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Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Handlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing des Arbeitgebers sind deutlich umfangreicher als auch effizienter. Wenn dieser im Vorhinein Präventionen gegen Mobbing schafft, gibt es kaum eine Möglichkeit, dass Mobbing im Betrieb Wurzeln schlägt. In der arbeitsrechtlichen Praxis sieht dies meist leider anders aus. Deswegen erläutern ihnen im Folgenden die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins München, welche Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, existieren.



Handlungsmöglichkeiten für den Mobbingbetroffenen

mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht

Zunächst muss der Mobbingbetroffene mit seinem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. München das Ziel der arbeitsrechtlichen Beratung gegen Mobbing besprechen. Das Ziel kann grundsätzlich das Festhalten am Arbeitsverhältnis sein oder die Beendigung dessen.

Damit sie die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München arbeitsrechtlich beraten können, ist es wichtig als Mobbingbetroffener zunächst mit dem Rechtsanwalt für Arbeitnehmer das Ziel der Beratung zu besprechen. Das Ziel kann im Normalfall entweder in der Weiterbeschäftigung - evtl. auch in geändert Form - bestehen oder in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Abhängig von dem Ziel des Mobbingbetroffenen kann der Fachanwalt sie anschließend richtig beraten und zielführend agieren.

Ein sorgsam überlegtes Handeln ist vor allem bei der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses wichtig. Die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht handeln hier bewusst im Hintergrund, um eine Eskalierung zu vermeiden. Es werden in diesem Fall eher defensive Maßnahmen ergriffen, da das Auftreten eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht häufig als Konfrontation aufgenommen wird, insbesondere, wenn der Arbeitgeber nicht hinter dem Mobbingbetroffenen steht. 

Möchte der Mobbingbetroffenen allerdings das Arbeitsverhältnis beenden, ist eine Eskalation durch den Fachanwalt für Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zu provozieren, um somit das gewünschte Verhandlungsergebnis zu erzielen.

Gerne können sie sich kostenlos als Mitglied des ArbeitnehmerHilfe Vereins München von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Arbeitsrecht beraten lassen und mit ihnen eine Strategie gegen Mobbing an ihrem Arbeitsplatz entwickeln. Die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitnehmer ist es wichtig individuell auf ihre Bedürfnisse einzugehen, da sie wissen, dass Verallgemeinerung beim Thema Mobbing fehl am Platz sind.

 


Handlungsmöglichkeiten des Mobbingbetroffenen

Ohne Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht

Mobbing wirkt sich nicht nur auf die arbeitsrechtliche Situation aus, sondern vor allem auch auf den gesundheitlichen und psychischen Zustand des Betroffenen. Deswegen ist es den Rechtsanwälten für Arbeitnehmer besonders wichtig, auch Hilfeleistungen aufzuzeigen, die nicht nur die arbeitsrechtliche Situation betreffen. Die aufgeführten Punkte sind keineswegs abschließend anzunehmen.

Mobbing erscheint in den unterschiedlichsten Formen, weshalb kein Allheilmittel existieren kann. Vielmehr muss der Mobbingbetroffene selbst herausfinden, welche Leistungen ihm helfen.

Der betroffene Arbeitnehmer sollte mit vertrauten Mitmenschen über seine Mobbingsituation sprechen. Oftmals wird die Last dadurch geringer, wenn dem Mobbingbetroffenen jemand zuhört. Möchten sie sich nicht an eine vertraute Person wenden, können sie die Telefonseelsorge nutzen.

Eine weitere Methode, die Last vom Arbeitsplatz abzulegen, ist Mobbingattacken aufzuschreiben. Durch die Reflexion der Situation am Arbeitsplatz kann zu den Geschehnissen Abstand genommen werden. Gleichzeitig kann ein solches Mobbingtagebuch, auch als Beweismittel für einen möglichen Prozess, als Beweismittel angeführt werden.

Natürlich kann auch in vielen Fällen eine psychotherapeutische Behandlung oder eine Mobbing-Selbsthilfegruppe helfen, wobei bei letzterem Vorsicht geboten ist, da Sekten die Situation gerne ausnutzen und sich als Selbsthilfegruppe tarnen.


Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat beim Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ den größten Einflussfaktor. Dieser kann sowohl vorbeugende Maßnahmen gegen Mobbing schaffen als auch das Spannungsverhältnis zwischen Täter und Opfer auflösen.

Nach §12 Antidiskriminierungsgesetz (AGG) ist der Arbeitgeber verpflichtet sich vor seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stellen und Maßnahmen zum Schutze vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung zu ergreifen. Welche Präventionen der Arbeitgeber und Handlungsoptionen gegen Mobbing ergreifen kann, erläutern ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des ArbeitnehmerHilfe e.V. München im Folgenden:

Präventive Maßnahmen gegen Mobbing

Durch präventive Maßnahmen gegen Mobbing konnten sowohl die Verbesserung des Arbeitsklimas, der Anstieg der Zufriedenheit am Arbeitsplatz als auch eine Minderung der Fehlzeiten festgestellt werden. 

Besuch von Schulungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Thema Mobbing, Führungsverhalten, Mitarbeitermotivation und Konfliktmanagement.
Einrichtung eines Gesundheitszirkels.
Qualifizierten, speziell ausgebildeten Mobbing-Beauftragten einstellen.
Installation eines Beschwerdesystems.
Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Schutz vor Mobbing schließen, wie zum Beispiel auch die Landeshauptstadt München.

Handlungsmöglichkeiten gegen aktives Mobbing

Die anschließend aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing tragen zur Verminderung von Mobbing bei, aber auch zur Kostensenkung und Gewinnsteigerung des Unternehmens. Außerdem wirken diese auch positiv auf das Image, welches sich wiederum auf Kunden und Geschäftspartner auswirkt. 

  • Arbeitgeber beziehen eine klare und deutliche Position gegen Mobbing.
  • Gesprächsbereitschaft: Einführung von regelmäßigen Arbeitnehmerngesprächen.
  • Fragebogen zum Stimmungs-Check an alle Arbeitnehmer.
  • Benennung einer Ansprechperson.
  • Probleme in den Arbeitsabläufen abbauen.
  • Mobbingbetroffene sofort ansprechen.

Weitere Informationen zu Mobbing am Arbeitsplatz: 

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz ist leider gar nicht so selten, wie man denken würde. Es bringt nicht nur erhebliche Schäden für das Mobbingopfer mit sich, sondern auch finanzielle Ausfälle für den Arbeitgeber...

Definition von Mobbing

Mobbing ist eine Frage der subjektiven Wahrnehmung aus Sicht des Opfers oder auch des Täters. Umso schwieriger ist es, eine Definition für Mobbing zu finden. Diese darf nicht zu weit, aber auch nicht...

Mobbing und Betriebsrates

Den Betriebsräten in München wurden zahlreiche Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing vom Arbeitsrecht zur Verfügung gestellt. Diese betreffen Vergangenheit, Gegenwart...


Möchten Sie sich gegen Mobbing an Ihrem Arbeitsplatz wehren? Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitsrecht? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe München einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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