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Arbeitsrecht Mobbing am Arbeitsplatz
Paragraphen, Konstellationen und Beweise
Mobbing am Arbeitsplatz ist leider gar nicht so selten, wie man denken würde. Es bringt nicht nur erhebliche Schäden für das Mobbingopfer mit sich, sondern auch finanzielle Ausfälle für den Arbeitgeber. Desto wichtiger ist es, sich der Problematik auszukennen und zu wissen, wo man die zugehörigen Regelungen findet, welche Konstellationen existieren und welche Beweise vor dem Arbeitsgericht in München wirklich standhalten.
Wie ist Mobbing im Arbeitsrecht geregelt?
Paragraphen, BGB und StGB
Nach dem aktuellen Stand existiert kein Mobbinggesetz, sondern es finden die Regelungen des BGB und des StGB Anwendung.
Die Definition des Mobbingbegriffs entstand durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und lautet wie folgt: „ Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Arbeitnehmer oder durch den Vorgesetzten.“ Möchte man sich im Mobbinggesetz nach den richtigen Paragraphen erkunden, sucht man vergeblich. Vielmehr lösen Arbeitsgericht in München Mobbingfälle durch die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder sogar durch das Strafgesetzbuch (StGB).

Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Konstellationen
Um zu wissen, welche Rechte dem betroffenen Arbeitnehmer zustehen, ist die vorliegende Konstellation entscheidend. Mobbingtäter können sowohl Kollegen als auch Arbeitgeber sein.
Mobbing durch den Arbeitgeber am Arbeitsplatz
Der betroffene Arbeitnehmer kann gegenüber seinem Arbeitgeber deliktische und vertragliche Schadens- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Außerdem kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Zuletzt kann der betroffene Arbeitnehmer sein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Der Arbeitgeber ist allerdings vom Vorgesetzten zu unterscheiden, d.h. ein Teamleiter in einer Aktiengesellschaft (AG) ist ein Vorgesetzter; ein Mitglied des Vorstands ist der zum Beispiel ein Arbeitgeber.
Mobbing durch Kollegen am Arbeitsplatz
Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem mobbenden Kollegen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Und unter Umständen hat der betroffene Arbeitnehmer gegenüber dem Mobbingtäter, hier der Kollege, auch einen Anspruch auf Unterlassung, Widerruf und Beseitigung.
Welche Beweise müssen in Mobbingfällen am Arbeitsplatz dargelegt werden?
Beispiele
Wenn der Arbeitnehmer eine Mobbingklage beim Arbeitsgericht München einreichen möchte, müssen der Klage konkrete Beweise beigelegt werden.
Als Beweise für Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz können…
- … E-Mails,
- Mobbingtagebuch mit genauen Schilderungen der konkreten Situation und ungefähre Zeitangaben (umso genauer desto besser),
- Zeugenaussagen,
- Zitate oder
- Anweisungen angeführt werden.
Der Beweiswert von ärztlichen Befunden und Attesten zählt allerdings in den meisten Fällen nur als Indiz.
Ein Indiz belegt zum Unterschied vom Beweis noch keine Tatsache, sondern ist lediglich ein Hinweis, der eine Tatsache wahrscheinlich erscheinen lässt. Genauso gut könnte ein Indiz aber auch eine ganz andere Tatsache begründen.
Dies liegt vor allem daran, dass zwar ärztliche Gutachten psychische und psychosomatische Erkrankungen beweisen aber dennoch fraglich bleibt, ob die Krankheit wirklich auf die Mobbinghandlungen zurückzuführen ist.
Gibt es offene Fragen zum Thema Mobbing? Haben sie weitere arbeitsrechtliche Fragen? Dann vereinbaren sie gerne online mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München-Schwabing einen kostenlosen Beratungstermin.
Weitere Informationen zu Mobbing am Arbeitsplatz:

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Mobbing ist eine Frage der subjektiven Wahrnehmung aus Sicht des Opfers oder auch des Täters. Umso schwieriger ist es, eine Definition für Mobbing zu finden. Diese darf nicht zu weit, aber auch nicht...

Mobbing und Betriebsrates
Den Betriebsräten in München wurden zahlreiche Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing vom Arbeitsrecht zur Verfügung gestellt. Diese betreffen Vergangenheit, Gegenwart...

Was tun bei Mobbing?
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Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz? Gibt es weitere unbeantwortete Fragen zum Arbeitsrecht?
Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin.
Wir sind für Sie da.
089-38398790