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30.07.2019: IG Metall gegen YouTube

Die IG Metall hat ein Video auf YouTube mit einer Frist und der Androhung eines Gerichtsverfahrens gegen YouTube bei YouTube gepostet.

In dem Video will die IG Metall aufzeigen, dass YouTube gegen Datenschutzbestimmungen verstößt und die YouTuber in eine Abhängigkeit bis zur Scheinselbstständigkeit zwängt.

Denn die YouTuber können nicht einsehen, nach welchen Kriterien ihre Videos bewertet werden und diese Kriterien ändern sich oft auch ohne Hinweise von heute auf morgen.

Dadurch entstehe eine Existenzgefährdung für viele YouTuber, die von der Werbung auf ihren YouTube Clips leben. Diese Abhängigkeit und das ausgeliefert sein, welche Videos gezeigt oder gelöscht werden, begründet nach Ansicht der Gewerkschaft eine Scheinselbstständigkeit, die auch gerichtlich überprüft werden soll.

Nach unserer Auffassung liegt eine Scheinselbstständigkeit nicht vor, da die YouTuber ihre Videos sicherlich nicht weisungsgebunden ins Netz bei YouTube stellen. Damit wird die Gewerkschaft wohl nicht gegen YouTube gewinnen. Interessanter könnte aber die Frage sein, ob YouTube die Kriterien für die Videoclips, die gezeigt oder gelöscht werden, veröffentlichen muss bzw. den YouTube Partner, dem Cliphersteller, zur Verfügung stellen muss. Die Beantwortung dieser Frage sehen wir im Hinblick auf die neue europäische Datenschutzverordnung mit Spannung entgegen. 

Unsere Anwälte meinen, dass ein wenig Transparenz YouTube gut zu Gesicht stehen würde. Wenn Sie als YouTuber Fragen haben, rufen Sie unseren Anwalt für Arbeitsrecht einfach an unter 089-38398790.

- C. Kronbichler, Fachanwalt für Arbeitsrecht



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