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16.07.2019: Homeoffice und Unfallversicherung

Arbeitsrechtlich ist Homeoffice und eine Unfallversicherung während des Homeoffice ein großes Problem. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kann zur Unfallversicherung im Homeoffice jedoch Positives berichten.

Die meisten Unfälle während des Homeoffice wurden nicht als betrieblich veranlasste Unfälle nach dem Arbeitsrecht anerkannt, sondern als privat veranlasste Unfälle. Daher hat man den Geschädigten auf seine Krankenversicherung verwiesen. Zum Beispiel eine Frau, die sich ein Wasser nachgefüllt hatte während der Arbeitszeit im Homeoffice und dabei auf der Treppe verunglückte.

Als Anwälte für Arbeitsrecht wissen wir natürlich, dass dies betrieblich veranlasst war. Die Versicherer erkannten es aber nicht an, weil sich der Unfall im privaten Haushalt ereignet hatte. Dies beschreibt auch sehr schön der Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 15.07.2019.

Im Arbeitsrecht galt diese Rechtsprechung bis zu folgendem Fall:

Eine Friseurin hatte im Erdgeschoss ihren Salon und die Wäsche in der privaten Waschmaschine im Obergeschoss gewaschen. Auf dem Weg in das obere Stockwerk zum Entladen der Waschmaschine brach sie sich das Sprunggelenk. Die Unfallversicherung lehnte natürlich zunächst jede Zahlung ab. Auf ihre Klage bis zum Bundessozialgericht bekam sie jedoch recht. Es ist ein Unfall im Arbeitsverhältnis!

Unser Anwalt für Arbeitsrecht begrüßt die Änderung der Rechtssprechung. Nicht der Ort der Tätigkeit ist nun entscheidend (im privaten Haushalt von den Versicherern immer als privat angenommen), sondern die ausgeübte Tätigkeit. Diese muss durch den Arbeitnehmer allerdings objektivierbar sein, das heißt es muss auch für außenstehende Dritte ersichtlich sein, dass es sich um eine Tätigkeit während der Ausübung der Arbeit handelt, bei der der Unfall geschieht. 

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie sehr gerne, falls Ihnen ein Unfall im Homeoffice passiert ist oder Sie einfach Fragen zu diesem arbeitsrechtlichen Problem haben. Natürlich können Sie auch gerne einen Termin vereinbaren – ANHV München.

- C. Kronbichler, Fachanwalt für Arbeitsrecht



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