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Arbeitsrecht München: Kündigung wegen Corona?

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie arbeitsrechtlich bei einer erfolgten Kündigung wegen des Coronavirus. Kurzfristiger Termin zur Arbeitsrechtsberatung unter 089 38398790.

Eine (fristlose) Kündigung wegen des Coronavirus muss alle arbeitsrechtlichen Standards einhalten wie eine normale Kündigung außerhalb der Krise. Nach unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht werden gerade in der Corona Krise viele unwirksame Kündigung ausgesprochen. Denn der Arbeitgeber hält sich nicht an die arbeitsrechtlichen Gesetze. Wegen der Corona Krise darf z. B.  keine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. 

Arbeitsrechte für Arbeitnehmer bestehen weiter

Alle wegen der Corona Krise ausgesprochenen Kündigungen müssen nach dem gleichen arbeitsrechtlichen Maßstab geprüft werden, wie jede andere außerhalb der Krise ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ihre Rechte als Arbeitnehmer bestehen weiterhin und können geltend gemacht werden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht können mittlerweile von vielen Kündigungen in München berichten, die diese Standards nicht einhalten. Es wird zum Beispiel eine fristlose Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen. Oder Arbeitgeber aus München halten die Schriftform nicht ein, weil sie dem Arbeitnehmer die Kündigung wegen des Coronavirus nur per E-Mail zukommen lassen. Auch können unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht berichten, dass der Coronavirus benutzt wird, um unliebsame Arbeitsverhältnisse zu beenden, obwohl z. B. bei einer Kündigung des Mitarbeiters aus München ein anderer Mitarbeiter vorrangig mit einer Kündigung hätte bedacht werden müssen. Die arbeitsrechtliche Sozialauswahl ist demnach nicht eingehalten worden. 

Abfindung bei Kündigung wegen Corona

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise mag möglich sein. Oft werden die arbeitsrechtlichen Standards einer Kündigung wegen der Corona Krise aber gerade nicht eingehalten und die Kündigung ist deshalb unwirksam. Aus diesem Grund endet Ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht und Sie können weiter Lohnfortzahlung oder eine Abfindung beanspruchen. Dabei helfen Ihnen unsere Fachanwälte aus München sehr gerne. Zur Anspruchssicherung vereinbaren Sie einen telefonischen oder persönlichen (per Videochat) Termin zur Arbeitsrechtsberatung unter:

089 38398790

Beratungstermin in der Coronakrise

Ein persönlicher Termin zur Arbeitsrechtsberatung per Videochat ist ebenfalls möglich. Erkundigen Sie sich dazu unter der obigen Telefonnummer. Wir helfen Arbeitnehmern trotz der Corona Krise ihre Arbeitsrechte wie Lohnfortzahlung, eine Abfindung bei Kündigung oder eine Weiterbeschäftigung gegenüber Ihrem Münchner Arbeitgeber geltend zu machen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht wollen verhindern, dass Arbeitnehmer aus München auch in der Corona Krise nicht rechtlos gestellt werden. Wir setzen Ihre gesetzlichen Arbeitsrechte bei einer Kündigung, fehlender Lohnzahlung oder sonstigen arbeitsrechtlichen Nachteilen durch. Für die einfache und zielführende Anspruchsdurchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte.



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Haben Sie weitere Fragen zu einer Kündigung wegen Corona oder allgemein zum Coronavirus?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren exclusiv für Sie als Mitglied einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
089-38398790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803 München

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