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19.08.2019: Was hält unser Fachanwalt für Arbeitsrecht von dem viel besprochenen Rückzug des Lieferdienstes Deliveroo?

Deliveroo hat sich aus dem deutschen Markt zurückgezogen. Wie sieht unser Fachanwalt für Arbeitsrecht diese Problematik und was können Mitarbeiter von Deliveroo arbeitsrechtlich noch erwarten.

Der Lieferdienst Deliveroo hat sich wegen vielfacher Problematik aus dem deutschen Markt zurückgezogen. Arbeitsrechtlich lag die Schwierigkeit vor, ob die einzelnen "selbstständigen Fahrer" für Deliveroo nicht alle scheinselbständig sind, weil sie sehr eng in das Liefersystem eingebunden waren.

Aus Sicht unseres Fachanwalts für Arbeitsrecht liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, da die Fahrer lediglich wählen konnten, wann sie arbeiten und dann jeder Schritt ihrer Beschäftigung genauestens geregelt, überwacht und durch den Arbeitgeber vorgegeben war. Sollte den "Arbeitnehmern" nun durch den plötzlichen Rückzug von Deliveroo ein Schaden entstanden sein durch fehlende Zahlungen oder ähnlichem, empfehlen wir das arbeitsrechtliche Vorgehen gegen Deliveroo. Auch eine Scheinselbstständigkeit kann jetzt noch festgestellt werden und der ehemalige "Arbeitgeber" so zu angemessenen Abfindungszahlungen als Kompensation für den plötzlichen Jobverlust gezwungen werden.

Unsere hierauf spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht helfen allen ehemaligen "Arbeitnehmern" von Deliveroo sehr gerne bei der Geltendmachung von Abfindungen, Kompensationszahlungen oder sonstigen Ansprüchen, die Ihnen aus dem Arbeitsverhältnis noch zustehen. Einen kurzfristigen Beratungstermin erhalten Sie jederzeit unter 089-38398790.

- C. Kronbichler, Fachanwalt für Arbeitsrecht



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