriebsrat herantreten? Dann vereinbaren sie gerne online jederzeit einen Beratungstermin mit den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München. Wir helfen ihnen gerne bei jeglichen Vorbereitungen sich gegen Mobbing in ihrem Unternehmen zu wehren.

 


Weitere Informationen zu den Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing: 

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Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz? Möchten Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitsrecht klären?

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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