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23.09.2019: Kündigungen und Aufhebungsverträge bei Huawei in München

Informationen vom Anwalt für Arbeitsrecht: Huawei baut in München Stellen von Arbeitnehmern ab, um der zukünftigen schlechteren Auftragslage zu begegnen.

Zunächst werden die Mitarbeiter aufgefordert zur Vermeidung einer Kündigung, sich selbst auf die noch offenen Stellen im Unternehmen Huawei zu bewerben. Dies funktioniert meist nicht trotz der passenden Qualifikationen der Mitarbeiter. Obwohl eine Versetzung möglich wäre, wird dann einen Aufhebungsvertrag angeboten oder die Kündigung ausgesprochen.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist hier nach unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht ein fehlerhaftes Vorgehen der Firma festzustellen. Gegen eine dann folgende Kündigung kann deshalb eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Ein Aufhebungsvertrag kann zurückgewiesen werden.

Falls die Mitarbeiter ausscheiden wollen, sollte an dieser Stelle eine möglichst hohe Abfindung verhandelt werden. Dabei dürfen Sie die bestehenden Unternehmeranteile nicht vergessen und sollten diese sich möglichst hoch ablösen lassen. Wir helfen Ihnen dabei sehr gerne und stehen zu Ihrer Verfügung. Lassen Sie sich als Mitarbeiter von Huawei zunächst bezüglich ihrer Möglichkeiten bei einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung beraten. Wir können Ihnen auch mitteilen, in welcher Höhe eine Abfindung realistisch zu erreichen ist. Beratung bei ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht unter 089-38398790.

- C. Kronbichler, Fachanwalt für Arbeitsrecht



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