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FAQ zur Elternzeit

Information für Arbeitnehmer:Innen in München

Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben, eine vorzügliche Möglichkeit für Münchner Arbeitnehmer:Innen, sich auf die Geburt eines Babys sowie das veränderte Familienleben vorzubereiten. Es besteht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung und zugleich erhalten Sie Elterngeld, um finanziell abgesichert zu sein. Die Elternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes.

Im Folgenden Fragen und Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Elternzeit, wie Elternzeit beantragen, Elternzeit Dauer und Anspruch, Elternzeit Voraussetzungen, Elternzeit Gehaltsanspruch, Elternzeit Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit und Wiedereinstieg.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre. Jeder Elternteil hat pro Kind einen eigenen Anspruch auf diese Zeit. Es besteht also eine Elternzeit Dauer von 3 Jahren, hierauf habe Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Was sind die Elternzeit Voraussetzungen?

Die Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn angemeldet werden.

Wie kann die Elternzeit verteilt werden?

Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie

1.für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und

2.für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen

vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.

Was passiert mit der Elternzeit, wenn ein weiteres Kind geboren wird?

Elternzeit kann auch für ein weiteres Kind genommen werden. Zu beachten ist, dass die erste Elternzeit zunächst weiterläuft. Es gibt die Möglichkeit die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um den Mutterschutz nutzen zu können. Eine Zustimmung vom Arbeitgeber wird nicht benötigt. Eine Frist zur Information für den Arbeitgeber besteht nicht.

Besteht während der Elternzeit ein Gehaltsanspruch?

Das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit. Eltern können für einen maximalen Zeitraum von 14 Monaten Elterngeld als Lohnersatzleistung beantragen. Die Höhe bemisst sich nach dem Nettoeinkommen bei einer Höchstgrenze von 1.800,00 €.

Ist es möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten?

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Es gibt die Möglichkeit während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung einzugehen. Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:

1.Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,

2.das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,

3.die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden,

4.dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und

5.der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber

a) für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und

b) für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt.



Verlängert Elternzeit ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Ein befristeter Vertrag kann die Elternzeit nicht verlängern.

Kann mir während der Elternzeit gekündigt werden?

Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber nicht kündigen. Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen.

Kann ich während der Elternzeit kündigen?

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Wo bin ich während der Elternzeit krankenversichert?

Besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse und bestehen keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen neben dem Elterngeld, sind sie beitragsfrei gestellt.

Wie geht es nach der Elternzeit weiter?

Nach dem Ende der Elternzeit lebt das alte Arbeitsverhältnis wieder auf es gelten die gleichen Arbeitsbedingungen wie vor der Elternzeit. Elternzeit und Wiedereinstieg sollte mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Sie haben also Anspruch auf ihren alten oder gleichwertigen Arbeitsplatz. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, um den Wiedereinstieg möglichst unkompliziert zu gestalten.

Gibt es nach Ablauf der Elternzeit die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren?

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn es keine dringenden betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen.

Wo erhalte ich Antworten auf Fragen zum Thema Elterngeld?

In unserem Beitrag FAQ zum Elterngeld.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe München e.V.

Wenn Sie Fragen zur "Elternzeit und Elterngeld" haben oder wissen möchten, wie man sich dagegen wehren kann oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, erreichen Sie den Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe München, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 089-3839870.


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